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Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt - Fortführen und Verstetigen des Quartiersmanagements

Stadt Dessau-Roßlau, Zentr. Vergabestelle · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 171/2024 De-Roveröffentlicht 11.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 753 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Planung in Sachsen-Anhalt (118 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2025 – 28.02.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität des Konzepts zur Durchführung und Dokumentation des Quartiersmanagements60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2029
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" - Fortführen und Verstetigen des Quartiersmanagements

Beschreibung des Loses

Zur Stabilisierung und Aufwertung innerstädtischer Bereiche Dessaus soll das bisher erfolgreich durchgeführte Quartiersmanagement im Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" weitergeführt und verstetigt werden.

Seit 2019 ist im Quartier "Am Leipziger Tor" ein Quartiersmanagement tätig. Dafür wurden Fördermittel vom Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2024 im Rahmen des Städtebauförderprogrammes "Soziale Stadt - Dessauer Innenstadt" gewährt. Zur Fortsetzung der Maßnahme wurden im Programmjahr 2024 mit Beschluss BV/263/2023/I-61 finanzielle Mittel für weitere vier Jahre im Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt beantragt.

Leitziel dieser Maßnahme sind ein Beitrag zu einem guten Stadtteilmanagement und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Aktivierung örtlicher Potenziale, hergeleitet etwa aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (2013) und aus dem Integrierten Konzept - Quartier am Leipziger Tor (2020).

Mit der Fortführung der Maßnahme "Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" sollen vor Ort insbesondere Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Stadtentwicklung unterstützt, integrative Prozesse und Angebote verstetigt und Maßnahmen der Quartiersentwicklung unterstützt und begleitet werden. Die Identifikation mit dem Quartier soll verbessert werden. Dazu sollen Begleitformate wie die "Quartiersgespräche" und "Quartiersspaziergänge" fortgeführt werden. Ziel ist es zudem bereits etablierte selbsttragende Strukturen zu festigen und weiter auszubauen.

Diese Maßnahme "Quartiersmanagement Sozialer Zusammenhalt - Innenstadt" soll durch einen fachlich versierten Dienstleister im Zeitraum von 03/2025 bis 02/2029 für 4 weitere Jahre umgesetzt werden. Dafür stehen im Rahmen der geförderten Maßnahme Finanzmittel für Personal- und Sachkosten zur Verfügung.

Aufgaben des Quartiermanagements:

- Begleitung der Maßnahmen des "Sozialen Zusammenhalt-Innenstadt" - Generieren neuer investiver Maßnahmen - Informieren und Beteiligen, Öffentlichkeitsarbeit - Bürgerliches Engagement wecken und unterstützen - Stadtteilakteure vernetzen - Vermittlung zwischen Quartier und Verwaltung - vorhandene Ressourcen und das integrierte Handeln fördern - Kräfte für die Quartiersentwicklung bündeln - Umfragen im Quartier, Erfahrungsberichte anfertigen - Präsenz bei Festivitäten/Veranstaltungen im Quartier - Bewohnerinnen und Bewohner in Prozesse einbinden - eine Plattform bieten, auf der sich Stadtteilakteure mir ihren Ideen ein-bringen können - Ansprechpartner bei Fragen und Problemen - Zusammenhalt im Quartier stärken - Betreibung eines Stadtteilbüros und Durchführung/Unterstützung von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe der Bewohnerschaft an der Quartiersentwicklung und Verbesserung der Quartiersidentifikation - Mitwirkung bei der Akquise weiterer Fördermöglichkeiten - Mitwirkung bei der Abstimmung der Zielkonzeptionen mit potentiellen Maßnahmeträgern

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität des Konzepts zur Durchführung und Dokumentation des Quartiersmanagements60 %
Preis40 %
Qualität
Qualität des Konzepts zur Durchführung und Dokumentation des Quartiersmanagements

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen-nach-vobvofvgv-sachsen-anhalt-anzeiger.html Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Konzept zur Durchführung des Quartiersmanagements (max. 10 Textseiten) Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: - Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden Erklärungen zur Beachtung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt - TVergG LSA (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle) - TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle) - TVergG Eigenerklärung Tarif (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen-nach-vobvofvgv-sachsen-anhalt-anzeiger.html Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: - 2 Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit folgenden Kriterien: organisatorische Problemstellung und des beschrittenen Lösungsweges, Darstellung Steuerung und Umsetzung der Maßnahmen, Darstellung Moderations-, Mediations- und Beteiligungsprozesse, Darstellung Kommunikations- und Vermittlungsprozesse, Erfahrungen und Eignung der/des zuständigen Projektleiters/-in/Quartiermanagers/-in Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: - Entfällt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
15.10.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Vergabe-Nr. 171/2024 De-Ro Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automa … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Vergabe-Nr. 171/2024 De-Ro Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld). Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen Tag: 11.09.2024 Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 08.10.2024 Auch eine schriftliche Rechnungslegung wird akzeptiert. Ende der Bindefrist: 17.12.2024
Hinweis
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinz … ganz lesenAngebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass: 1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen. 2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. 3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51cb7c02-054a-4220-b2fa-1fd6124cc7e4.