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Quartiersmanagement "Holmberg" (II) ex-post-Bek.

Gemeinde Harrislee · Harrislee, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen Harrislee_QM (II) ex-post-Bek.veröffentlicht 21.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 806 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Schleswig-Flensburg.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (103 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 157 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
385 Tsd. €
Laufzeit
15 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Honorar (ZK 1)35 %
  • Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)10 %
  • Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)5 %
  • Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)5 %
  • Einbindung bzw. Aktivierung von Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen, Öffentlichkeit, sonstige Akteure) (ZK 2.4)5 %
  • Qualifikation des Projektleitungsteams (ZK 3.1)10 %
  • Organisation des Projektleitungsteams10 %
  • Qualität des Finanzierungs- bzw. Fördermanagements (ZK 4)10 %
  • Controlling der Zielsetzungen und Maßnahmen des IEK (ZK 5)5 %
  • Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Quartiersmanagers (ZK 6)5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen des Quartiersmanagements im Gebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Holmberg"

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen der Sozialen Stadt im Sinne von § 171e BauGB als Quartiersmanager der Gemeinde Harrislee in dem Gebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Holmberg" (bestehend aus dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Östlicher Ortskern" sowie dem durch Beschluss nach § 171e Abs. 3 BauGB förmlich festgelegten Maßnahmengebiet "Westlicher Ortskern") im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag10 von 10 angegeben

Honorar (ZK 1)35 %
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)10 %
Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)5 %
Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)5 %
Einbindung bzw. Aktivierung von Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen, Öffentlichkeit, sonstige Akteure) (ZK 2.4)5 %
Qualifikation des Projektleitungsteams (ZK 3.1)10 %
Organisation des Projektleitungsteams10 %
Qualität des Finanzierungs- bzw. Fördermanagements (ZK 4)10 %
Controlling der Zielsetzungen und Maßnahmen des IEK (ZK 5)5 %
Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Quartiersmanagers (ZK 6)5 %
Preis
Honorar (ZK 1)Höhe des Honorars
Qualität
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes, inkl. Darstellung von konkreten Umsetzungsstrategien.
Qualität
Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)Dauer bis zum Beginn der Projektbearbeitung nach Zuschlagserteilung
Qualität
Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin
Qualität
Einbindung bzw. Aktivierung von Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen, Öffentlichkeit, sonstige Akteure) (ZK 2.4)Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung bzw. Aktivierung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen, Bewohner/-innen, Öffentlichkeit und sonstiger Akteure
Qualität
Qualifikation des Projektleitungsteams (ZK 3.1)Angaben zum Projektleitungsteam, insb. jeweils zur beruflichen Qualifikation, der persönlichen Berufserfahrung und persönlichen Referenzen
Qualität
Organisation des ProjektleitungsteamsAngaben zur örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektleitungsteams nach Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplanmäßigen Ausfällen von Mitgliedern des Projektleitungsteams
Qualität
Qualität des Finanzierungs- bzw. Fördermanagements (ZK 4)Angaben zur Beratungstätigkeit zu den unterschiedlichen öffentlichen und/oder privaten Förder- bzw. Finanzierungsquellen) und zum Management derselben und zwar der von der Mitwirkung an der Akquise über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet etwaig zu beachtender und/oder nicht verhandelbarer (gesetzlicher) Mindestanforderungen an den Umgang mit Förder- und Finanzierungsmitteln)
Qualität
Controlling der Zielsetzungen und Maßnahmen des IEK (ZK 5)Evaluierung und Monitoring der Zielsetzungen der Maßnahmen des IEK nebst Darstellung der Messmethoden, Dokumentation, Erarbeitung und Vorstellung von Lösungsansätzen bei Zielverfehlung, anlassbezogener Berichterstattung zum Umsetzungsstand und allgemeine Berichterstattung.
Qualität
Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Quartiersmanagers (ZK 6)Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Jahre
Verlängerung
Der Auftrag soll für die Laufzeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Holmberg" vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung des IEK, die über- oder unterschritten werden kann.
Optionen
Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsterbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antrag … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH5C4G

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH, Kiel1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (103 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc7c8cb1-b4cd-48bd-a67d-7e2bc7ad1a3d.