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Qualifizierungssystem für die Erneuerung der Seekabel zu den ostfriesischen Inseln - Projekt "InselPuls"

EWE NETZ GmbH · Oldenburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 26_9234veröffentlicht 21.05.2026Bauleistungen

Teilnahmefristin 170 Monaten
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Jahre01.07.2027 – 30.06.2036
Lose
4
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2036
    in 8 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    in 170 Monaten

Beschreibung

Im Rahmen des Projektes zur Erneuerung der Seekabel zu den ostfriesischen Inseln ("InselPuls") richtet der Auftraggeber dieses Qualifizierungssystem ein, um geeignete Unternehmen für die nachfolgenden Leistungsbereiche zu qualifizieren: 1.) Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), 2.) Kabelverlegung und Kabelzug, 3.) Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen, 4.) Baugrunduntersuchungen. Der Auftragsgeber plant, die o.g. Leistungsbereiche einzeln oder gebündelt auf Basis des Qualifizierungssystems auszuschreiben. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen je Insel oder unter Zusammenfassung mehrerer der nachfolgend genannten Inseln auszuschreiben. - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Sämtliche Leistungen werden voraussichtlich im Zeitraum von Mitte 2027 bis Mitte 2036 erbracht. Diese Zeitangaben sind jedoch unverbindlich und können sich ändern.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
HDD - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD)

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

9 Jahre–
2
Kabelverlegung und Kabelzug

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

9 Jahre–
3
Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

9 Jahre–
4
Baugrunderkundung

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

9 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung19 von 19 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) sind vom Bewerber anzugeben. Die Anlage 3a (Vordruck B) in den Teilnahmeunterlagen ist auszufüllen.
Spezifischer Jahresumsatz
Die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) im betreffenden Leistungsbereich sind vom Bewerber anzugeben. Die Anlage 3a (Vordruck B) in den Teilnahmeunterlagen ist auszufüllen.
Eintragung in das Handelsregister
Ein Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilna … ganz lesenEin Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3a) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistunge … ganz lesenEine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3a) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertrag … ganz lesenEine Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3a) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleist … ganz lesenEine Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3a) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA), falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehme … ganz lesenEine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA), falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3a) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen … ganz lesenEine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags). Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3a) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den Mindestdeckungssummen (mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall Deckungssumme in Euro) ist vom Bewerber einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der EWE Lieferantenkodex ist vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 5).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und § 22 LkSG ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 4).
Informationssicherheit
Die Vertraulichkeitserklärung in Qualifizierungs- und Vergabeverfahren ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 10).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eigenerklärung über Russland-Sanktionen (nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ) ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 6).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Nachweis über ein bestehendes, praktiziertes und zuverlässiges Arbeitssicherheitskonzept ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis ist mit Hilfe von objektiven Belegen, Zertifikaten, Erklärungen, Prozess-/Organisationsbeschreibungen und/ oder Konzepten zu erbringen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er die Mindestanforderungen gemäß VDE-AR-N 4220 (ICS 93.020) oder gleichwertig erfüllt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzanforderungen HDD - Bohrlänge und Küstennähe: Gefordert ist ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers durch die Benennung von mindestens einer Referenz zu einem HDD-Projekt mit einer Bohrlänge von min. 300m im Küstenbereich (tidenabhängige Bereiche) in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Tei … ganz lesenReferenzanforderungen HDD - Bohrlänge und Küstennähe: Gefordert ist ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers durch die Benennung von mindestens einer Referenz zu einem HDD-Projekt mit einer Bohrlänge von min. 300m im Küstenbereich (tidenabhängige Bereiche) in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags, welches mit dem vorliegenden Projektgegenstand vergleichbar ist. Es können mehr als die geforderte Mindestanzahl an Referenzen angegeben werden. Für den Nachweis ist dieser Vordruck "Referenzen" zu verwenden und es sind alle in diesem Vordruck abgefragten Angaben zu machen. Grundlage für die Bewertung der Referenzen sind ausschließlich die Angaben des ausgefüllten Vordrucks. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt. Der Vordruck ist nach Bedarf zu kopieren und mehrfach einzusetzen. Macht der Bewerber keine Angaben zu einem oder mehreren der im Vordruck abgefragten Punkte, hat er keinen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Referenz im Rahmen der Zulassungsprüfung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bewerber haben die folgenden Angaben/ Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen: - Schriftliche Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (siehe Anlage 3a, Vordruck A in den Teilnahmeunterlagen) - Bietergemeinschaftserklärung (sofern erforderlich, siehe Anlage 7 in den Teilnahmeun … ganz lesenDie Bewerber haben die folgenden Angaben/ Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen: - Schriftliche Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (siehe Anlage 3a, Vordruck A in den Teilnahmeunterlagen) - Bietergemeinschaftserklärung (sofern erforderlich, siehe Anlage 7 in den Teilnahmeunterlagen) - Angaben zur Eignungsleihe gem. § § 6d VOB/A EU (sofern erforderlich, siehe Anlage 8 in den Teilnahmeunterlagen) - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § § 6d VOB/A EU (sofern erforderlich, siehe Anlage 9 in den Teilnahmeunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
30.06.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung4 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nic … ganz lesenAuf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Qualifizierungssystem ist befristet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Befristung jederzeit anzupassen. Teilnehmer, die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Ausschreibung (voraussichtlich: 2. Halbjahr 2026/ Anfang 2027) im Rahmen des … ganz lesenDas Qualifizierungssystem ist befristet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Befristung jederzeit anzupassen. Teilnehmer, die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Ausschreibung (voraussichtlich: 2. Halbjahr 2026/ Anfang 2027) im Rahmen des Projektes "InselPlus" auf Basis dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Da mehrere Ausschreibungen basierend auf diesem Qualifizierungssystem geplant sind, behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber, deren Teilnahmeanträge erst nach Veröffentlichung der jeweiligen Ausschreibung eingegangen sind, nicht für die mit der Angebotsaufforderung bereits bekanntgemachte Ausschreibung zu berücksichtigen. Im Falle einer erfolgreichen Qualifizierung werden diese Bewerber jedoch bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMNRD# Interessierte Unternehmen können sich für ein oder mehrere der in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereiche qualifizieren und einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Teilnahmeantrag nebst Anlagen wird vom Auftraggeber anhand der gestellten Eignungsanforderungen … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMNRD# Interessierte Unternehmen können sich für ein oder mehrere der in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereiche qualifizieren und einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Teilnahmeantrag nebst Anlagen wird vom Auftraggeber anhand der gestellten Eignungsanforderungen geprüft wird. Nach erfolgreicher Qualifizierung für den jeweiligen Leistungsbereich besteht die Möglichkeit, an Ausschreibungen im Rahmen des Projekts "InselPuls" teilzunehmen. Die im "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" (s. Teilnahmeunterlagen) abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern (interessierten Unternehmen) sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung eines Bewerbers erfolgt auf Grundlage der in der Bekanntmachung bzw. in der Anlage 3 (a bis d) "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" aufgeführten Zulassungskriterien, die in diesem Qualifizierungssystem auch "Eignungskriterien" genannt werden. Die Abgabe des ausgefüllten Teilnahmeantrags führt nicht automatisch zum Status eines zugelassenen Bewerbers. Zunächst findet eine formale Prüfung der Qualifizierungsunterlagen (formale Richtigkeit, Vollständigkeit, Vorliegen von Ausschlussgründen) statt. Bewerber, deren Anträge die formalen Anforderungen erfüllen, werden sodann hinsichtlich ihrer Eignung anhand der genannten Eignungskriterien bewertet. Nach Abschluss der Eignungsprüfung teilt der Auftraggeber dem Bewerber seine Entscheidung hinsichtlich seiner Qualifizierung mit. War der Aufnahmeantrag erfolgreich, wird der Bewerber in das Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen des Auftraggebers aufgenommen. Nach Abschluss der Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mitteilen und ihn im Falle einer erfolgreichen Prüfung als "zugelassenen Bewerber" für den entsprechenden Leistungsbereich, der Gegenstand dieses Qualifizierungssystems ist, in das vom AG geführte Unternehmerverzeichnis aufnehmen. Für die Vergabe von Aufträgen erfolgt eine separate Aufforderung zur Angebotsabgabe an geeignete, zugelassene Bewerber gemäß den Bestimmungen dieses Qualifizierungssystems. Beteiligt sich ein Bewerber nach Aufforderung nicht an zwei aufeinander folgenden Vergabeverfahren, behält sich der AG das Recht vor, die Zulassung des betreffenden Bewerbers vollständig abzuerkennen. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers (s. Teilnahmeunterlagen) muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Änderungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung für einen oder mehrere Leistungsbereiche setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der Anlage 3 (a bis d) "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem Anlagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskriterien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizierungsunterlagen (in der Anlage 3 a bis d "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem" als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem Kreuz "x" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen. Bestimmte Dokumente sind von qualifizierten Unternehmen unaufgefordert einmal jährlich zu aktualisieren (siehe Bewerb …

Los 4

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der EWE Lieferantenkodex ist vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 5).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
30.06.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung4 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nic … ganz lesenAuf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Qualifizierungssystem ist befristet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Befristung jederzeit anzupassen. Teilnehmer, die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Ausschreibung (voraussichtlich: 2. Halbjahr 2026/ Anfang 2027) im Rahmen des … ganz lesenDas Qualifizierungssystem ist befristet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Befristung jederzeit anzupassen. Teilnehmer, die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Ausschreibung (voraussichtlich: 2. Halbjahr 2026/ Anfang 2027) im Rahmen des Projektes "InselPlus" auf Basis dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Da mehrere Ausschreibungen basierend auf diesem Qualifizierungssystem geplant sind, behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber, deren Teilnahmeanträge erst nach Veröffentlichung der jeweiligen Ausschreibung eingegangen sind, nicht für die mit der Angebotsaufforderung bereits bekanntgemachte Ausschreibung zu berücksichtigen. Im Falle einer erfolgreichen Qualifizierung werden diese Bewerber jedoch bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMNRD# Interessierte Unternehmen können sich für ein oder mehrere der in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereiche qualifizieren und einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Teilnahmeantrag nebst Anlagen wird vom Auftraggeber anhand der gestellten Eignungsanforderungen … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMNRD# Interessierte Unternehmen können sich für ein oder mehrere der in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereiche qualifizieren und einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Teilnahmeantrag nebst Anlagen wird vom Auftraggeber anhand der gestellten Eignungsanforderungen geprüft wird. Nach erfolgreicher Qualifizierung für den jeweiligen Leistungsbereich besteht die Möglichkeit, an Ausschreibungen im Rahmen des Projekts "InselPuls" teilzunehmen. Die im "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" (s. Teilnahmeunterlagen) abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern (interessierten Unternehmen) sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung eines Bewerbers erfolgt auf Grundlage der in der Bekanntmachung bzw. in der Anlage 3 (a bis d) "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" aufgeführten Zulassungskriterien, die in diesem Qualifizierungssystem auch "Eignungskriterien" genannt werden. Die Abgabe des ausgefüllten Teilnahmeantrags führt nicht automatisch zum Status eines zugelassenen Bewerbers. Zunächst findet eine formale Prüfung der Qualifizierungsunterlagen (formale Richtigkeit, Vollständigkeit, Vorliegen von Ausschlussgründen) statt. Bewerber, deren Anträge die formalen Anforderungen erfüllen, werden sodann hinsichtlich ihrer Eignung anhand der genannten Eignungskriterien bewertet. Nach Abschluss der Eignungsprüfung teilt der Auftraggeber dem Bewerber seine Entscheidung hinsichtlich seiner Qualifizierung mit. War der Aufnahmeantrag erfolgreich, wird der Bewerber in das Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen des Auftraggebers aufgenommen. Nach Abschluss der Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mitteilen und ihn im Falle einer erfolgreichen Prüfung als "zugelassenen Bewerber" für den entsprechenden Leistungsbereich, der Gegenstand dieses Qualifizierungssystems ist, in das vom AG geführte Unternehmerverzeichnis aufnehmen. Für die Vergabe von Aufträgen erfolgt eine separate Aufforderung zur Angebotsabgabe an geeignete, zugelassene Bewerber gemäß den Bestimmungen dieses Qualifizierungssystems. Beteiligt sich ein Bewerber nach Aufforderung nicht an zwei aufeinander folgenden Vergabeverfahren, behält sich der AG das Recht vor, die Zulassung des betreffenden Bewerbers vollständig abzuerkennen. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers (s. Teilnahmeunterlagen) muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Änderungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung für einen oder mehrere Leistungsbereiche setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der Anlage 3 (a bis d) "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem Anlagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskriterien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizierungsunterlagen (in der Anlage 3 a bis d "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem" als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem Kreuz "x" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen. Bestimmte Dokumente sind von qualifizierten Unternehmen unaufgefordert einmal jährlich zu aktualisieren (siehe Bewerb …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg
Kontakt
strategischer_einkauf@ewe.de

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Alle 12 offenen Ausschreibungen von EWE NETZ GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.497vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
351.329 €Zuschlagswert im Median
127.007 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 860 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Niedersachsen (69 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.12.2040
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b91af341-c3e3-4333-8203-ec958f92a426.