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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/954veröffentlicht 03.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 29 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Transitions- und Betriebsfortführungskonzept20 %
  • Service-Level- und Betriebsqualitätskonzept20 %
  • Netzausbau- und Optimierungskonzept20 %
  • Störungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept5 %
  • Exit- und Übergabekonzept5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
    vor 43 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 29 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung eines zuverlässigen, sicheren und unterbrechungsfreien Betriebs des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Auftragsausführung erfordert insbesondere die Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Verschlusssachen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Bezüglich der Einzelheiten zum Leistungsumfang wird auf die übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung_TWB verwiesen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Transitions- und BetriebsfortführungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Service-Level- und BetriebsqualitätskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Netzausbau- und OptimierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Störungs-, Notfall- und WiederanlaufkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Exit- und ÜbergabekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Anzugeben sind die Arbeitnehmerzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis über den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit Teilnahmeantrag hat der Bewerber einen der beiden folgenden Nachweise zu erbringen: - ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz: Zertifikat über IT-Sicherheitsmaßnahmen und über den Betrieb eines Managementsystem … ganz lesenNachweis über den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit Teilnahmeantrag hat der Bewerber einen der beiden folgenden Nachweise zu erbringen: - ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz: Zertifikat über IT-Sicherheitsmaßnahmen und über den Betrieb eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz nach BSI-Standard oder - ISO 27001 nach internationalem Standard: Zertifikat über den Schutz der eigenen IT-Systeme durch ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) nach internationalem Standard ISO/IEC 27001 Der Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeformular einzureichen und muss im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gültig sein. Mit dem Teilnahmeantrag erklärt der Bewerber zudem, dass er die Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung während der Auftragsausführungszeit fortwährend aufrechterhalten wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über … ganz lesenEigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts ist, dass es kumulativ folgende Merkmale aufweist: - Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes mit mindestens 1.000 Richtfunkübertragungsstrecken - Betrieb zentraler Netzkonzentratoren/Netzknoten, etwa im Leitstellen-, BOS- oder KRITIS-Bereich - Durchführung von Richtfunkneu- und Umbauten einschließlich Linkengineering im laufenden Betrieb - Betrieb eines Network-Management-Systems (NMS) Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner u. Kontaktdaten - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenz: Darüber hinaus soll bei der "Beschreibung des Leistungsumfangs" beim jeweiligen Referenzprojekt insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? Wichtige Hinweise: Die Angaben zu den vorgenannten Aspekten in der Beschreibung der Mindestreferenzen sind relevant für die Auswahl der Bieter im Teilnahmewettbewerb, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitergehende Hinweise hierzu finden sich in Ziff. 4.3.3 des Bewerbermemorandums. Werden mehr als die geforderte eine Mindestreferenz vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenz heran, welche innerhalb der vom Bewerber vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand spricht. Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bewerber, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich, vgl. § 6 VSVgV. Die geforderte Mindestreferenz muss für jeden Teilnahmeantrag insgesamt nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht erwünscht. Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A.1 A.2 usw. vorlegen. Im Rahmen der Referenzbeschreibungen darf für den Punkt "Beschreibung des Leistungsumfangs", innerhalb dessen auf die o. g. auswahlrelevanten Aspekte einzugehen ist, pro eingereichtem Referenzprojekt eine Anlage zur Beschreibung des Leistungsumfangs eingereicht werden, wenn der in der Kopiervorlage zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreichend ist. Diese Anlage soll jeweils eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung tragen und pro Referenzprojekt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) nicht überschreiten. Ausgehend von den Aspekten, zu denen der Bewerber bei der Beschreibung der Mindestreferenz Ausführungen treffen soll, namentlich - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? beurteilt der Auftraggeber, welche Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund ihrer eingereichten Referenzen mi …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Ersatzteilmanagement: Es sollen die organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen des Unternehmens zum Ersatzteilmanagement dargestellt werden. Dabei soll dargestellt werden, wie diese Maßnahmen sicherstellen können, dass in allen Arten von Störfällen das erforderliche Ersatzteil innerhal … ganz lesenErsatzteilmanagement: Es sollen die organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen des Unternehmens zum Ersatzteilmanagement dargestellt werden. Dabei soll dargestellt werden, wie diese Maßnahmen sicherstellen können, dass in allen Arten von Störfällen das erforderliche Ersatzteil innerhalb der ausschreibungsgegenständlichen SLA (Service Level Agreement) und insbesondere in Prio 1-Fällen (Störungsbeseitigung innerhalb von vier Stunden) verfügbar ist. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Ersatzteilmanagements stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Ersatzteilverfügbarkeit, - die Belastbarkeit der dargestellten Prozesse für unterschiedliche Störungsszenarien, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile innerhalb der maßgeblichen ServiceLevel-Agreements, insbesondere bei Störungen hoher Priorität, - die Ausfallsicherheit und Resilienz der dargestellten Ersatzteil- und Logistikstrukturen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer fristgerechten Störungsbeseitigung. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung: An den Standorten des Digitalfunks BOS fallen unterschiedliche system- und infrastrukturbezogene Alarme an, die an das Network Operations Center (NOC) signalisiert werden. Hierzu zählen insbesondere systemimmanente Alarme (z. B. USV-Alarme) sowie Alarme … ganz lesenAlarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung: An den Standorten des Digitalfunks BOS fallen unterschiedliche system- und infrastrukturbezogene Alarme an, die an das Network Operations Center (NOC) signalisiert werden. Hierzu zählen insbesondere systemimmanente Alarme (z. B. USV-Alarme) sowie Alarme der technischen Infrastruktur (z. B. Meldungen über kritische Füllstände von Brennstoffzellen). Zur Sicherstellung der Hochverfügbarkeit ist ein effektives Alarmmanagement erforderlich, das die unverzügliche Erkennung, Bewertung, Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle gewährleistet. Dies gilt insbesondere auch für Alarme, deren Bearbeitung in der Zuständigkeit Dritter (z. B. Facility-Management-Dienstleister) liegt. Der Bewerber soll vor diesem Hintergrund darstellen, über welche technischen Systeme, Funktionen und gegebenenfalls organisatorischen Prozesse er verfügt, um - eingehende Alarme im Network Management System (NMS) eindeutig und differenziert darzustellen, - die jeweilige Zuständigkeit für die Alarmbearbeitung eindeutig erkennen zu lassen, - eine zeitnahe Bewertung und Eskalation der Alarme sicherzustellen sowie - die unverzügliche Weiterleitung an die jeweils originär zuständige Stelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen technischen und gegebenenfalls organisatorischen Maßnahmen die eindeutige Erkennbarkeit von Zuständigkeiten sowie die sichere Steuerung und Nachverfolgung des Alarmierungs- und Eskalationsprozesses gewährleistet werden. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung von Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen Systeme, Funktionen und organisatorischen Prozesse, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen und differenzierten Darstellung eingehender Alarme im Network Management System (NMS), - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen Erkennbarkeit und Zuordnung von Zuständigkeiten für die Alarmbearbeitung, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Prozesse zur Bewertung, Priorisierung und Eskalation von Alarmen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur unverzüglichen Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle, insbesondere bei Zuständigkeiten Dritter, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer durchgängigen Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, - die Belastbarkeit und Reife der dargestellten technischen Systeme sowie organisatorischen Prozesse zur Steuerung und Nachverfolgung von Alarmierungs- und Eskalationsvorgängen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Systeme, Funktionen und Prozesse zu einem zuverlässigen und hochverfügbaren Alarmmanagement. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Frequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren: Der Bewerber soll darstellen, über welche technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen er verfügt, um Frequenzzuteilungsverfahren und die damit verbundenen Abstimmungsprozesse mit der Bundesnetzagentur (B … ganz lesenFrequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren: Der Bewerber soll darstellen, über welche technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen er verfügt, um Frequenzzuteilungsverfahren und die damit verbundenen Abstimmungsprozesse mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) effizient zu begleiten. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit Szenarien, in denen beantragte Frequenzzuteilungen zunächst nicht oder nicht in der gewünschten Form erteilt werden können. Hierbei ist insbesondere darzustellen, - welche Verfahren, Prozesse und organisatorischen Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren bestehen, - mit welchen technischen und fachlichen Mitteln Konflikt- oder Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen analysiert und bewertet werden, - wie weitergehende Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur vorbereitet, koordiniert und begleitet werden sowie - wie die Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in entsprechende Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse sichergestellt wird. Die Darstellung soll erkennen lassen, inwieweit der Bewerber über belastbare Strukturen und Prozesse verfügt, um auch in komplexen oder konfliktbehafteten Frequenzzuteilungsverfahren eine sachgerechte und nachvollziehbare Bearbeitung sicherzustellen. Die Darstellung darf 5 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Frequenzmanagements und des Umgangs mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahrens stellt der Auftraggeber die positiven und die negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Verfahren, Prozesse und Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Strukturen für den Umgang mit Konflikt- und Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und fachlichen Mittel zur Analyse, Bewertung und Lösung frequenzbezogener Fragestellungen, - die Geeignetheit der dargestellten Prozesse zur Vorbereitung, Koordination und Begleitung von Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Maßnahmen zur Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Strukturen und Prozesse für die Bearbeitung komplexer oder konfliktbehafteter Frequenzzuteilungsverfahren sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen zu einer sachgerechten, effizienten und nachvollziehbaren Durchführung von Frequenzzuteilungsverfahren. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 10 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlag …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Es besteht ein erstmaliges einseitiges Kündigungsrecht durch den Auftraggeber nach 7 Jahren. Des Weiteren besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 8 sowie nach 9 Jahren Laufzeit.
Optionen
Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Es besteht ein erstmaliges einseitiges Kündigungsrecht durch den Auftraggeber nach 7 Jahren. Des Weiteren besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 8 sowie nach 9 Jahren Laufzeit.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH". (2) Projektleitung - Selbstausführung (3) Zugriff auf das Network Management System (NMS) (4) Erforderliche Sprachkenntnisse (5) Sicherheitsüberprüfung (6) Zuverlässigkeitsüberprüfung Hinsichtlich der Details wird auf Ziff. 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM8U8# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH": Während der Angebots- und Verhandlungsphase werden die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter und während der späteren Vertragsausführungszeit wird der künftige … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM8U8# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH": Während der Angebots- und Verhandlungsphase werden die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter und während der späteren Vertragsausführungszeit wird der künftige Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" erhalten, soweit dies für die Erstellung des Angebots bzw. die Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Die Gewährung dieses Zugangs setzt zwingend das vorherige Vorliegen der erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV voraus. Der Bewerber hat mittels der hierfür im Teilnahmeformular enthaltenen Erklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag seine Bereitschaft zuzusichern, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben. Von Unterauftragnehmern, denen im Zuge der Angebotserstellung der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" gewährt werden soll bzw., die im Zuge einer Unterbeauftragung Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen erhalten sollen, sind zuvor ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und vor Zurverfügungstellung der betreffenden Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen, vgl. § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV . Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist daher auch die Bereitschaft zuzusichern, von etwaigen bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern sowie von weiteren potenziellen Unterauftragnehmern, die im weiteren Verfahrensverlauf hinzukommen könnten, ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen. Ohne Vorlage der notwendigen Verpflichtungserklärungen kann und darf dem Bewerber/Bieter bzw. dem Unterauftragnehmer kein Zugang zu den Verschlusssachen gewährt werden. Bei Nichtabgabe der erforderlichen Verpflichtungserklärungen kann ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (vgl. § 7 Abs. 5 VSVgV). - Unterauftragnehmerschaft: Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig (zu den Ausnahmen siehe im Folgenden). Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zwingend benannt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind jedoch zumindest diejenigen Leistungen zu benennen, die der Bewerber unter Einbindung eines Unterauftragnehmers erbringen möchte. Aus Gründen der Sicherheit der Leistungserbringung und zur Gewährleistung einer transparenten Vertrags- und Verantwortungsstruktur ist eine Weitervergabe von Leistungen nur bis zu einer zweiten Unterauftragnehmerstufe zulässig. Der künftige Auftragnehmer darf daher Unterauftragnehmer einsetzen; diese dürfen ihrerseits Unterauftragnehmer (Unter-Unterauftragnehmer) einsetzen. Eine weitere Unterauftragsvergabe durch Unter-Unterauftragnehmer ist jedoch unzulässig. Wichtig: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist insoweit generell unzulässig (vgl. hierzu sogleich). Zudem muss die Rolle des Service Managements vom Auftragnehmer selbst gestellt und besetzt werden, eine Unterauftragsvergabe ist auch insoweit generell unzulässig. - Projektleitung - Selbstausführung: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist unzulässig (vgl. im Übrigen zum zulässigen Umfang der Unterauftragsvergabe Ziff. 3.4.1). Bestehen seitens des Auftraggebers gegen die Person des Projektleiters Bedenken, insbesondere vor dem Hintergrund der ausschreibungsgegenständlichen Geheimschutz- und Sicherheitsinteressen, kann der Auftraggeber den sofortigen Austausch verlangen. Die Projektleitung muss die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: S …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Anschrift
70372 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 503 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a164b77-b517-4b10-adfc-1c07d5629aec.