Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schulen
Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen
Aktenzeichen 1211-2026-1011-OVveröffentlicht 22.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- „Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehem. Stadtbrauerei Penig“Stadt Penig · PenigFrist 01.12.2026
- Technische Ausrüstung (§ 53 bis § 56 HOAI, Anlage 15 zur HOAI)Landratsamt Landkreis Leipzig · BornaFrist 10.11.2026
- NEUBAU EINES FEUERWEHRGERÄTEHAUSES in 01904 Neukirch/L. - LOS 306 DACHARBEITEN SOZIALGEBÄUDEGemeinde Neukirch/Lausitz · 01904 Neukirch OT SteinigtwolmsdorfFrist 25.11.2026
- Lieferung und Einbau Plattformlifte Johannisbad ZwickauStadtverwaltung Zwickau, Sportstättenbetrieb · 08058 ZwickauFrist 24.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 46 Tagen
- Fragen bis 08:00 Uhrvor 33 Tagen
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 25 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 25 TagenLandratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2030
Beschreibung
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für den Zeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2030 mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr
Gegenstand nach CPV
- 71630000Technische Kontrolle und TestsHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS1 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 11 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Zwickau | 4 Jahre | – |
| 2 | LOS2 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 12 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Zwickau | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Primär müssen die Anforderungen des Auftraggebers eingehalten werden. Nur unter den Angeboten, welche vollumfänglich die Anforderungen erfüllen, entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. Das heißt, der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Leistungsbeschreibung, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Eignung15 von 15 angegeben
- Supply-Chain-Management
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1)
- Finanzkennzahlen
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2)
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Zusammenarbeit bzw. Kooperationen oder sonstige Verbindungen/Verknüpfungen zu anderen Unternehmen derselben Branche und Nennung aller Gesellschafter und Geschäftsführer (Anlage 5); Eigenerklärung zur Anlage 5 (Anlage 5.1)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Es sind abgeschlossene Referenzen über die im Wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe - der Art der Leistung, - des Auftragsgebers, - dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -zeitraum zu benennen (Anlage 6)
- Supply-Chain-Management
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 7)
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Supply-Chain-Management
- Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils
- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
- Eigenerklärung darüber, dass aufgrund der technischen und personellen Voraussetzungen die geforderte Leistung über den gesamten Vertragszeitraum ordnungsgemäß erbracht werden kann.
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte E … ganz lesenkürzer
Schwere Verfehlung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2030. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber (AG) der Verlängerung nicht spätestens bis zum 30.06.2030 schriftlich widerspricht. Die Vertragsverlängerung setzt die ordnungsgemäße Leistungserbringung seitens des Auf … ganz lesenkürzer
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2030. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber (AG) der Verlängerung nicht spätestens bis zum 30.06.2030 schriftlich widerspricht. Die Vertragsverlängerung setzt die ordnungsgemäße Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers auf der Grundlage der Vergabeunterlagen voraus. Sofern der AG der Vertragsverlängerung nicht widerspricht, endet der Leistungszeitraum am 31.12.2031. Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des AG bedarf. Die Möglichkeit, der Verlängerung zu widersprechen, steht ausschließlich dem AG zu. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 79 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.10.2026, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau
- Website
- landkreis-zwickau.de
- Kontakt
- zentrales.vergabebuero@
landkreis-zwickau.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d88dde86-75d8-4f8b-bdbb-9a35a784ac97.