Prüfung elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV V4
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen · Bremen, Bremen
Aktenzeichen V0488/2026veröffentlicht 23.10.2026erstmals 20.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 16.01.2027 – 15.01.2031
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre16.01.2027 – 15.01.2031
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 200 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (119 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (145 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 48 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Tagen
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 11 Tagenüber vergabe.bremen.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 11 TagenImmobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Langenstraße 10-12 28195 Bremen
- Heute
- Bindefrist endetin 51 Tagen62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 2 MonatenLaufzeit bis 15.01.2031
Beschreibung
Rahmenvertrag für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß den Vorschriften gemäß DGUV V3 bzw. 4 i.V. m. der DIN EN 50699 ( VDE 0702) für Wiederholungspr. und DIN EN50678 (VDE 701) f. Prüfungen n. Instandsetzung, jeweils in ihrer neusten Fassung.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1: Bremen Immobilien Bremen- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen schreibt den Rahmenvertrag für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der DGUV V4 (neueste Fassung) für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen aus. Der Rahmenvertrag soll zum 16.01.2027 beginnen und bis zum 15.01.2029 abgeschlossen werden, mit der Option 2 x 1 Jahr Verlängerung. Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es ich um geschätzte Mengen, von Betriebsmitteln mit Prüfzyklus von 1 Jahr oder 2 Jahren. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Beauftragungen durch die Bedarfsträger erfolgen in der vereinbarten Rahmenvertragslaufzeit. LOS 1: Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften DGUV V4. (neueste Fassung) Leistungsumfang ca. 177.610 Stück diverse elektr. Betriebsmittel | 4 Jahre | – |
| 2 | LOS 2: Bremerhaven Immobilien Bremen- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen schreibt den Rahmenvertrag für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach der Vorschrift der DGUV V4 (neueste Fassung) für den Magistrat Bremerhaven und der Seestadt Immobilien Bremerhaven aus. . Der Rahmenvertrag soll zum 16.01.2027 beginnen und bis zum 15.01.2029 abgeschlossen werden, mit der Option 2 x 1 Jahr Verlängerung . Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, von Betriebsmitteln mit Prüfzyklus von 1 Jahr oder 2 Jahren. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Beauftragungen durch die Bedarfsträger erfolgen in der vereinbarten Rahmenvertragslaufzeit. LOS 2: Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften der DGUV V4. (neueste Fassung) Leistungsumfang ca. 10.430 Stück diverse elektr. Betriebsmittel | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den 3 Jahren (2025, 2024, 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Prüfer: Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis) als Elektrofachkraft (z.B. Elektroingenieur, Elektromeister, Elektrogeselle)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV): Mindestdeckungssumme 5.000.000 Euro für Personenschäden und 5.000.000 Euro für sonstige Schäden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benenn … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§47 VgV). 3. Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. 4. Eigengerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025: Mindestumsatz p. a. 400.000 Euro.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Spezifischer Jahresumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025 welcher mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmt. Mindestumsatz p. a. 200.000 Euro.
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung über die Gewerbeanmeldung und / oder Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle bzw. in der Industrie- und Handelskammer.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.01.2027
- Vertragsende
- 15.01.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich maximal 2 mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu einem Nachprüfungsverfahren kommt.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 200 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.10.2026, 10:30 Uhr. Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Langenstraße 10-12 28195 Bremen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverord … ganz lesenkürzer
Leistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu erstellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch http://www.e-rechnung.bremen.de (http://e-rechnung.bremen.de)). Angaben zu Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist u … ganz lesenkürzer
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit der - Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriftenim Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegeüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Agebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den 3 Jahren (2025, 2024, 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Prüfer: Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis) als Elektrofachkraft (z.B. Elektroingenieur, Elektromeister, Elektrogeselle)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV): Mindestdeckungssumme 5.000.000 Euro für Personenschäden und 5.000.000 Euro für sonstige Schäden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benenn … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§47 VgV). 3. Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. 4. Eigengerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025: Mindestumsatz p. a. 400.000 Euro.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Spezifischer Jahresumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025 welcher mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmt. Mindestumsatz p. a. 200.000 Euro.
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung über die Gewerbeanmeldung und / oder Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle bzw. in der Industrie- und Handelskammer.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.01.2027
- Vertragsende
- 15.01.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich maximal 2 mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu einem Nachprüfungsverfahren kommt.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 200 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.10.2026, 10:30 Uhr. Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Langenstraße 10-12 28195 Bremen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverord … ganz lesenkürzer
Leistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu erstellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch http://www.e-rechnung.bremen.de (http://e-rechnung.bremen.de)). Angaben zu Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist u … ganz lesenkürzer
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit der - Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriftenim Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegeüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Agebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E- … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen
- Website
- vergabe.bremen.de
- Kontakt
- einkauf@
immobilien.bremen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bremen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bremen (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dr. Born - Dr. Ermel GmbH2 Zuschläge
- Sweco GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.10.2026 auf 04.11.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 23.10.2026 auf 27.10.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 23.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8897031d-0ed9-4c5e-bb17-d02da1f36966.