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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Prüfung elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV V4

Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen · Bremen, Bremen

Aktenzeichen V0488/2026veröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 15 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre16.01.2027 – 15.01.2031
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 200 Unternehmen
Ort der Leistung
Bremen28215, Bremen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (119 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (145 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 48 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.bremen.de
    vor 15 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Langenstraße 10-12 28195 Bremen
    vor 15 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 45 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.01.2031
    in 2 Monaten

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß den Vorschriften gemäß DGUV V3 bzw. 4 i.V. m. der DIN EN 50699 ( VDE 0702) für Wiederholungspr. und DIN EN50678 (VDE 701) f. Prüfungen n. Instandsetzung, jeweils in ihrer neusten Fassung.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1: Bremen

Immobilien Bremen- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen schreibt den Rahmenvertrag für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der DGUV V4 (neueste Fassung) für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen aus. Der Rahmenvertrag soll zum 16.01.2027 beginnen und bis zum 15.01.2029 abgeschlossen werden, mit der Option 2 x 1 Jahr Verlängerung. Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es ich um geschätzte Mengen, von Betriebsmitteln mit Prüfzyklus von 1 Jahr oder 2 Jahren. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Beauftragungen durch die Bedarfsträger erfolgen in der vereinbarten Rahmenvertragslaufzeit. LOS 1: Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften DGUV V4. (neueste Fassung) Leistungsumfang ca. 177.610 Stück diverse elektr. Betriebsmittel

4 Jahre–
2
LOS 2: Bremerhaven

Immobilien Bremen- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen schreibt den Rahmenvertrag für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach der Vorschrift der DGUV V4 (neueste Fassung) für den Magistrat Bremerhaven und der Seestadt Immobilien Bremerhaven aus. . Der Rahmenvertrag soll zum 16.01.2027 beginnen und bis zum 15.01.2029 abgeschlossen werden, mit der Option 2 x 1 Jahr Verlängerung . Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, von Betriebsmitteln mit Prüfzyklus von 1 Jahr oder 2 Jahren. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Beauftragungen durch die Bedarfsträger erfolgen in der vereinbarten Rahmenvertragslaufzeit. LOS 2: Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften der DGUV V4. (neueste Fassung) Leistungsumfang ca. 10.430 Stück diverse elektr. Betriebsmittel

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den 3 Jahren (2025, 2024, 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Prüfer: Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis) als Elektrofachkraft (z.B. Elektroingenieur, Elektromeister, Elektrogeselle)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV): Mindestdeckungssumme 5.000.000 Euro für Personenschäden und 5.000.000 Euro für sonstige Schäden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benenn … ganz lesen1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§47 VgV). 3. Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. 4. Eigengerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025: Mindestumsatz p. a. 400.000 Euro.
Spezifischer Jahresumsatz
Spezifischer Jahresumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025 welcher mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmt. Mindestumsatz p. a. 200.000 Euro.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Gewerbeanmeldung und / oder Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle bzw. in der Industrie- und Handelskammer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.01.2027
Vertragsende
15.01.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich maximal 2 mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu einem Nachprüfungsverfahren kommt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 200 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bremen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
23.10.2026, 10:00 Uhr. Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Langenstraße 10-12 28195 Bremen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverord … ganz lesenLeistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu erstellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch http://www.e-rechnung.bremen.de (http://e-rechnung.bremen.de)). Angaben zu Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist u … ganz lesena) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit der - Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriftenim Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegeüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Agebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im … ganz lesen1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den 3 Jahren (2025, 2024, 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Prüfer: Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis) als Elektrofachkraft (z.B. Elektroingenieur, Elektromeister, Elektrogeselle)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV): Mindestdeckungssumme 5.000.000 Euro für Personenschäden und 5.000.000 Euro für sonstige Schäden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benenn … ganz lesen1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, sowie §45 VgV vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§47 VgV). 3. Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. 4. Eigengerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025: Mindestumsatz p. a. 400.000 Euro.
Spezifischer Jahresumsatz
Spezifischer Jahresumsatz für jeweils die Jahre 2023, 2024 und 2025 welcher mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmt. Mindestumsatz p. a. 200.000 Euro.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Gewerbeanmeldung und / oder Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle bzw. in der Industrie- und Handelskammer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.01.2027
Vertragsende
15.01.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich maximal 2 mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu einem Nachprüfungsverfahren kommt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 200 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bremen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
23.10.2026, 10:00 Uhr. Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Langenstraße 10-12 28195 Bremen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverord … ganz lesenLeistung: Für das Bestellwesen wird ein elektronisches System verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu erstellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch http://www.e-rechnung.bremen.de (http://e-rechnung.bremen.de)). Angaben zu Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist u … ganz lesena) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genanten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit der - Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriftenim Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegeüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Agebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E- … ganz lesen1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im … ganz lesen1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen
Kontakt
einkauf@immobilien.bremen.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bremen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
395.906 €Zuschlagswert im Median
182.509 € – 799.044 €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bremen (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.10.2026 auf 04.11.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.10.2026 auf 27.10.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fb61d57-fb01-45a4-b33e-d05bdce1a5ba.