Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 163/2024veröffentlicht 13.12.2024erstmals 13.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.03.2025 – 28.02.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
- 6003132041-BwDLZ Dresden - Vergabe von Kraftfahrzeug-Instandsetzungs-Rahmenverträgen (Kfz-IRV) für die Bundeswehr am Standortbereich Frankenberg und MarienbergBundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden · DresdenFrist 04.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.03.2025 – 28.02.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 7Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 23 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 23 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Gegenstand nach CPV
Lose7 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Ostsachsen - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
| 2 | Chemnitz - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
| 3 | Leipzig - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
| 4 | Ostthüringen- Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
| 5 | Westthüringen - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
| 6 | Sachsen - Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
| 7 | Thüringen - Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDer Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sic … ganz lesenkürzer
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.- Kriterium
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. … ganz lesenkürzer
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 21.01.2025, 10:01 Uhr. Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5RGK 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5RGK 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 4.) Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder alle Lose abgeben. Es ist jedoch eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen (Lose 1 bis 5) sowie für maximal ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte (Lose 6 bis 7) erhalten kann. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 21.02.2025.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 21.01.2025
- BekanntmachungFrist 21.01.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72bd7017-e975-4fe8-b6cf-dc554dd8f546.