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vergebenEU-weitDienstleistungen

Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernomme-nen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04513-4/8(2025)veröffentlicht 27.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 502 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.09.2025 – 31.08.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirt-schaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entsprechend qualifiziert ist.

Beschreibung des Loses

Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entsprechend qualifiziert ist.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Aufgrund der in den Besonderen Bewerbungsbedingungen (vgl. Ziffer 6 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) dargelegten Bewertungskriterien wurde der Preis proportional zu den Konzeptpunkten ins Verhältnis gesetzt.K1: „Methodische Herangehensweise an den Prüfauftrag (Prüfungsvorgehen mit Vorbereitung, Durchführung, Abschluss und Nachbereitung, Prüfungsanforderun-gen (III.) (50%); K2: „Zeit- und Arbeitsplanung zum Prüfungszeitraums“ (III.) (50%)
Preis
Aufgrund der in den Besonderen Bewerbungsbedingungen (vgl. Ziffer 6 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) dargelegten Bewertungskriterien wurde der Preis proportional zu den Konzeptpunkten ins Verhältnis gesetzt.Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ec959df-e92b-4e61-a083-9ee084a55b20.