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Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-G0-25-1778000-4121.01veröffentlicht 21.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate11.05.2026 – 30.06.2027, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 220 %
  • Zuschlagskriterium 330 %
  • Zuschlagskriterium 420 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 6 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) wurde per Gesetz mit Wirkung vom 15.06.1999 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die GMSH hat ihren Sitz in Kiel und Büros in verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein. Insgesamt hat die GMSH derzeit ca. 1.800 Beschäftige. Alleiniger Träger der GMSH ist das Land Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die GMSH wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns geführt. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Zweck des Geschäftsbetriebes der Anstalt. Die GMSH stellt gemäß § 13a Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG) den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften auf. Die Vorschriften gem. § 53 HGrG sind anzuwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Aufgabenumfang richtet sich nach dem Gesetz zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG). Danach ist die GMSH als Organ des Landes und des Bundes zur Wahrnehmung staatlicher Bauherren- und Planungsaufgaben in Schleswig-Holstein tätig. Sie ist ebenfalls als Organ des Landes für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Landesliegenschaftsbestands und für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der Landesbehörden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Die GMSH bietet ihre Leistungen auch sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Aufgaben werden derzeit zum weitaus überwiegenden Teil im Rahmen eines Hoheitsbetriebes im fremden Namen für fremde Rechnung und darüber hinaus in geringerem Umfang im eigenen Namen als Beistandsleistungen und in sehr geringem Umfang im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art wahrgenommen.

Beschreibung des Loses

Der zu vergebender Auftrag umfasst folgende Leistungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 220 %
Zuschlagskriterium 330 %
Zuschlagskriterium 420 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Kosten.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Qualität des Konzeptes.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.
Qualität
Zuschlagskriterium 4Präsentation.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.05.2026
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2026, die Anfang April 2027 durchzuführen ist und endet mit Abgabe des Prüfungsberichtes für das Jahr 2026 im II. Quartal 2027. ------------------------------------------------------------------------------------------ … ganz lesenDer Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2026, die Anfang April 2027 durchzuführen ist und endet mit Abgabe des Prüfungsberichtes für das Jahr 2026 im II. Quartal 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine Vertragsverlängerung kann auf Wunsch des Auftraggebers um ein weiteres Geschäftsjahr erfolgen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über Verlängerung oder Beendigung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Prüfungsbeginn der nachfolgenden Jahre bis 2030 ist jeweils bis Anfang Dezember des Vorjahres mit der GMSH abzustimmen. Mit Beendigung der jeweiligen Prüfung, sind Prüfungsberichte in digitaler Form an die GMSH zu übergeben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Hinweis
Die EU-­Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-­Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe­-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 400 Punkten (von möglichen zu erreichenden 600 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Präsentationen finden voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche 2026 statt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer­- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen, sind der Aufzählung unter 5.1.9 ff. zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
HH Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Küterstraße 30, 24103 Kiel
Website
gmsh.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@gmsh.de

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