Prozessharmonisierung und -standardisierung (FutureKIS)
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-277veröffentlicht 16.08.2024erstmals 16.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69120, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (99 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität (Gesamtleistungspunkte)50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 27 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Universitätsklinikum Heidelberg
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
SAP IS-H und Oracle Cerner i.s.h.med werden im Universitätsklinikum als Krankenhausinformationssystem (KIS) eingesetzt. Im September 2022 wurde durch SAP die Unterstützung von IS-H abgekündigt. Die Unterstützung durch SAP endet damit offiziell im Jahr 2027 und kann kostenpflichtig bis maximal 2030 verlängert werden. Ebenso hat die Firma Oracle Cerner das Ende von i.s.h.med angekündigt (End-of-Life). Das KIS stellt das zentrale Element im Management der Kliniken und der Patientenversorgung dar und verwaltet sämtliche Klinikprozesse und Schnittstellen. Die funktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Patientendatenverwaltung und -abrechnung, Organisationsunterstützung, sowie klinischer Dokumentation. Aufgrund der zentralen Bedeutung des KIS sollen IS-H und i.s.h.med zeitnah durch (ein) entsprechende(s) Nachfolgeprodukt(e) ersetzt werden. Die Abkündigung von IS-H und das End-of-Life von i.s.h.med resultiert in der Überprüfung der KIS-Strategie und der damit einhergehenden Prozesse. Der Auftraggeber plant daher vor der Einführung des Nachfolgeprodukts die klinikinternen Prozesse zu analysieren, zu harmonisieren und zu optimieren. Durch diese sorgfältige Analyse und Harmonisierung der Prozesslandschaft wer-den essenzielle Grundlagen für eine erfolgreiche Einführung des Krankenhausinformationssystems geschaffen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Ziel ist es, diese Leistungen auf der Basis eines wirtschaftlichen Angebotes zu vergeben. Die in dieser Leistungsbeschreibung spezifizierten Leistungsmerkmale sind als Anforderungen an die zu erbringende Leistung zu verstehen und Grundlage der Bewertung der Angebote.
Beschreibung des Loses
Die folgenden Aufgabenbereiche sind Gegenstand dieser Ausschreibung und vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen: Prozessharmonisierung-/optimierung - Analyse der Klinikums-internen Prozesse - Identifikation von Optimierungs- und Automatisierungspotenzialen - Prozessharmonisierung und -standardisierung - Ableitung kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Maßnahmen zur Zielerreichung - Design von Zielprozessen - Umsetzung bzw. Unterstützung bei der Umsetzung der Zielprozesse im UKHD (Change-Management) Änderungen durch politische Vorgaben sind im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen. Die beigefügte Leistungsbeschreibung dient dazu, die Anforderungen zu definieren, die der Bieter mit seinem Angebot zu erfüllen hat. Die erforderlichen Unterstützungsleistungen sind Gegenstand einer Ausschreibung auf Basis der Vergabeverordnung (VgV). Es wird ein Auftragsumfang von ca.1.600 Personentagen (PT) geschätzt.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis wird auf Basis des ausgefüllten Preisblattes und der in der Excel-Datei des Preisblattes mittels vorgegebener Formel berechneten Gesamtsumme festgestellt. Im Rahmen der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt eine Gegenüberstellung von Leistungspunkten und dem Preis nach einer Methode, die nachfolgend beschrieben wird. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode nach UfAB (kostenlos zu beziehen unter der Webadresse https://www.cio.bund.de). Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis: Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt (in Euro)] Aus einer Gegenüberstellung aller Bewertungskriterien nach Bewertung der finalen Angebote so-wie unter Berücksichtigung der Erfüllung aller definierter Mindestanforderungen noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl Z das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Dieses ist das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z. Der Zuschlag wird auf dieses Angebot erteilt. Haben verschiedene Angebote den gleichen Wert Z, so erhält von diesen Angeboten das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
- Qualität
- Qualität (Gesamtleistungspunkte)Ermittlung der Gesamtleistungspunkte auf Grundlage von B-Kriterien Es wird je nach Fragestellung die betreffende Angabe des Bieters in Spalte N des Kriterienkataloges (s. Vergabeunterlagen) im Hinblick auf den Erfüllungsgrad und im Vergleich mit den Antworten der weiteren Bieter bewertet sowie mit dem jeweiligen EK-Gewichtungsfaktor multipliziert. Dadurch ergibt sich die erreichte Punktzahl pro Einzelkriterium. Die Übererfüllung eines Bewertungskriteriums (d. h. im Hinblick auf Aspekte, nach denen nicht gefragt wurde, oder über eine etwaige Obergrenze in den Erwartungshaltungen hinausgehend) wird bei der Bewertung nicht mit einem Bewertungsvorteil honoriert und gleicht auch keine Defizite bei einem anderen Bewertungskriterium aus. Die Gesamtleistungspunkte ergeben sich durch Addition aller gewichteten Leistungspunkte der Einzelkriterien. Mindestanforderungen an die Leistung Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Leistungen: - Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien) des Kriterienkataloges - Erfüllung von Mindestanforderungen für die insgesamt zu erreichende Leistungspunktzahl: Mindestpunktzahl = 60% des erreichbaren Gesamtwertes für alle Leistungspunkte Ein Nichterreichen dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Eignung16 von 16 angegeben
- Kriterium
Ich/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 de … ganz lesenkürzer
Ich/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet wer-den sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)- Kriterium
- Ich wir erkläre/n, dass ich/wir meiner/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
- Kriterium
Ich/wir erkläre/n, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder Insolvenzverfahren noch ei … ganz lesenkürzer
Ich/wir erkläre/n, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, - das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneiden-de Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.- Kriterium
Ich/wir erkläre/n, dass die unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfüllt werden: Nach § 19 Abs. 1 MiLoG sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag … ganz lesenkürzer
Ich/wir erkläre/n, dass die unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfüllt werden: Nach § 19 Abs. 1 MiLoG sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Nach § 21 Abs. 1 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, 2. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet, 3. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 4. entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 S. 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet, 5. entgegen § 16 Abs. 1 S. 3, auch in Verbindung mit Abs. 3 S. 2, eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 6. entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt, 7. entgegen § 17 Abs. 1 S. 1, auch in Verbindung mit S. 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, 8. entgegen § 17 Abs. 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder 9. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Nach § 21 Abs. 2 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrages 1. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder 2. einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.- Kriterium
(Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die laut Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in … ganz lesenkürzer
(Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die laut Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zu-trifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Art. 10 Absätze 1, 3, 6 Buchstaben a bis e, Absätze 8 bis 10 und die Art. 11 bis 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Art. 7, 8, 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Art. 18, 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Art. 29 f. der Richtlinie 2014/25/EU und unter Art. 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu er-füllen: a) Russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmit-telbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, Unterauftragnehmer, Liefe-ranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelemen-ten und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststel-lung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technolo …- Kriterium
- Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren Beschäftigen des Unternehmens, getrennt nach Deutschland und EU inklusive assoziierter Staaten (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl Deutschland in folgenden Jahren: 2021 / 2022 / 2023 Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl EU inkl. assoziierter Staaten in folgenden Jahren: 2021 / 2022 / 2023
- Kriterium
Angaben zur Umsatzentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung), getrennt nach Deutschland, EU und weltweit liegen vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 1. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz Deutschland in den Geschäftsjahren von 01/202 … ganz lesenkürzer
Angaben zur Umsatzentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung), getrennt nach Deutschland, EU und weltweit liegen vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 1. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz Deutschland in den Geschäftsjahren von 01/2021 bis 12/2023 Angabe Jahresumsatz EU in den Geschäftsjahren von 01/2021 bis 12/2023 Angabe Jahresumsatz weltweit in den Geschäftsjahren von 01/2021 bis 12/2023- Kriterium
- Angaben zu der Anzahl der im Unternehmen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages beschäftigten Mitarbeiter (Experten) in dem von der Ausschreibung tangierten Themenbereich (Mind. 2 Experten je Kompetenzprofil): Angabe Expertenanzahl (z. Zt. der Abgabe des Teilnahmeantrages)
- Kriterium
- - Nachweis einer Bankauskunft des Bewerbers, die nicht älter als 6 Monate zum Zeit-punkt der Einreichung des Teilnahmeantrages ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Hinweis: Für Unterauftragnehmer ist eine Bankauskunft nicht erforderlich. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend)
- Kriterium
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrages ergebenden in Deutschland gesetzlich und tarifmäßig versicherbaren Risiken. - in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag e … ganz lesenkürzer
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrages ergebenden in Deutschland gesetzlich und tarifmäßig versicherbaren Risiken. - in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV; mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall jährlich und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n den Nachweis (Versicherung) als Anlage 3 a, b, c usw. bei. - oder eine Eigenerklärung, dass der Bewerber eine solche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird. Wird der Versicherungsnachweis nicht spätestens vor Zuschlag des Angebotes eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt eine solche in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt eine Bescheinigung über eine entsprechende vorhandene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Dem Bewerber ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird. Hinweis: Für Unterauftragnehmer ist der Versicherungsnachweis nicht erforderlich.- Kriterium
Angaben zur Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) im Bereich der Organisationsentwicklung/Prozessoptimierung unterschieden nach Deutschland und der EU, wobei der Mindestumsatz pro Jahr be … ganz lesenkürzer
Angaben zur Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) im Bereich der Organisationsentwicklung/Prozessoptimierung unterschieden nach Deutschland und der EU, wobei der Mindestumsatz pro Jahr bei jeweils 1 Mio. EUR liegen muss (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 2. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz Deutschland (Organisationsentwicklung/Prozessoptimierung) in den Geschäftsjahren von 01/2021 bis 12/2023 Angabe Jahresumsatz EU (Organisationsentwicklung/Prozessoptimierung) in den Geschäftsjahren von 01/2021 bis 12/2023- Kriterium
Kurzbeschreibung von fünf Referenzen in den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist -, die einen ähnlichen Gegenstand wie die ausgeschriebene Leistung hatten. Hierbei sind referenzbezogen mind … ganz lesenkürzer
Kurzbeschreibung von fünf Referenzen in den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist -, die einen ähnlichen Gegenstand wie die ausgeschriebene Leistung hatten. Hierbei sind referenzbezogen mindestens folgende Angaben zu machen: - Kurzbeschreibung des Projektes, des Anwendungsbereichs/-umfelds (prioritäre Branchen: Krankenhäuser/Kliniken) und Erläuterung, warum dieser mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist - Projektbeginn/Ende - Anzahl der betrachteten Geschäftsprozesse - Aufwand zur Umsetzung des Vorhabens durch den Bewerber bzw. sein beauftragtes Personal in Personentagen Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellten Dokumenten), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht Kurzbeschreibung von fünf Referenzen) bei (als Anlage 4 a, b, c usw.). Angaben je Referenz: Referenz-Nr.: Kurzbeschreibung Projektgegenstand/-auftrag: Umfang/Aufzählung der vom Bewerber er-brachten Leistungen in dem jeweiligen Projekt/Auftrag: Projektbeginn/Ende: Auftragswert in EUR (netto): Anzahl der betrachteten Geschäftsprozesse: Aufwand zur Umsetzung des Vorhabens in Personentagen (PT): Erklärung, warum das Projekt aus Sicht des Bewerbers vergleichbar ist: Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Name, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail): Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 8 Punkte: Eine Referenz wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und kann als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 16 Punkte: Zwei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 24 Punkte: Drei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 32 Punkte: Vier Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 40 Punkte: Fünf Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. Eine Differenzierung erfolgt über die jeweilige Anzahl der Referenzen und den geforderten Angaben.- Kriterium
Vorlage und Beschreibung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, die einen ähnlichen Gegenstand, wie die ausgeschriebenen Leistungen hatten. Die Referenzen müssen … ganz lesenkürzer
Vorlage und Beschreibung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, die einen ähnlichen Gegenstand, wie die ausgeschriebenen Leistungen hatten. Die Referenzen müssen jeweils Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen: - in vergleichbarem Umfeld (Unikliniken, Krankenhäuser, Gesundheitswesen) - in vergleichbarer Art (Aufgabenbereich) - in einer Größenordnung > 500 PT sowie mit mindestens folgenden Angaben: - Kurzbeschreibung des Projektes inkl. Rahmenbedingungen, mit Angabe der Projektlauf-zeit (Datum Beginn/Datum Ende) - Besondere Herausforderungen im Rahmen des Projektes - Vorgehensweise, Methodik und eingesetzte Werkzeuge - Aufwand in Personentagen, der durch die Mitarbeiter des Bewerbers geleistet wurde - Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten und - Darstellung, warum das Projekt aus Sicht des Bieters relevant im Sinne der Ausschrei-bung ist Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellten Doku-menten, ca. 2 DIN A4 Seiten pro Referenz), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der auf-geführten Anforderungen, nachgewiesen werden. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht von drei Referenzen) bei (als Anlage 5 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 1 bis 20 Punkte: Eine vergleichbare Referenz, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (Die Angaben erlauben keine vollständige Bewertung und sind Beweis für eine mittelmäßige Eignung des Bewerbers.) 20 bis 40 Punkte: Zwei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und erfüllen die Erwartungen und sind Beweis für eine gute Eignung des Bewerbers.) 40 bis 60 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und Erwartungen vollständig und sind Beweis für eine sehr gute Eignung des Bewerbers. Die Vergabe der Punkte erfolgt im Wege der vergleichenden Bewertung. Die Anzahl der vorgelegten und gültigen Referenzen der Bewerber werden miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Eine Differenzierung erfolgt über Art und Umfang, Vergleichbarkeit der Leistungen sowie Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung zu den geforderten Referenzen. Dabei werden insbesondere die Vergleichbarkeit zu dem ausgeschriebenen Vorhaben sowie die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung in Betracht gezogen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre (48 Monate) ab Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr (jeweils 12 Monate) verlängert werden. Der Vertrag endet spätestens nach 6 Jahren (72 Monate) Gesamtlaufzeit."
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenkürzer
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y6M9 Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
- Kontakt
- vergabestelle.gb3@
med.uni-heidelberg.de
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Universitätsklinikum Heidelberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BridgingIT GmbH7 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Computacenter AG &Co.oHG5 Zuschläge
- EXXETA AG5 Zuschläge
- FourEnergy GmbH5 Zuschläge
- PwC GmbH WPG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.09.2024
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.09.2024 auf 25.09.2024 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f8d815e-2c8b-4dc4-9c53-5222dc0fa0cf.