Property Management und Facility Management für den Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 einschließlich der Einkaufspassage PERLE (2 Lose)
3. HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs GmbH & Co. KG, c/o Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen GHP50_2026veröffentlicht 11.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Gastronomieflächen 2027Flughafen Hamburg GmbH · HamburgFrist 18.11.2026
- Digitalisierung von Mikrofilmen für das StaatsarchivBVC Behörde für Finanzen und Bezirke · HamburgFrist 17.11.2026
- Garten- und Baumpflegearbeiten für das Landesfunkhaus NiedersachsenNorddeutscher Rundfunk · HamburgFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 2 Monatenan 3. HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs GmbH & Co. KG, c/o Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 59 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 59 TagenDie Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Heute
- Bindefrist endetin 32 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die 3. HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs GmbH & Co. KG ("3. HOVG") schreibt das Property Management (Los 1) und das Facility Management (Los 2) für den Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 einschließlich der Einkaufspassage "PERLE" aus. Da die 3. HOVG über kein eigenes Personal verfügt, handelt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ("LIG") für sie. Der LIG ist für die Verwaltung, Förderung und Entwicklung des städtischen Grundbesitzes in der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig. Bei dem Objekt liegt eine gemischte Nutzung vor. Neben der Büronutzung in den oberen Stockwerken und einer Tiefgarage bietet die PERLE neben einem Food Court als gastronomisches Angebot sowie vielseitige Einzelhandelsgeschäfte. Sie befindet sich an der meistfrequentierten Einkaufsstraße Hamburgs - der Spitalerstraße sowie der Mönckebergstraße.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Property Management Die Kernaufgabe des Property Managements liegt im treuhänderischen Management sämtlicher operativer immobilienbezogener Funktionen zur Wertsicherung der gemischtgenutzten Gewerbeimmobilie "GHP 50". Das Property Management übernimmt dabei die umfassende kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung des Objekts, wobei neben den aktuellen Objekt- und Eigentümeranforderungen insbesondere die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen sind, um einen reibungslosen, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Zu den Aufgaben zählen die Übernahme und Prüfung aller relevanten Unterlagen, die laufende Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Steuerung von Dienstleistern sowie die Überwachung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Während die Büroflächen allein durch das Property Management kaufmännisch zu managen sind, ist für das Center Management der "PERLE" ergänzend ein Center Manager beauftragt, mit dem sich der Property Manager eng abzustimmen hat. Ziel ist die nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung des Objekts im Sinne der 3. HOVG. | 2 Jahre | – |
| 2 | Facility Management Das Facility Management ist verantwortlich für den ganzheitlichen Gebäudebetrieb am "GHP 50", einschließlich technischer und infrastruktureller Leistungen. Dazu zählen die Betriebsführung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Kontrolle aller technischen Anlagen sowie die Steuerung und Überwachung von Reinigungs-, Entsorgungs- und Grünpflegeleistungen. Das FM stellt qualifiziertes Personal, übernimmt die Betreiberverantwortung, sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen, sicherheits- und hygienerelevanten Vorgaben und gewährleistet eine lückenlose Dokumentation und Kommunikation mit der 3. HOVG. Ziel ist ein störungsfreier, sicherer und wirtschaftlicher Betrieb des Objekts unter Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen und Werterhalt. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von der 3. HOVG über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noc … ganz lesenkürzer
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von der 3. HOVG über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung sowie Größe des Unternehmens und Nationalität des wirtschaftlich Eigentümers/ der wirtschaftlichen Eigentümer. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens … ganz lesenkürzer
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die 3. HOVG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der 3. HOVG für geeignet erachteter Belege nachweisen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Property Management für Immobilien (Los 1) bzw. dem … ganz lesenkürzer
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Property Management für Immobilien (Los 1) bzw. dem Facility Management für Immobilien (Los 2)) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe eines Angebots auf beide Lose dieses Formblatt für jedes Los gesondert einzureichen ist! Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die 3. HOVG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der 3. HOVG für geeignet erachteter Belege nachweisen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige). Bei Bieter … ganz lesenkürzer
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) im Bereich der beiden Lose. Vergleichbar sind Referenzen im Zusammenhang mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen. Dies sind für das Los 1 Leistungen des Property Mana … ganz lesenkürzer
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) im Bereich der beiden Lose. Vergleichbar sind Referenzen im Zusammenhang mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen. Dies sind für das Los 1 Leistungen des Property Managements und für das Los 2 Leistungen des Facility Managements, jeweils in Bezug auf Immobilien des Einzelhandels, der Gastronomie oder der Büronutzung - gerne auch in gemischter Nutzung - mit mindestens 10.000 m2 Mietfläche. Die Referenzen dürfen noch laufen, müssen aber bereits mindestens ein Jahr laufen. Die Referenzen dürfen nicht vor mehr als drei Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ausgelaufen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe eines Angebots auf beide Lose dieses Formblatt für die Lose gesondert einzureichen ist! Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die 3. HOVG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen. Mindestanforderungen: 1. Für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, sind jeweils mindestens zwei vergleichbare Referenzen (in Bezug auf Immobilien des Einzelhandels, der Gastronomie oder der Büronutzung - gerne auch in gemischter Nutzung) in der o.g. vergleichbaren Größenordnung (mindestens 10.000 m2 Mietfläche) vorzulegen. 2. Für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, gilt: Mindestens eine vergleichbare Referenz mit mindestens 10.000 m2 Mietfläche gemäß Mindestanforderung Nr. 1 muss eine Mischnutzung mit mindestens zwei der drei Nutzungen Gastronomie, Einzelhandel, Büro zum Gegenstand haben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Grundlaufzeit der Verträge beträgt für beide Lose / Leistungen (Property Management und Facility Management) jeweils zwei Jahre. Die 3. HOVG hat die Möglichkeit, die Verträge - unabhängig voneinander - insgesamt viermal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Höchstlaufzeit … ganz lesenkürzer
bis zu 4-mal: Die Grundlaufzeit der Verträge beträgt für beide Lose / Leistungen (Property Management und Facility Management) jeweils zwei Jahre. Die 3. HOVG hat die Möglichkeit, die Verträge - unabhängig voneinander - insgesamt viermal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Höchstlaufzeit der Verträge beträgt somit maximal sechs Jahre. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen zu den Vertragsverlängerungsoptionen.- Optionen
- 1. Optionale Leistungen sind in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 und 2 ausgewiesen und von den Bietern jeweils anzubieten. 2. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen siehe oben Ziff. 5.1.3 dieser EU-Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen. 3. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 10.09.2026, 12:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Der Auftragnehmer im jeweiligen Los (Los 1 und Los 2) ist vertraglich verpflichtet, für die Durchführung des Auftrags eine Niederlassung vorzuweisen, die max. 150 km vom Objekt Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 entfernt liegt, um angemessene Reaktionszeiten vor Ort zu gewährleisten. 2. Pro … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Der Auftragnehmer im jeweiligen Los (Los 1 und Los 2) ist vertraglich verpflichtet, für die Durchführung des Auftrags eine Niederlassung vorzuweisen, die max. 150 km vom Objekt Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 entfernt liegt, um angemessene Reaktionszeiten vor Ort zu gewährleisten. 2. Projekt- und Vertragssprache ist Deutsch. 3. Der Vertrag sieht eine Versicherungspflicht des Auftragnehmers im jeweiligen Los vor. Der Nachweis einer entsprechend abgeschlossenen Versicherung ist im Auftragsfall nachzuweisen. Weitere Bedingungen für die Ausführung des jeweiligen Auftrags erhalten die Vergabeunterlagen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde (FB VK), Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bieter die in den Vergabeunterlagen enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung während der laufenden Angebotsphase an die 3. HOVG ausgefüllt und unterzeichnet über die Vergabeplattform übermitteln. Dabei sind insbesondere die Angabe einer E- … ganz lesenkürzer
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bieter die in den Vergabeunterlagen enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung während der laufenden Angebotsphase an die 3. HOVG ausgefüllt und unterzeichnet über die Vergabeplattform übermitteln. Dabei sind insbesondere die Angabe einer E-Mail-Adresse und die Kennzeichnung, für welches Los die weiteren Vergabeunterlagen angefordert werden, notwendig. Erst im Anschluss können die Bieter Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen erhalten. Diese Vergabeunterlagen sind für die Kalkulation eines Angebots und die weitere Teilnahme am Verfahren unerlässlich. Die zusätzlich Vergabeunterlagen werden sodann über eine "Datenbox" bereitgestellt. Für den Zugang zu dieser Datenbox ist seitens des Bieters eine E-Mail-Adresse zu benennen, die für den Zugang zur Datenbox hinterlegt werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter, die diese Vertraulichkeitsvereinbarung nicht abschließen, den Zuschlag in dem o.g. Vergabeverfahren nicht erhalten können. Angebote von solchen Bietern werden zwingend ausgeschlossen. Einzelheiten hierzu enthält die Angebotsaufforderung.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMGDP# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der 3. HOVG erforderlich wer … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMGDP# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der 3. HOVG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Datum an die 3. HOVG adressiert werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die 3. HOVG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die 3. HOVG kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Die 3. HOVG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Eine Aufhebung kann auch für nur eines der beiden Lose erfolgen. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die 3. HOVG ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. 8. Weitere Einzelheiten, u.a. zur Ortsbesichtigung, zur Losaufteilung und -auswahl, zur einzureichenden Vertraulichkeitsvereinbarung etc., enthält die Angebotsaufforderung, die Gegenstand der Vergabeunterlagen ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- 3. HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs GmbH & Co. KG, c/o Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
- Anschrift
- Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
- Website
- immobilien-lig.hamburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 329cc08b-8398-4bc5-ad74-8ec18dcc693c.