Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 17104/005-24#004veröffentlicht 06.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 29,4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 29,4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Einschaltung von Projektträgern bei der Administration von Fördermaßnahmen des BMWK soll die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine einheitliche und rationelle Abwicklung von Förderprogrammen und Vorhaben (Projekten) sichern und zur Entlastung des BMWK beitragen. Projektträger müssen auf dem einschlägigen Fachgebiet besonders sachverständig sein, über die notwendige personelle und sachliche Kapazität verfügen; dazu gehören auch ein administrativ erfahrener, funktionsgerecht organisierter und mit den einschlägigen, für die öffentliche Verwaltung geltenden Bestimmungen vertrauter Mitarbeiterstab sowie ein geordnetes Finanz- und Rechnungswesen sowie von den betreuten Zuwendungsempfängern weisungsunabhängig sein. Sie müssen sich als Projektträger wettbewerbsneutral verhalten und Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Projektträgeraufgaben zugehenden Informationen wahren.
Projektträger übernehmen für das BMWK die Vorbereitung und Abwicklung der Förderung von Vorhaben (Projekten) und Förderprogrammen in wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sie haben insbesondere die Aufgabe, nach allgemeinen Förderrichtlinien und besonderen Weisungen:
* das BMWK bei der Förderprogrammplanung zu unterstützen, Förderanträge entgegenzunehmen und hierzu Antragsteller zu beraten sowie eigenverantwortliche Förderentscheidungen zu treffen (Beleihung ist beabsichtigt). Die eigenverantwortliche Förderentscheidung umfasst sämtliche Modalitäten der Förderung gemäß Vorgaben der Förderrichtlinie und der Verwaltungspraxis.
* die Förderentscheidungen mitzuteilen;
* die Abwicklung der Vorhaben im Zusammenwirken mit den Zuwendungsempfängern zu planen und zu koordinieren;
* die verfügbaren Bundesmittel zu verwalten;
* die Vorhaben fachlich und finanziell zu überwachen und das BMWK über den Ablauf, über auftretende Schwierigkeiten sowie über die Arbeitsergebnisse bewertend zu unterrichten;
* die Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger fachlich und verwaltungsmäßig zu prüfen (Erfolgskontrolle auf Projektebene) und hierüber dem BMWK zu berichten;
* das BMWK bei der Durchführung der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene nach VV Nr. 2.2 zu § 7 BHO zu unterstützen;
* an der Auswertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in geeigneter Weise mitzuwirken.
Beschreibung des Loses
Der Förderwettbewerb und die Transformationspläne (Modul 5) sind Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und durch EU-Vorgaben verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Entsprechend sollen die THG-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Zudem soll der Endenergieverbrauch gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 reduziert werden. Mit der Förderrichtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb" sollen im Zeitraum 2022 bis Ende 2028 Vorhaben angestoßen werden, durch die pro Jahr Einsparungen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und 5 Terawattstunden Endenergieverbrauch erzielt werden. Damit leistet die Förderrichtlinie sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikels 8 der Energieeffizienzrichtlinie.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Vorhaben zur THG-Vermeidung in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung ist sehr gut angenommen worden und in den letzten Jahren deutlich aufgewachsen; mit einem weiteren Aufwuchs ist in den kommenden Jahren zu rechnen.
Darüber hinaus besteht mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ eine weitere Förderrichtlinie des EEW-Förderprogramms ohne wettbewerbliches Verfahren und mit festen Förderquoten. Diese Förderrichtlinie ist modular aufgebaut und deckt über die verschiedenen Module verschiedene Fördergegenstände zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ab. Transformationspläne beinhalten eine Analyse des IST-Zustandes in Unternehmen bezogen auf die Treibhausgasemissionen, eine Zielsetzung zur Reduktion der Treibhausgase eines Unternehmens sowie einen Maßnahmenplan, um das Ziel zu erreichen. Transformationspläne leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Planung und Vorbereitung der Vermeidung von Treibhausgasen in Unternehmen. Die derzeit gültigen Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurden zuletzt zum 15. Februar 2024 novelliert und sind derzeit bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung beider Förderrichtlinien über den 31. Dezember 2028 hinaus ist möglich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- PersonalEs sind Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals einzureichen, in denen die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Weiteres siehe Ziff. 4.1.1 der Verfahrensbeschreibung
- Qualität
- PersonalkonzeptDas vorgesehene Konzept für die Personalorganisation ist zu erläutern. Weiteres siehe Ziff. 4.1.2 der Verfahrensbeschreibung
- Qualität
- UmsetzungskonzeptEs ist detailliert die geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags auszuführen und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Es sind hierzu zu erläutern die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie unter Berücksichtigung der Gliederung der Leistungsbeschreibung die jeweilige Herangehensweise an die einzelnen Leistungsbestandteile. Weiteres siehe Ziff. 4.1.3 der Verfahrensbeschreibung.
- Preis
- AngebotspreisEs ist das vorgegebene Preisblatt zu Verwenden. Weiteres siehe Ziffer 4.2 der Verfahrensbeschreibung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr bis 31.12.2029
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Infor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“. In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Scharnhorststr. 34 - 37, 10115 Berlin
- Website
- bmwk.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bmwk.de
Bei uns erfasst
- Evaluation der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (FRL EEW FW)“ und „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (FRL EEW Z/K)12.11.2025
- Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz14.10.2025
- Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank"22.08.2025
- Evaluation des Förderprogramms INVEST – Zuschuss für Wagniskapital13.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VDI/VDE Innovation + Technik GmbH6 Zuschläge
- Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich4 Zuschläge
- Stichting IEA Secretariaat Nederland3 Zuschläge
- Alice-Salomon-Hochschule Berlin2 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a9bf0d1-8880-4a9b-ba92-0295112fa612.