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Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/005-24#004veröffentlicht 06.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 781 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
29,4 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Einschaltung von Projektträgern bei der Administration von Fördermaßnahmen des BMWK soll die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine einheitliche und rationelle Abwicklung von Förderprogrammen und Vorhaben (Projekten) sichern und zur Entlastung des BMWK beitragen. Projektträger müssen auf dem einschlägigen Fachgebiet besonders sachverständig sein, über die notwendige personelle und sachliche Kapazität verfügen; dazu gehören auch ein administrativ erfahrener, funktionsgerecht organisierter und mit den einschlägigen, für die öffentliche Verwaltung geltenden Bestimmungen vertrauter Mitarbeiterstab sowie ein geordnetes Finanz- und Rechnungswesen sowie von den betreuten Zuwendungsempfängern weisungsunabhängig sein. Sie müssen sich als Projektträger wettbewerbsneutral verhalten und Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Projektträgeraufgaben zugehenden Informationen wahren.

Projektträger übernehmen für das BMWK die Vorbereitung und Abwicklung der Förderung von Vorhaben (Projekten) und Förderprogrammen in wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sie haben insbesondere die Aufgabe, nach allgemeinen Förderrichtlinien und besonderen Weisungen:

* das BMWK bei der Förderprogrammplanung zu unterstützen, Förderanträge entgegenzunehmen und hierzu Antragsteller zu beraten sowie eigenverantwortliche Förderentscheidungen zu treffen (Beleihung ist beabsichtigt). Die eigenverantwortliche Förderentscheidung umfasst sämtliche Modalitäten der Förderung gemäß Vorgaben der Förderrichtlinie und der Verwaltungspraxis.

* die Förderentscheidungen mitzuteilen;

* die Abwicklung der Vorhaben im Zusammenwirken mit den Zuwendungsempfängern zu planen und zu koordinieren;

* die verfügbaren Bundesmittel zu verwalten;

* die Vorhaben fachlich und finanziell zu überwachen und das BMWK über den Ablauf, über auftretende Schwierigkeiten sowie über die Arbeitsergebnisse bewertend zu unterrichten;

* die Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger fachlich und verwaltungsmäßig zu prüfen (Erfolgskontrolle auf Projektebene) und hierüber dem BMWK zu berichten;

* das BMWK bei der Durchführung der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene nach VV Nr. 2.2 zu § 7 BHO zu unterstützen;

* an der Auswertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in geeigneter Weise mitzuwirken.

Beschreibung des Loses

Der Förderwettbewerb und die Transformationspläne (Modul 5) sind Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und durch EU-Vorgaben verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Entsprechend sollen die THG-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Zudem soll der Endenergieverbrauch gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 reduziert werden. Mit der Förderrichtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb" sollen im Zeitraum 2022 bis Ende 2028 Vorhaben angestoßen werden, durch die pro Jahr Einsparungen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und 5 Terawattstunden Endenergieverbrauch erzielt werden. Damit leistet die Förderrichtlinie sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikels 8 der Energieeffizienzrichtlinie.

Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Vorhaben zur THG-Vermeidung in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung ist sehr gut angenommen worden und in den letzten Jahren deutlich aufgewachsen; mit einem weiteren Aufwuchs ist in den kommenden Jahren zu rechnen.

Darüber hinaus besteht mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ eine weitere Förderrichtlinie des EEW-Förderprogramms ohne wettbewerbliches Verfahren und mit festen Förderquoten. Diese Förderrichtlinie ist modular aufgebaut und deckt über die verschiedenen Module verschiedene Fördergegenstände zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ab. Transformationspläne beinhalten eine Analyse des IST-Zustandes in Unternehmen bezogen auf die Treibhausgasemissionen, eine Zielsetzung zur Reduktion der Treibhausgase eines Unternehmens sowie einen Maßnahmenplan, um das Ziel zu erreichen. Transformationspläne leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Planung und Vorbereitung der Vermeidung von Treibhausgasen in Unternehmen. Die derzeit gültigen Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurden zuletzt zum 15. Februar 2024 novelliert und sind derzeit bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung beider Förderrichtlinien über den 31. Dezember 2028 hinaus ist möglich.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
PersonalEs sind Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals einzureichen, in denen die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Weiteres siehe Ziff. 4.1.1 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
PersonalkonzeptDas vorgesehene Konzept für die Personalorganisation ist zu erläutern. Weiteres siehe Ziff. 4.1.2 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
UmsetzungskonzeptEs ist detailliert die geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags auszuführen und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Es sind hierzu zu erläutern die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie unter Berücksichtigung der Gliederung der Leistungsbeschreibung die jeweilige Herangehensweise an die einzelnen Leistungsbestandteile. Weiteres siehe Ziff. 4.1.3 der Verfahrensbeschreibung.
Preis
AngebotspreisEs ist das vorgegebene Preisblatt zu Verwenden. Weiteres siehe Ziffer 4.2 der Verfahrensbeschreibung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr bis 31.12.2029
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Infor … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“. In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a9bf0d1-8880-4a9b-ba92-0295112fa612.