Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Projektträgerschaft zum BMBF-Fachprogramm Medizintechnik

Bundesministerium für Bildung und Forschung · 10117, Berlin

Aktenzeichen 04514-6/4(2024)veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 837 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2024 – 30.09.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
10117Berlin, Berlin, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft (PT) für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik neu zu vergeben.

Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ hat das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern - Innovationskraft stärken“ im Mai 2016 das Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht. Ziel des Fachprogramms ist es, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies innerhalb der Laufzeit von zehn Jahren durch eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Forschungs- und Innovationsförderung im Dienste der Patienten, um den notwendigen Wandel des Innovationssystems nachhaltig zu begleiten. Die besonderen Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden prominent adressiert.

Im Rahmen der Projektträgerschaft sind Unterstützungsleistungen für das BMBF zur Umsetzung des BMBF-Fachprogramms Medizintechnik zu erbringen, insbesondere zur fachlichen und administrativen Unterstützung in allen Phasen der Projektförderung zum Fachprogramm einschließlich der Verwertung der Förderprojekte.

Beschreibung des Loses

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft (PT) für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik neu zu vergeben.

Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ hat das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern - Innovationskraft stärken“ im Mai 2016 das Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht. Ziel des Fachprogramms ist es, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies innerhalb der Laufzeit von zehn Jahren durch eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Forschungs- und Innovationsförderung im Dienste der Patienten, um den notwendigen Wandel des Innovationssystems nachhaltig zu begleiten. Die besonderen Herausfor-derungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden prominent adressiert.

Im Rahmen der Projektträgerschaft sind Unterstützungsleistungen für das BMBF zur Umsetzung des BMBF-Fachprogramms Medizintechnik zu erbringen, insbesondere zur fachlichen und administrativen Unterstützung in allen Phasen der Projektförderung zum Fachprogramm einschließlich der Verwertung der Förderprojekte.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Kriterium
Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entspre-chende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger al … ganz lesenDies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entspre-chende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betref-fende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Kriterium
genannt
Kriterium
Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Kriterium
Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: • Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträgen/Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahre … ganz lesenGeeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: • Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträgen/Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation • Kenntnisse und Erfahrungen in der industrieorientierten Forschungs- und Innovationsförderung, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzen zu benennen
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qua … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: • Führungskompetenz und mind. 3 Jahre Erfahrung in der Leitung eines Teams (für mindestens 1 Mitarbeiter/innen mindestens je 1 Referenznachweis) • Fundierte Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise der nationalen Forschungsförderung (insbesondere des BMBF, aber auch anderer Ressorts und der Bundesländer) (für 1 Mitarbeiter/innen mindestens je 1 Referenznachweis), • Fundierte Kenntnisse des Innovationssystem Medizintechnik sowie dessen Rahmenbedingungen im Kontext von Forschungs- und Innovationsförderung (für mindestens 1 Mitarbeiter/innen mindestens je 1 Referenznachweis)
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Quali … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: • Kenntnisse des Innovationssystem Medizintechnik und dessen Rahmenbedingungen mit Relevanz für die Forschungs- und Innovationsförderung zum Fachprogramm Medizintechnik (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen) • Mindestens 3jährige Erfahrungen mit den Strukturen und der Funktionsweise der nationalen Forschungsförderung (insbesondere des BMBF, aber auch ande-rer Ressorts und der Bundesländer) (für fünf Mitarbeiter/innen) • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des Verwaltungsrechtes (für mindestens zwei Mitarbeiter/inne) • betriebswirtschaftlichen Kenntnissen durch ein abgeschlossenes Studium (für mindestens fünf Mitarbeiter) • Kenntnisse und Erfahrungen im Vergaberecht (für mindestens einen Mitarbeiter/innen) • Kenntnisse und Erfahrungen im Beihilferecht u.a. AGVO, SANI, SARI (für mindestens einen Mitarbeiter/innen) • Kenntnisse und Erfahrungen in Begleitmaßnahmen zur Projektförderung, z.B. Fachinformation, Messebeteiligung u.Ä. (für mindestens einen Mitarbeiter/in)
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: • Kenntnissen auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen allgemeinen Haushaltsrechts und des deutschen allgemeinen Verwaltungsrechtes (für mindestens einen Mitarbeiter/innen mindestens je 1 Referenznachweise)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.07.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee42ba60-5100-4776-8f57-38c7d3522593.