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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Projektträgerschaft „Offene Innovationskultur, KMU-Querschnittsaufgaben und Strukturstärkung“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04514-5/4(2025)veröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 480 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Projektträgerschaft (PT) unterstützt als Auftragnehmer (AN) das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im folgenden auch Auftragsgeber (AG) genannt, bei der Koordination, Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie der regionalen Innovationspotenziale, insbesondere auch in bisherigen/ehemaligen Braunkohleregionen.

Im Bereich der Innovationsförderung liegt der Fokus auf der Begleitung und Weiterentwicklung von Förderrichtlinien zur Stärkung einer „Offenen Innovationskultur“, wie Clusters4Future, Forschungscampus und Validierungsförderung (VIP+), sowie der Entwicklung neuer Maßnahmen, bspw. zur Förderung wettbewerbsfähiger Deep-Tech-Regionen. Im Rahmen der KMU-Querschnittsaufgaben unterstützt die PT die strategische Arbeit des AG zur Stärkung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Forschung und Innovation und wirkt an der Entwicklung neuer Fördermaßnahmen zur Stärkung ihrer Innovationskraft mit. Im Bereich Strukturstärkung begleitet die PT die Umsetzung von BMFTR-Maßnahmen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen und unterstützt die Neu- und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen. Darüber hinaus trägt die PT durch Recherchen, Diskursbeobachtung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Innovationsförderung bei.

Die Aufgaben der PT umfassen insbesondere die Unterstützung des AG bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien, die Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und Bewilligung/Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen bereits laufender sowie zukünftiger Maßnahmen ausgewählt und gefördert werden, inkl. des Monitorings und der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.

Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiede-nen Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben im BMFTR. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.

Beschreibung des Loses

Die Projektträgerschaft (PT) unterstützt als Auftragnehmer (AN) das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im folgenden auch Auftragsgeber (AG) genannt, bei der Koordination, Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie der regionalen Innovationspotenziale, insbesondere auch in bisherigen/ehemaligen Braunkohleregionen.

Im Bereich der Innovationsförderung liegt der Fokus auf der Begleitung und Weiterentwicklung von Förderrichtlinien zur Stärkung einer „Offenen Innovationskultur“, wie Clusters4Future, Forschungscampus und Validierungsförderung (VIP+), sowie der Entwicklung neuer Maßnahmen, bspw. zur Förderung wettbewerbsfähiger Deep-Tech-Regionen. Im Rahmen der KMU-Querschnittsaufgaben unterstützt die PT die strategische Arbeit des AG zur Stärkung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Forschung und Innovation und wirkt an der Entwicklung neuer Fördermaßnahmen zur Stärkung ihrer Innovationskraft mit. Im Bereich Strukturstärkung begleitet die PT die Umsetzung von BMFTR-Maßnahmen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen und unterstützt die Neu- und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen. Darüber hinaus trägt die PT durch Recherchen, Diskursbeobachtung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Innovationsförderung bei.

Die Aufgaben der PT umfassen insbesondere die Unterstützung des AG bei der Erar-beitung von Förderrichtlinien, die Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und Bewilligung/Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen bereits laufender sowie zukünftiger Maßnahmen ausgewählt und gefördert werden, inkl. des Monitorings und der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.

Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiede-nen Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben im BMFTR. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumK1: Konzept für die rechtssichere und effiziente Ausführung der Kernaufgaben der Projektförderung in den Aufgabenbereichen der PT (40%); K2: Konzept für eine effiziente, kontinuierliche Beobachtung und Analyse der geförderten Projekte und beteiligten Partner (Maßnahmenmonitoring) sowie der Betreuung und Beobachtung der eingebundenen Innovationsstrukturen wie Cluster und Netzwerke (40%); K3: Konzept zur Zuarbeit zur Neu- und Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen und begleitenden Aktivitäten im Themenfeld dieser PT (20%)
Preis
PreiskriteriumAlle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c5c99df-aab9-4bfa-bb5a-aeeb136f0cfb.