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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Projektträgerschaft „Neue Impulse für die MINT-Bildung“

Bundesministerium für Bildung und Forschung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04514-1/3(2025)veröffentlicht 13.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 597 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.06.2025 – 31.05.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 20 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:15 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragt bei der Förderung von Vorhaben Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines qualitätsgesicherten und effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen.

Die Projektträgerschaft „Neue Impulse für die MINT-Bildung“ unterstützt den Auftraggeber (BMBF) durch fachlich und administrative Maßnahmen im Bereich der MINT-Bildung. Dazu gehören u. a. Rechercheaufträge, Konzeptentwürfe und Zuarbeiten zur Weiterentwicklung des Themenbereichs, Umsetzung der Projektförderung und von Veranstaltungen. Zudem sind laufende Fördervorhaben zu übernehmen und zu betreuen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die … ganz lesenErklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Kriterium
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1).
Kriterium
Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: (1) Kenntnisse in der nationalen Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftslandschaft: Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass konzeptionelle Beiträge zur Gestaltung der Bildungs- und Forschun … ganz lesenGeeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: (1) Kenntnisse in der nationalen Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftslandschaft: Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass konzeptionelle Beiträge zur Gestaltung der Bildungs- und Forschungslandschaft in Deutschland unter Berücksichtigung politischer Diskussionen und ihren europäischen/ internationalen Implikationen erbracht wurden, wofür Kenntnisse der relevanten Akteure und Institutionen insbesondere zum Themenfeld „MINT“ erforderlich war. (2) Kenntnisse mit öffentlichen Projektförderverfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO): Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass der Bieter für eine obere oder oberste Bundesbehörde Projektfördermaßnahmen sachlich und fachlich vorbereitet oder als beliehener Projektträger tätig war. Dies umfasst sämtliche Aspekte der Projektförderung nach der BHO, insbesondere die Prüfung von Förderanträgen, Erstellung von Entwürfen für Zuwendungsbescheide, und Schlussbescheiden nach Prüfungen von vorgelegten Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger, einschließlich Prüfvermerke zur sachlichen und fachlichen Prüfung und Zahlungsunterlagen zur Auszahlung von Fördermitteln an Zuwendungsempfänger. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzen zu benennen.
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qua … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: • abgeschlossenes Hochschulstudium (für alle zum Einsatz kommenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen mindestens einen Referenznachweis): Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für verantwortliche bzw. leitende Mitarbeitende zu benennende Referenz (Eigenerklärung durch den Bieter mit Angabe der Hochschuleinrichtung sowie Abschlussdatum und -titel) belegt werden kann, dass erfolgreich ein Hochschulstudium abgeschlossen wurde. • mindestens drei Jahre Berufserfahrung in verwaltungsnahen Tätigkeiten (z. B. im Wissenschaftsmanagement in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung oder bei einem Projektträger) (für alle zum Einsatz kommenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen mindestens einen Referenznachweis): Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für verantwortliche bzw. leitende Mitarbeitende zu benennende Referenz (Eigenerklärung durch den Bieter mit Angabe der einschlägigen beruflichen Stationen und Beschäftigungsdauer) belegt werden kann, dass mindestens drei Jahre Berufserfahrung in verwaltungsnahen Tätigkeiten (z. B. im Wissenschaftsmanagement in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung oder bei einem Projektträger) vorhanden sind. • mindestens zweijährige Berufserfahrung in den Themenbereichen Bildung, Forschung und/ oder Wissenschaft (insb. rechtliche Grundlagen, politische Zielsetzungen, aktuelle Herausforderungen) (für alle zum Einsatz kommenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen mindestens einen Referenznachweis): Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz (Eigenerklärung durch den Bieter mit Angabe der Organisation, Verwendungsdauer und Beschreibung des persönlichen Aufgabenbereichs) belegt werden kann, dass eine Verwendung von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre in einem Tätigkeitsbereich mit direkter Verbindung zur nationalen Bildungs-, Forschungs- und/ oder Wissenschaftspolitik erfolgte. • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Leitung eines themenübergreifenden Teams von mindestens acht Personen (mit Weisungsbefugnissen) (für eine/n verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis): Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für verantwortliche bzw. leitende Mitarbeitende zu benennende Referenz (Eigenerklärung durch den Bieter mit Angabe der einschlägigen beruflichen Station, Verwendungsdauer und Umfang der Personalverantwortung) belegt werden kann, dass mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Leitung eines themenübergreifenden Teams von mindestens acht Personen (mit Weisungsbefugnissen) vorhanden sind.
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation mus … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes Einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: • erfolgreicher Abschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurtechnischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sozial- oder geisteswissenschaftlichen Hochschulstudiums (für mindestens drei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen): Die Anforderung ist erfüllt, wenn der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums in mindestens drei unterschiedlichen Fachrichtungen (Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, ingenieurtechnische Wissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozial- oder Geisteswissenschaften) für drei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen anhand der Qualifikationsprofile nachgewiesen wird, abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (z.B. Verwaltungswirt, Betriebswirt, Volkswirt (FH) mit Diplom- oder Bachelor-Abschluss) oder inhaltlich gleichwertiger Abschluss oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für mindestens drei administrative Mitarbeiter/innen), •,mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in verwaltungsnahen Tätigkeiten (z. B. im Wissenschaftsmanagement in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung oder bei einem Projektträger (für mindestens drei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen): Die Anforderung an die Qualifikation ist erfüllt, wenn über das Qualifikationsprofil belegt werden kann, dass die Personen in verwaltungsnahen Tätigkeiten (z. B. im Wissenschaftsmanagement in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung oder bei einem Projektträger) eingesetzt waren. • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektförderung nach der Bundeshaushaltsordnung: Die Anforderung an die Qualifikation ist erfüllt, wenn über das Qualifikationsprofil belegt werden kann, dass die Personen Tätigkeiten der Projektförderung nach der BHO, insbesondere die Prüfung von Förderanträgen, Erstellung von Entwürfen für Zuwendungsbescheide und Schlussbescheide nach Prüfungen von vorgelegten Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger, einschließlich Prüfvermerke zur sachlichen und fachlichen Prüfung und Zahlungsunterlagen zur Auszahlung von Fördermitteln an Zuwendungsempfänger ausgeübt haben und dabei auch die Anwendungskompetenz der damit verbundenen Rechtsvorschriften (deutsches allgemeines Haushaltsrecht und Verwaltungsrecht, Bundesdatenschutzgesetz, Vergaberecht sowie einschlägiges EU-Recht) bewiesen haben.
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: • Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragte für den Haushalt bei Vollzug der Projektförderung (§9 Bundeshaushaltsordnung) sind nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (für 1 Mitarbeiter/in) • abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Verwaltungswirt, Betriebswirt, Volkswirt (FH) mit Diplom- oder Bachelor-Abschluss) oder inhaltlich gleichwertiger Abschluss oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für 1 Mitarbeiter/in)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
20.03.2025, 12:15 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06af31e9-9716-4db5-9119-5e8d03cadaca.