Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratung

Projektträgerschaft für das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (PT WIPANO)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/005-24#002veröffentlicht 10.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 816 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
9,2 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    109 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) übernimmt für das BMWK als Auftraggeber (AG) wissenschaftlich-technische, verwaltungsmäßige und dienstleistende Aufgaben für die Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation des Förderprogramms „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. Der AG strebt eine Beleihung des AN nach § 44 Abs. 4 BHO an.  Die Aufgaben des AN beinhalten dabei insbesondere die folgenden Arbeitspakete: 1. Projektträgeraufgaben für das WIPANO-Förderprogramm durch Unterstützung des BMWK bei fachlichen und administrativen Fragen der Förderung, 2. Analytische und konzeptionelle Arbeiten in Form der Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik, der Erarbeitung von Vorschlägen für die strategische Fortentwicklung von WIPANO (Förderstrategie), 3. Multiplikation der Erkenntnisse aus den Projekten von WIPANO, 4. Aufbau und Pflege einer Förderstatistik, Berichtspflichten und 5. Erfolgskontrolle auf Projektebene und Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene. Der Schwerpunkt der Leistungserbringung des AN wird im Arbeitspaket „Projektträgeraufgaben“ liegen. Es umfasst insbesondere Beratungsleistungen, die Bearbeitung von Skizzen und Anträgen und die Administration und Bewirtschaftung der Förderfälle Die Vertragsdauer umfasst 3 Jahre (Beginn voraussichtliche 01.01.2025) mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Personal10 %
Personalkonzept10 %
Umsetzungskonzept80 %
Qualität
PersonalEs sind Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals einzureichen, in denen die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Weiteres siehe Ziff. 4.1.1 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
PersonalkonzeptDas vorgesehene Konzept für die Personalorganisation ist zu erläutern. Weiteres siehe Ziff. 4.1.2 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
UmsetzungskonzeptEs ist detailliert die geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags auszuführen und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Es sind hierzu zu erläutern die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie unter Berücksichtigung der Gliederung der Leistungsbeschreibung die jeweilige Herangehensweise an die einzelnen Leistungsbestandteile. Weiteres siehe Ziff. 4.1.3 der Verfahrensbeschreibung.
Preis
AngebotspreisEs ist das Preisblatt zu verwenden. Weiteres siehe Ziff. 4.2 der Verfahrensbeschreibung.
Beschreibung
Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode ermittelt.

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind … ganz lesenSofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Kriterium
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000,00 Euro.
Kriterium
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Kriterium
Erfahrung und Fachkunde in folgenden Bereichen: „Kenntnisse im Bereich der Förderschwerpunkte und im Bereich Normung und Standardisierung sowie Schutzrechtsverwertung“: Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu Verwertung von Schutzrechten, Normung , Wissenstransfer von Forschungsergebnisse … ganz lesenErfahrung und Fachkunde in folgenden Bereichen: „Kenntnisse im Bereich der Förderschwerpunkte und im Bereich Normung und Standardisierung sowie Schutzrechtsverwertung“: Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu Verwertung von Schutzrechten, Normung , Wissenstransfer von Forschungsergebnissen. „Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen“: Fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte mit Abläufen und der Umsetzung von Förderprogrammen (vorzugsweise „mit Beleihung“). Dabei insbesondere Erfahrungen bei der Beurteilung von Förderanträgen. „Zusammenarbeit“: Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden, Forschungseinrichtungen und KMU. Referenzen über mindestens drei Aufträge. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.06.2021 erbracht worden sein. Aufträge, die bereits vor dem 01.06.2021 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2021 umfassen. Es muss jeweils für jeden der genannten Bereiche die Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt werden. Dies kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Weiteres siehe Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.3.5
Kriterium
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
Kriterium
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 12 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Beleg: Formfreie Eigenerkl … ganz lesenDurchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 12 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Kriterium
Mindestens 30 fest angestellte Mitarbeitende, ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Formfreie Erklärung. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Kriterium
Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Kriterium
Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahm … ganz lesenDer Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Kriterium
Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, getrennte Buchführung und Rechnungslegung für die Mittel und Vermögensgegenstände des Bundes, gute Kenntnisse des Verwaltungs- und Zuwendungsrechts. Beleg: Formfreie Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 4 BHO.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrori … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: siehe § 20 Abs. 2 des Vertragsentwurfs
Optionen
Einmalige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
109 Tage
Angebotsöffnung
13.08.2024, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea3dc0e6-7d5e-4d98-87c0-f2c7463e1a2c.