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vergebenEU-weitDienstleistungen

Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Quantentechnologien und Photonik“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04514-5/2(2026)veröffentlicht 28.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 164 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.10.2026 – 30.09.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) steht für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität Die Quantentechnologie gehört zu den sechs Schlüsseltechnologien der HTAD. In diesem Rahmen und im Rahmen des Programms „Forschungsprogramm Quantensysteme“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E), die gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt werden. Das Forschungsprogramm steht unter dem Motto „Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.” Es beschreibt den innovationspolitischen Rahmen für die Forschungsförderung in diesem Bereich bis 2032. Mit dem Programm fördert das BMFTR die Zukunftsthemen Photonik und Quantentechnologien erstmals unter einem gemeinsamen Dach. Denn Photonik und Quantentechnologien sind nicht nur wesentliche Innovations- und Wachstumsmotoren für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland, sondern auch für die moderne Gesellschaft. Als Schlüsseltechnologien sind sie außerdem inhaltlich eng miteinander verknüpft. Daraus ergeben sich Synergien, die das BMFTR gezielt nutzt, um beide Technologien voranzubringen.

Das BMFTR finanziert im Rahmen des hier ausgeschriebenen Förderbereichs F&E-Vorhaben. Die Förderung erfolgt i.d.R. im Rahmen von Projekten sowie anhand anderer Förderinstrumente (z.B. Forschungskäufe). Grundlage dafür sind Förderbekanntmachungen, in denen zu Projektvorschlägen aufgerufen wird. in der Projektförderung anzuwendenden Bestimmungen und Verfahren sind im Einzelnen im Handbuch der Projektförderung dargestellt.

Aufgabe des Auftragnehmers ist die Unterstützung des BMFTR bei der Umsetzung der genannten Programme bzw. ihrer Weiterentwicklungen. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender Förderlinien und -maßnahmen sowie die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Förderansätze, insbesondere solcher mit einem starken Fokus auf Transfer und Wertschöpfung. Dies ist ein fortlaufender Prozess. Der AN berät das BMFTR in der Weise, dass Anregungen und neue Rahmenbedingungen aus dem Forschungsumfeld aufgegriffen und ggf. in Vorschläge für die Weiterentwicklung der Programme umgesetzt werden. Das BMFTR und der AN stützen sich dabei auf die Ergebnisse der Beobachtung, Analysen und Bewertungen. Aus diesem Prozess resultierende Konzepte und Entwürfe für Förderbekanntmachungen werden durch das BMFTR mit Hilfe des AN erstellt. Zudem werden Unterstützungsleistungen erbracht, die das Programm-Management sowie den Komplex Bürgerbeteiligung und Kommunikation betreffen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualitätskriterium 50%K1: Kernaufgaben der Projektförderung (35%); K2: fachlich-administrativer Aspekte/ internationale Zusammenarbeit (35%); K3: Begleitenden Aufgaben der Projektförderung (30%)
Preis
Preiskriterium 50%Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bea234ef-6ed4-419b-a589-780bc9346e03.