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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Projektträger "Innovation und Strukturwandel"

Bundesministerium für Bildung und Forschung · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 04514-1/1(2024)veröffentlicht 12.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 991 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre15.04.2024 – 14.04.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Fragen bis 14:00 Uhr
    an Bundesministerium für Bildung und Forschung
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.04.2027
    vor 31 Monaten
  6. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Projektträgerschaft unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF (AG) in erster Linie bei der Koordination und Durchführung der Förderprogrammlinien und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Förderung der Entwicklung und Erschließung regionaler Innovationspotenziale in strukturschwachen Regionen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des AG bei der Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Geförderten, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen der Programmlinien ausgewählt und gefördert werden, einschließlich des Monitorings und die Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen. Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Förderprogrammlinien und Aktivitäten verbleiben im BMBF. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: - Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik, der Innovationsforschung/ Innovationsökonomik sowie der besonderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen strukturs … ganz lesenGeeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: - Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik, der Innovationsforschung/ Innovationsökonomik sowie der besonderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen strukturschwacher Regionen. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass über die fachliche und administrative Entwicklung und Umsetzung einer Projektfördermaßnahme nach dem Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung) Kenntnisse und Erfahrungen in den genannten Gebieten umgesetzt bzw. erworben wurden. - Kenntnisse bzgl. der deutschen Forschungs- und Innovationslandschaft. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen mit Rahmenbedingungen, Entwicklungen, beteiligten Akteuren und Institutionen sowie einer internationalen Einordnung der deutschen Forschungs- und Innovationslandschaft eingesetzt oder erworben wurden. - Kenntnisse im Politikfeld Regionalökonomie auf der Ebene der Europäischen Union. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass entsprechende Kenntnisse bei der Betreuung einer Projektfördermaßnahme nach dem Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung) erworben oder eingesetzt wurden. - Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von themen-, technologie- und akteursoffenen Fördermaßnahmen, die in Innovationsfeldern der Zukunft bzw. deren Schnittstellen wirken, und der dafür notwendigen technologischen Ankoppelungskompetenz im Bereich der Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) und Gesellschaft. - Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung strategischer, strukturbildender Förderprogramme und Aktivitäten sowie komplexer Auswahlprozesse unter Einbindung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. - Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Förderprogrammen nach den Rechtsgrundlagen BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass in den genannten Bereichen im Rahmen der Umsetzung einer Fördermaßnahme Kenntnisse und Erfahrungen mit der Prüfung und Erstellung von Unterlagen wie beispielsweise Entwürfe von Zuwendungsbescheiden, Entwürfe von Schlussbescheiden nach Prüfungen von vorgelegten Verwendungsnachweisen der Zuwendungsempfänger, Prüfvermerke zur fachlichen Prüfung von Schlussberichten der Zuwendungsempfänger, Zahlungsunterlagen zur Auszahlung von Fördermitteln an Zuwendungsempfänger umgesetzt oder erworben wurden. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qua … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: - mindestens dreijährige Erfahrungen in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens ein Referenznachweis) - Erfahrung im Projektmanagement von Projekten mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens ein Referenznachweis) - Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser konkrete Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektförderung verfügt, sprich in der Verwaltung von Projektfördermitteln, also das deutsche Zuwendungsrecht, das allgemeine Haushaltsrecht, das Verwaltungsrecht sowie EU-Recht im Bereich Beihilferecht angewendet wurde.) (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens ein Referenznachweis).
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Quali … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: - Kenntnisse im Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung etc.) (für mindestens 5 wissenschaftlichen und 2 administrativen Mitarbeiter/in) - abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Magister oder Diplom) für die folgenden Bereiche jeweils mindestens einmal Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurswissenschaften (für mindestens fünf Mitarbeitende) - wissenschaftlich-technologische Basiskompetenzen sowie innovations- sowie regionalökonomische und -politische Kenntnisse belegen (für mindestens 7 wissenschaftliche Mitarbeitende) - Sprachkenntnisse in Englisch nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Niveau B2 (für mindestens drei wissenschaftlich Mitarbeitende) - Kenntnisse im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO) (für mindestens einen administrativen Mitarbeitenden) - Kenntnisse und Erfahrungen in der Begleitung von Evaluationen von Förderprogrammen des Bundes oder der Länder (für mindestens einen wissenschaftlichen Mitarbeitenden)
Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand … ganz lesenAusführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: - Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt bei Vollzug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) haben die vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO über sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht zur Verfügung (für mindestens zwei Mitarbeitende). - Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses bzw. gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten verfügen (für mindestens einen Mitarbeitenden).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2024
Vertragsende
14.04.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.
Optionen
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
20.02.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
369.455 €Zuschlagswert im Median
262.588 € – 4,74 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b58e251f-e8a9-4e18-8b2e-545a474feda5.