Projektträger "DATIpilot"
Bundesministerium für Bildung und Forschung · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 04514-1/3(2024)veröffentlicht 11.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.05.2024 – 30.04.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Planungsdienstleistungen zur Liegenschaftszentralisierung des Bundesamtes für Sicherheit in BonnBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 09.11.2026
- SYS_636/26 - Werksinstandhaltung von Systemen Leopard 1 - BPz 2 W86HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · BonnFrist 04.12.2026
- SYS_637/26 - Werksinstandhaltung von Systemen Leopard 2 - BPz 3 W86HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · BonnFrist 04.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (344 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.05.2024 – 30.04.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Fragen bis 14:00 Uhrvor 33 Monatenan Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Angebotsfrist 23:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Bindefrist endetvor 28 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Projektträgerschaft zur zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderrichtlinie "DATIpilot - Fördern und Lernen – ein Experimentierraum im Umfeld der DATI", die am 12.7.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Aufgaben des AN bestehen darin, den AG fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller, die Begutachtung durch Auswahlgremien, Gutachterkreise und/oder Fachexperten, die Prüfung der Anträge sowie die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung) und in den damit verbundenen Aktivitäten (wie etwa durch Begleitung des 360°-Monitoring und Mitwirkung an der Kampagnenkonzeption in redaktionellen Beiträgen auf www.bmbf.de, im Vorfeld und Nachgang von Veranstaltungen und digitalen Plattformen) zu unterstützen.
Gegenstand nach CPV
- 73210000Beratung im Bereich ForschungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: - Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik, der Innovationsforschung/ Innovationsökonomik sowie der Förderung von Wissens- und Technologietransfer. Diese Anforderung ist belegt, … ganz lesenkürzer
Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: - Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik, der Innovationsforschung/ Innovationsökonomik sowie der Förderung von Wissens- und Technologietransfer. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass über die fachliche und administrative Entwicklung und Umsetzung einer Projektfördermaßnahme nach dem Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung) Kenntnisse und Erfahrungen in den genannten Gebieten umgesetzt bzw. erworben wurden. - Kenntnisse der deutschen Forschungs- und Innovationslandschaft. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen mit Institutionen, Rahmenbedingungen, Entwicklungen, beteiligten Akteuren und einer internationalen Einordnung in der deutschen Forschung und Innovationslandschaft umgesetzt oder erworben wurden. - Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von themen-, technologie- und akteursoffenen Fördermaßnahmen, die in Innovationsfeldern der Zukunft bzw. deren Schnittstellen wirken, und der dafür notwendigen technologischen An-koppelungskompetenz im Bereich der Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) und Gesellschaft. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen mit der Betreuung von themen-, technologie- und akteursoffenen Fördermaßnahmen in Innovationsfeldern der Zukunft und damit verbundener Schnittstellen sowie der Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft (insbesondere KMU) und Gesellschaft umgesetzt oder erworben wurden. - Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Projektbündnissen bei der Planung und Akquise von Anschluss- bzw. ergänzenden Finanzierungsquellen im Bereich der Forschungs-, Transfer- und Innovationsförderung auf Bundes- und Länder- sowie europäischer Ebene. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Projektbündnissen bei der Planung und Akquise von Anschluss- bzw. ergänzenden Finanzierungsquellen im Bereich der Forschungs-, Transfer- und Innovationsförderung auf Bundes- und Länder- sowie europäischer Ebene umgesetzt oder erworben wurden. - Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung strategischer, strukturbildender Förderprogramme und Aktivitäten sowie komplexer Auswahlprozesse unter Einbindung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung strategischer, strukturbildender Förderprogramme und Aktivitäten sowie komplexer Auswahlprozesse unter Einbindung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft umgesetzt oder erworben wurden. - Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Förderprogrammen nach den Rechtsgrundlagen BHO, VV-BHO, Handbuch der Projekt-förderung im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass in den genannten Bereichen im Rahmen der Umsetzung einer Fördermaßnahme Kenntnisse und Erfahrungen mit der Prüfung und Erstellung von Unterlagen wie beispielsweise Entwürfe von Zuwendungsbescheiden, Entwürfe von Schluss-bescheiden nach Prüfungen von vorgelegten Verwendungsnachweisen der Zuwendungsempfänger, Prüfvermerke zur fachlichen Prüfung von Schlussberichten der Zuwendungsempfänger, Zahlungsunterlagen zur Auszahlung von Fördermitteln an Zuwendungsempfänger umgesetzt oder erworben wurden. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt …- Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qua … ganz lesenkürzer
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: - mindestens dreijährige Erfahrungen in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens ein Referenznachweis) - Erfahrung im Projektmanagement von Projekten mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens ein Referenznachweis) - Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser konkrete Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektförderung verfügt, sprich in der Verwaltung von Projektfördermitteln, also das deutsche Zuwendungsrecht, das allgemeine Haushaltsrecht, das Verwaltungsrecht sowie EU-Recht im Bereich Beihilferecht angewendet wurde (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens ein Referenznachweis).- Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Quali … ganz lesenkürzer
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: - Kenntnisse im Zuwendungsrecht (BHO, VV-BHO, Handbuch der Projektförderung etc.) (für mindestens vier wissenschaftliche und vier administrative Mitarbeitende) - abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Magister oder Diplom) für die folgenden Bereiche jeweils einmal (Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Sozialwissenschaften, Geisteswissen-schaften, Rechtswissenschaften) (für mindestens fünf Mitarbeitende) - wissenschaftlich technologische Basiskompetenzen sowie innovations- sowie regional-ökonomische und -politische Kenntnisse (für mindestens 3 wissenschaftliche Mitarbeitende) - Sprachkenntnisse in Englisch nach in Wort und Schrift entsprechend Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeitende) - Kenntnisse im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO) (für mindestens einen administrativen Mitarbeitenden) - Kenntnisse und Erfahrungen in der Begleitung von Evaluationen von Förderprogrammen des Bundes oder der Länder (für mindestens einen wissenschaftlichen Mitarbeitenden)- Kriterium
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand … ganz lesenkürzer
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: - Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt bei Vollzug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) haben die vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO über sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht zur Verfügung (für mindestens zwei Mitarbeitende). - Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses bzw. gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten verfügen (für mindestens einen Mitarbeitenden).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.
- Optionen
- Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 22.02.2024, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heinemannstraße 2, 53175 Bonn
- Website
- bmbf.de
- Kontakt
- vergabe@
bmbf.bund.de
Bei uns erfasst
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- Fusion Industrial Liaison Offic (FILO) für Deutschland - Los 131.07.2025
- Projektträgerschaft „Grundlegende FuE-Arbeiten in der nuklearen Sicherheits- und Strahlenforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)31.07.2025
- Projektträgerschaft im Bereich Bildungsforschung31.07.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (344 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DLR2 Zuschläge
- Prognos AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 423386cf-3340-4ff8-b824-7a0093cc893c.