Projektmanagementleistungen für eine Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. (Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg)
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/Luhe, Niedersachsen
Aktenzeichen 2026.0004veröffentlicht 22.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 71 Monate
- 02.11.2026 – 30.09.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 71 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 71 Monate02.11.2026 – 30.09.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winsen/Luhe21423, Landkreis Harburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Wertungskriterien50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 30.09.2032
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung einer Ortsumgehung als Neubau einer Kreisstraße in Buchholz i. d. N. (östliche Umfahrung). Erforderliche Planungsleistungen wurden mit Ausnahme der faunistischen Planungsraumanalyse bisher nicht beauftragt. Der Landkreis möchte sich in dem komplexen Planungsprozess bis hin zu dem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss durch einen externen Projektmanager unterstützen lassen. Die Projektmanagementleistungen werden im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter Vorgabe der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für die östliche Umfahrung ausgeschrieben.
Beschreibung des Loses
Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, soll eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen werden. Der Landkreis bereitet gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Federführung obliegt dem Betrieb Kreisstraßen des Landkreises. Bereits seit den 70er Jahren gibt es in Buchholz i. d. N. Überlegungen für eine östliche Umfahrung der Innenstadt, die seit dieser Zeit auch in den Flächennutzungsplänen (1978 / 2002) dargestellt wurde. Konkrete Planungen für die Umgehungsstraße wurden ab dem Jahr 1998 aufgenommen, das gesamte Planungsverfahren war über viele Jahre politisch umstritten. Im Jahr 2009 erging der Planfeststellungsbeschluss für den sogenannten Ostring, 2011 hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Entscheidung diesen Beschluss wieder auf. Unter dem Namen "Buchholz 2025plus" entwickelte die Stadtverwaltung einen städtebaulichen Rahmenplan inklusive Wohnbauflächen mit bis zu 1500 Wohneinheiten im Osten der Stadt. Das Straßennetz in Buchholz ist derzeit stark belastet und die im Planungsgebiet entstehende städtebauliche Entwicklung würde weitere Verkehre generieren. Da diese aus Kapazitätsgründen nicht mehr durch die innerstädtischen Straßenzüge geführt werden können, erfordert die Umsetzung der geplanten Stadtentwicklung eine leistungsfähige Ortsumfahrung. Ein Variantenvergleich ergab eine Vorzugsvariante, welche als Basis für weitergehende Untersuchungen innerhalb einer Machbarkeitsstudie herangezogen wurde. Die Machbarkeitsstudie (siehe untenstehenden Link) hatte die Aufgabe, die Umsetzbarkeit der verschiedenen Trassen zu prüfen und mögliche Optimierungen darzustellen. Dazu wurden verschiedene Streckenverläufe und Knotenpunkte entwickelt und verglichen. Der Planungsraum wurde im Wesentlichen in drei Abschnitte gegliedert, die durch die Anbindung der östlichen Umfahrung an die auf Buchholz zuführenden Kreisstraßen definiert werden. In die Untersuchung eingeflossen sind die Ergebnisse der verkehrlichen Bewertung der Varianten und die Abschätzung der Umweltverträglichkeit potenzieller Trassenvarianten auf Basis der Auswertung vorhandener Unterlagen. Im Ergebnis wurden verschiedene Streckenführungen ermittelt, die die technischen Voraussetzungen für eine Kreisstraße erfüllen. Bei der Planung soll der Trassenkorridor der Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zuzüglich der aus dem Stadt- und Entwicklungsausschuss vorgeschlagenen Varianten berücksichtigt werden. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Die Baukosten werden für die Maßnahme nach aktueller Kostenannahme auf ca. 40 Mio. Euro (inklusive Ingenieurbauwerke und Erschließungsstraßen) veranschlagt. Weitere Informationen können der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) entnommen werden. Eine konkrete Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50
- Qualität
- WertungskriterienGewichtung (Punkte, genau) 50Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung, Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit und Qualifikation des einzusetzenden Personals
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.11.2026
- Vertragsende
- 30.09.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Honorar 50% 500 Punkte (gesamt) Konzept 30% 300 Punkte (gesamt) … ganz lesenkürzer
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Honorar 50% 500 Punkte (gesamt) Konzept 30% 300 Punkte (gesamt) - Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung 200 Punkte - Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit 100 Punkte Qualifikation des einzusetzenden Personals 20% 200 Punkte (gesamt) Maximale Gesamtpunktzahl 100% 1.000 Punkte Das Angebot des Bestbietenden kann insgesamt maximal 1.000 Punkte erzielen. Davon können insgesamt maximal 500 Punkte für das Kriterium Qualität, bestehend aus dem Konzept sowie der Qualifikation des einzusetzenden Personals erreicht werden. Für den Preis können ebenfalls 500 Punkte erreicht werden. Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile zum Vertrag ergibt. Für die Ermittlung der Wertungssumme werden zusätzlich die anzubietenden Stundensätze mit folgenden Zeitansätzen, zzgl. Nebenkosten berücksichtigt: 70 Std. Projektleitung 300 Std. Projektbearbeitung 200 Std. Projektassistenz Der Bestpreis erhält die maximale Punktzahl von 500. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: -500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Bewertung des Konzeptes: Die Bewertung des Konzeptes erfolgt jeweils einzeln nach dem folgenden System: 100% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen uneingeschränkt. Der Bieter lässt alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten. 80% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend, weisen aber in einem Einzelfall kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten. 60% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder in einem oder wenigen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in einem oder wenigen Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben die leichte Unvollständigkeit aufweisen, also einen Teilaspekt unbeantwortet lassen, werden mit maximal 60 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in wesentlichem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in wesentlichem Umfang erwarten. 40% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen nur eingeschränkt. Sie weisen entweder in mehreren Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in mehreren Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die an wenigen Punkten, aber mehr als einem Punkt, Unvollständigkeiten aufweisen, werden mit maximal 40 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten. 20% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend nicht. Sie weisen in vielen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in den überwiegenden Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpu …- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDDYH92BT6G# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rück … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDDYH92BT6G# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 10.09.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SSF Ingenieure AG, München | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
- Website
- landkreis-harburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lkharburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
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- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac2c1cf7-55fa-497b-90e8-d1c37a70354a.