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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Projektbegleitende Unterstützungsleistung und Prüfung IDW 850 für Projekt SAP S/4HANA und SAP BW/4 HANA Business Warehouse

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD2-0112-2024veröffentlicht 26.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 956 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
38 Monate23.04.2024 – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabekooperation.berlin
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Projektbegleitende Unterstützungsleistung bei der Informationspflicht an die BVG Gremien, u.a. BVG-Prüfungsausschuss / Aufsichtsrat und Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW 850) für das Projekt: SAP S/4HANA und SAP BW/4 HANA Business Warehouse

Informationspflicht an die Gremien: • Technische Migration BW -> BW/4HANA - Fertigstellung Remote-Conversion • Fertigstellung und Übergabe Fit to Standard Analyse • Fertigstellung und Übergabe Technisches Design • Erfolgreiche Produktivsetzung • Abnahme der SAP S/4HANA und SAP BW/4HANA Systeme nach Abschluss Nachbetreuung (inklusive Hypercare-Phase),

Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW 850) Prüfung der Projektorganisation • Prüfung der Projektphasen • Planung • Entwicklung • Einrichtung • Test • Produktivsetzung Zielsetzung ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsprozesse der BVG nach er-folgter Transformation nach SAP S/4 HANA und SAP S/4 Business Warehouse.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter seine Leistungsfähigkeit und fehlende Ausschlussgründe nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. -Eigenerklärungen: 1. Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren … ganz lesenFür die Eignungsprüfung hat der Bieter seine Leistungsfähigkeit und fehlende Ausschlussgründe nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. -Eigenerklärungen: 1. Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund der in § 123 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden ist 2. Erklärung des Bieters, dass keine Verstöße des Unternehmens gemäß § 123 Abs. 4 GWB vorliegen 3. Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 124 GWB erwähnter Ausschlussgrund vorliegt 4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG), § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetzes (AufentG) nicht vorliegen 5. Erklärung des Bieters, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft / betreffen 6. Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen eines Bezuges zu Russland gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. 7. Erklärung des Bieters, dasss mindestens ein Mitglied des Projektteams ein examinierter Wirtschaftsprüfer ist. 8. Erklärung des Bieters, dass für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen SAP-R3 4.7und SAP S-4/HANA-Kenntnisse und, IT-Kenntnisse in Bezug auf angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der spezifischen gesetzlichen Vorschriften vorhanden sind. 9. Erklärung des Bieters, dass der/die mandatsverantwortliche/n Wirtschaftsprüfer*in für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt/verfügen: - Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB - Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche - Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000 Mitarbeiter*innen 10. Erklärung des Bieters, , dass die Prüfungsleitung vor Ort für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt: - Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB 11. Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (nicht älter als 3 Monate bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist), es sei denn eine Eintragung ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgesehen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung für die Ziffern 1 bis 10 die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022_576" zu verwenden. Für den Nachweis zu Ziffer 11 hat der Bieter einen Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister einzureichen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist), es sei denn eine Eintragung ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgesehen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern, behält sich der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Erklärungen zu …
Kriterium
1. Erklärung des Bieters,über das Vorliegen eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von Vermögensschäden 5,00 Mio.€ Personen- und Sachschäden 10,00 Mio.€ Vertrauensschäden 0,25 Mio.€ Reputationsschäden 0,25 Mio.€ bzw. der Zusischerung d … ganz lesen1. Erklärung des Bieters,über das Vorliegen eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von Vermögensschäden 5,00 Mio.€ Personen- und Sachschäden 10,00 Mio.€ Vertrauensschäden 0,25 Mio.€ Reputationsschäden 0,25 Mio.€ bzw. der Zusischerung des Abschlusses einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall. Für den Fall, dass der Bieter bereits über die geforderte Versicherung verfügt, hat er einen entsprechenden Nachweis des Versicherers einzureichen. 2. Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Jahren. Der Bieter hat zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit für die Ziffern 1 und 2 das Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Kriterium
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Mindestanforderungen: - Erfahrungen in Durchführungen von Wirtschaftsprüfungen im ÖPNV Unternehmen (sowohl als Prüfungsaufträge als auch als Qualität sichernde Unterstützung in Softwareprojekten) (Nachweis d … ganz lesenEs sind mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Mindestanforderungen: - Erfahrungen in Durchführungen von Wirtschaftsprüfungen im ÖPNV Unternehmen (sowohl als Prüfungsaufträge als auch als Qualität sichernde Unterstützung in Softwareprojekten) (Nachweis durch zwei unterschiedliche Referenzgeber) - Erfahrungen hinsichtlich Projektkommunikation zu unternehmensrelevanten Gremien, wie zum Beispiel Aufsichtsrat, Topmanagement und Stakeholdern. - vergleichbares Projekt zur Durchführung Wirtschaftsprüfungen im Projektverlauf (Nachweis durch zwei unterschiedliche Referenzgeber) - vergleichbares Projekt zur Datenschutzberatung für ein möglichst öffentliches Unternehmen (Nachweis durch zwei unterschiedliche Referenzgeber) - Durchführungen von Wirtschaftsprüfungen mit SAP S/4 HANA - Durchführungen von Wirtschaftsprüfungen in der ÖPNV Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.04.2024
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
27.03.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, wonach er sich im Auftragsfall für die Dauer der Auftragsausführung verpflichtet, Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt "Frauenförderung" zur Verfügung. Die Erklärungen sind, sow … ganz lesenLeistung: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, wonach er sich im Auftragsfall für die Dauer der Auftragsausführung verpflichtet, Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt "Frauenförderung" zur Verfügung. Die Erklärungen sind, soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft erfolgt, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der Bieter hat sicher zu stellen, dass das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten wird. Für die gesamte Vertragsdurchführung ist die Kommunikation in deutscher Sprache sicher zu stellen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt ein offenes Verfahren durch. 2. Der Auftraggeber unterliegt u.a. dem Gesetz über Wettbewerbsbeschrängungen, der Sektorenverordnung und dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Der Auftraggeber weist darauf … ganz lesen1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt ein offenes Verfahren durch. 2. Der Auftraggeber unterliegt u.a. dem Gesetz über Wettbewerbsbeschrängungen, der Sektorenverordnung und dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren elektronisch über die Vergabeplattform Vergabekooperation Berlin/AI durch. Es wird empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 5. Die verfügbaren Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. 6. Die Höchstabrufmenge aus der Rahmenvereinbarung beträgt max. 20 Personentage. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge/ eines bestimmten Mindestabnahmevolumens. 7. Die Vergütung erfolgt für jeden Abruf nach Maßgabe der im Preisblatt festgelegten Preispositionen im Umfang der vom AN tatsächlich geleisteten Personentage. Es werden nur tatsächlich geleistete Tage vergütet. 8. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform und AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens ITD2-0112-2024 zu erfolgen. Die Bieter haben die Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 21. März 2024 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform Vergabekooperation Berlin/AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter müssen die für die Angebotserstellung vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 9. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als Bietergemeinschaft (BeGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot einreichen; Mitglieder einer BewGe dürfen sich nicht mehrfach, entweder in einer weiteren BewGe oder als Einzelbewerber am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen. Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Weiterhin ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige betei …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.se2@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.03.2024
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.04.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.03.2024 auf 03.04.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 03.04.2024 auf 05.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e62863a7-02fe-487f-83ec-bd785d4e5f29.