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Projekt- und Maßnahmendatenbank - Angebotsphase

Stiftung Innovation in der Hochschullehre Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen StIL - EU 10/2023veröffentlicht 14.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20095, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens soll eine innovative Informations-Plattform zum freien Durchstöbern, zufälligem Auffinden thematisch angrenzender Inhalte und fachlicher Vernetzung geschaffen werden. In ihr können die Projektbeteiligten selbst ihre durchgeführten Maßnahmen dokumentieren und die entstandenen Projektdokumente hochladen. Die gesamte Hochschulcommunity kann in einem Index, der mit einem Bibliothekskatalog vergleichbar ist, Projekte und Maßnahmen zielgenau auffinden. Langfristig gehört es zu den Möglichkeiten, sowohl die Datenbank zu skalieren (weitere Inhaltstypen, weitere Nutzende und Daten) als auch mittels eines gemeinsam genutzten Index die Interoperabilität von Portalen zu Hochschullehre zu optimieren und die Datenbank als zentralen Recherchestart zu innovativer Hochschullehre zu etablieren.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens soll eine innovative Projekt- und Maßnahmendatenbank in mehreren Entwicklungsschritten zum freien Durchstöbern, systematischen Suchen, zufälligen Auffinden thematisch angrenzender Inhalte und zur fachlichen Vernetzung geschaffen werden. In ihr können die Projektbeteiligten selbst ihre durchgeführten Maßnahmen dokumentieren und die entstandenen Projektdokumente verlinken, bzw. hochladen, insofern die Rechte dafür vorhanden sind. Die gesamte Hochschulcommunity kann in einem Index, der mit einem Bibliothekskatalog vergleichbar ist, diese Projekte, Maßnahmen sowie zugehörige Materialien, Publikationen u.a. zielgenau auffinden. Innovative Technik, ansprechendes Design und hervorragende Usability haben für die Stiftung höchste Priorität, um auf diese Weise zum einen die Profilierung der Stiftung als innovativen Player zu stärken und zum anderen die Akzeptanz durch die Community zu gewährleisten. Mittel- bis langfristig soll es möglich sein, den Zugang zur Datenbank (z.B. für Forscher:innen mit entsprechenden Exportfunktionen) sowie die Datenbank selbst zu erweitern (z.B. weitere Objekttypen wie Probleme, Lehr-Methoden) bzw. die Datenbank auf weitere Bereiche auszudehnen (z.B. neben Learnings der Projekte auch empirische und theoretische Findings). Ebenso soll die Projekt- und Maßnahmendatenbank für Externe (Projekte anderer Fördermittelgeber im Bereich innovativer Hochschullehre) geöffnet bzw. durch entsprechende Metadatenstandards sollen die Inhalte an andere Portale weitergegeben oder mit ihnen Inhalte ausgetauscht werden können (Interoperabilität). Eine Vision sieht vor, dass zukünftig auch Inhalte anderer Portale in der Projekt- und Maßnahmendatenbank indiziert werden können. So könnte die Projekt- und Maßnahmendatenbank zu einem zentralen Recherchestart zu innovativer Hochschullehre werden, wenn Inhalte dort aus unterschiedlichen Portalen für die Community zentral auffindbar sind. Die Projekt- und Maßnahmendatenbank soll durch den Auftragnehmer - möglichst nachhaltig - konzipiert und entwickelt werden. An der zu entwickelnden Projekt- und Maßnahmendatenbank sind der StIL umfassende Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellung AGB einzuräumen. Das entwickelte System soll cloudbasiert vom Auftragnehmer betrieben werden; hierfür muss nicht zwangsläufig die Infrastruktur des Auftragnehmers verwendet werden. Ein Weiterbetrieb der Projekt- und Maßnahmendatenbank, gegebenenfalls auch bei einem neuen Betreiber, muss der StIL auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer rechtlich und tatsächlich möglich sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Erfüllungsgrad der Zuschlagskriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von 4 x 2 Jahren
Optionen
Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von 4 x 2 Jahren
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nic … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UH152

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
eXXcellent solutions GmbH, Ulm1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stiftung Innovation in der Hochschullehre Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH
Anschrift
Raboisen 30, 20095 Hamburg
Kontakt
vergabe@tcilaw.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

89vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
516.000 €Zuschlagswert im Median
341.500 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ec29fa2-5d75-4368-9086-df3768998efa.