Projekt Management Office Corona-Hilfen
Gebäudemanagment Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-S1-24-0352000-4121.03veröffentlicht 01.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 19 Monate
- 29.05.2024 – 31.12.2025
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Rahmenvereinbarung Kreativagentur 2027 - 2030Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH · KielFrist 30.11.2026
- Durchführung von HausmeistertätigkeitenBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel · KielFrist 30.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung für die Johanna-Mestorf-SchuleLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate29.05.2024 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Konzept30 %
- Qualifikation und Erfahrung des konkret zum Einsatz kommenden Personals:30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden: „IFB Hamburg“ oder „Auftraggeberin“) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Trägerin der IFB Hamburg ist die Freie und Hansestadt Hamburg, deren zentrales Förderinstitut die IFB Hamburg ist. Die IFB Hamburg ist eine Bank im Sinne des Kreditwesengesetzes. Sie ist kompetente Ansprechpartnerin in allen Förderfragen rund um Wohnungsbau, Wirtschaft, Innovation, Umwelt und Energie. Sie vergibt Fördermittel an Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen und unterstützt diese bei der Finanzierung ihrer Investitionsvorhaben durch Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften. Die IFB Hamburg hat aktuell rund 320 Beschäftigte und ihren Sitz in Hamburg am Besenbinderhof 31. Die IFB Hamburg unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in verschiedenen Bereichen durch (u. a. Wohnraumförderung, insbes. sozialer Wohnraum, Innovationsförderung etc.). -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausgangssituation des Vorhabens: Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen hat der Bund zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen seines Konjunkturpaktes für Corona-bedingten Umsatzausfall umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Hierfür wurde eine durch den Bund in Auftrag gegebene digitale Antragsplattform des Dienstleisters INIT genutzt.
Für die Umsetzung dieser Programme hat der Bund jeweils mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Programme werden durch die Länder ausgeführt. Die Freie und Hansestadt Hamburg [FHH] – vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation [BWI] – hat mit dem Bund Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen, um diese Fördermittel den Antragsberechtigten gewähren zu können.
Mit der Abwicklung der Programme als bewilligende Stelle hat die FHH die IFB Hamburg beauftragt. Damit fielen der IFB Hamburg eine Vielzahl von neuen Aufgaben (Prüfung des Antrags, Bewilligung, Auszahlung, Schluss-/Endabrechnung und Reporting) zu. Umfang der zu beschaffenden Leistungen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rolle der IFB Hamburg bei der Antragsbearbeitung: Im Rahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durch die Überbrückungs- und Neustarthilfen (sowie zuvor der Hamburger Corona-Soforthilfe) wurden durch die IFB Hamburg fast 165.000 Anträge bearbeitet und rund € 3,8 Mrd. ausgezahlt. Davon entfallen etwa 100.000 Anträge und rund € 3,1 Mrd. auf die Überbrückungs- und Neustarthilfen. Für die Unterstützung der IFB Hamburg bei der Bewältigung dieser Aufgabe, hat die IFB Hamburg Ressourcen bei externen Dienstleistern beauftragt. Es handelte sich um die folgenden Programme: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Überbrückungshilfen I, II III, III+ und IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Novemberhilfen, Dezemberhilfe -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe Plus Q4, Neustarthilfe 2022, Neustarthilfe 2022 Q2
Beschreibung des Loses
Aufgaben des PMO: Das PMO übernimmt die Steuerung des Programms in Abstimmung mit der Auftraggeberin, unter anderem mit nachstehenden Aufgaben: • Weiterentwicklung und Durchführung einer übergreifenden Fall- und Ressourcensteuerung in Absprache mit der Auftraggeberin, • Vorbereitung und Moderation der regelmäßigen Projektsteuerungssitzungen, • Erstellung der regelmäßigen Projektreportings, • Erstellung von Statusberichten und ggf. Sonderauswertungen, • Mitwirkung bei der (Weiter-) Entwicklung und laufende Pflege klarer Bearbeitungsregeln sowie Bearbeitungsleitfäden für alle Bearbeitungsteams, ggf. Schulungen, Erstellung und laufende Weiterentwicklung von Katalogen für Fragen an prüfende Dritte und Prüfvermerken, • Sicherstellung einer einheitlichen und gleichbleibend hohen Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität, • Koordination und Adressierung von Fehlerbeseitigungen, • Unterstützung bei Managementfragen, • Schnittstellenfunktion zum IT-Dienstleister INIT, • Projektdokumentation und Abschlussbericht, • Regelmäßige Sanktionslistenabgleiche, Insolvenzabgleiche und Betrugsfall-Überprüfungen, • Tracking besonderer Fälle (u.a. Rückforderungen, IBAN-Änderungen, Blocklisten). -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Diese Übersicht von Aufgaben des PMO ist nicht abschließend. Zudem ist die Auftraggeberin berechtigt, den Aufgabenkreis im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnung nach Bedarf zu erweitern. Sämtliche Korrespondenz, Dokumentationen, Meetings etc. erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Die Leistungen sind im laufenden Gesamtprojekt der Bearbeitung der Coronahilfen zu erbringen. Die kontinuierliche Bearbeitung setzt ein voll funktionsfähiges und einsatzbereites POM voraus. Dies bedingt, dass eine mögliche Einarbeitung des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen ab Erteilung des Zuschlags abgeschlossen sein muss. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungszeitraum: Der Leistungszeitraum beginnt am 1. Mai 2024 und endet am 31. Dezember 2025. Die Laufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs beim Auftragnehmer. Der Vertrag kann höchstens zweimal verlängert werden. Der Vertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Geschätztes Auftragsvolumen: Die Auftraggeberin geht derzeit von einem Auftragsvolumen von ca. 1.400 Personentagen (PT) im Jahr 2024 und ca. 2.100 PT im Jahr 2025 aus. Davon entfallen ca. 440 PT auf den Projektleiter, die übrigen ca. 3.060 PT entfallen auf sieben Projektteammitglieder (einschließlich stellvertretende Projektleitung). Ein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht nicht. Im Laufe der Bearbeitung kann es regelmäßig zu schwankenden Kapazitätsanforderungen im PMO kommen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass zu Beginn des Auftrags neben dem Projektleiter bis zu sieben Projektteammitglieder (einschließlich stellvertretende Projektleitung) zum Einsatz kommen. Bei zunehmender Fortschreitung des Auftrags geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bedarf an einzusetzenden Personen abnehmen wird. Der Auftragnehmer muss auf schwankende Kapazitätsanforderungen flexibel reagieren. Auftraggeberin und Auftragnehmer werden mindestens den konkreten Ressourceneinsatz abstimmen und gemeinsam festlegen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Allgemeine Anforderungen: Die Bieter haben mit ihrem Angebot einen Projektleiter zu benennen sowie dessen auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung konkret und nachvollziehbar darstellen. Zudem sind sieben Projektteammitglieder, die eingesetzt werden sollen, namentlich zu benennen sowie deren auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung konkret und nachvollziehbar darzustellen. Eines der sieben Projektmitglieder soll zudem als stellvertretende Projektleitung benannt werden. Die Mindestanforderungen an die beiden Rollen (Projektleiter, Projektteammitglied) ergeben sich nachfolgend aus Ziffer 4.2. Unter dem Zuschlagsunterkriterium „Qualifikation und Erfahrung“ werden ausschließlich die auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleitung nach den in der Angebotsaufforderung näher dargelegten Maßgaben bewertet. Mit Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, mindestens 50% der Teamzusammensetzung über den gesamten Zeitraum konstant zu halten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mindestanforderungen an die Kompetenzen (Rollenprofile): Projektleiter = - Abgeschlossenes juristisches und / oder betriebswirtschaftliches Studium und mindestens 5 Jahre relevante Erfahrung in der Steuerung von Teams in Großprojekten - Erfahrung in der Abwicklung von Förderprogrammen auf Seiten der Bewilligungsstelle -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Projektteammitglied = - Abgeschlossenes juristisches und / oder betriebswirtschaftliches Studium mit einschlägiger Berufserfahrung oder - Kaufmännische Ausbildung mit mindestens 5-jähriger Erfahrung in bankfachlichen und / oder förderrechtlichen Projekten - Erfahrung in der Abwicklung von Förderprogrammen auf Seiten der Bewilligungsstelle
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisplatt einzureichen. Das Preisblatt (.xlsx-Format) ist zwingend in Excel (.xlsx-Format) einzureichen.
- Qualität
- KonzeptMit dem Angebot ist ein bieterseitig zu erstellendes Konzept einzureichen. In dem der Bieter zu beschreiben hat, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konkret vorgeht unter Berücksichtigung der Dargestellten Bewertung.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des konkret zum Einsatz kommenden Personals:Qualifikation und Erfahrung des konkret zum Einsatz kommenden Personals: Benennung eines Projektleiters (Rolle: Projektleiter) und eine stellvertretende Projektleitung (Rolle: Projektteammitglied) sowie konkrete und nachvollziehbare Darstellung deren auftragsbezogenen Qualifikationen und Erfahrungen. Die Mindestanforderungen an die beiden Rollen ergeben sich aus Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung. Bewertet wird die auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleitung unter Berücksichtigung der Dargestellten Bewertung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 29.05.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Seitens der Auftraggeberin besteht die Option, die ausgeschriebenen Leistungen zweimalig um jeweils weitere 12 Monate bis max. 31. Dezember 2027 zu verlängern. In diesem Fall dürfen die Gesamtkosten für das PMO für den gesamten Zeitraum von 2024 bis 2027 max. insgesamt € 6,5 Mio. betragen. Dies stel … ganz lesenkürzer
Seitens der Auftraggeberin besteht die Option, die ausgeschriebenen Leistungen zweimalig um jeweils weitere 12 Monate bis max. 31. Dezember 2027 zu verlängern. In diesem Fall dürfen die Gesamtkosten für das PMO für den gesamten Zeitraum von 2024 bis 2027 max. insgesamt € 6,5 Mio. betragen. Dies stellt einen Höchstwert dar. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers, dass die Verlängerungsoption von der Auftraggeberin gezogen wird.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 6.500.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Finanzbehörde Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 0,00 EUR/1,00 EUR angegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin | – |
Auftraggeber
- Name
- Gebäudemanagment Schleswig-Holstein AöR
- Anschrift
- Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
- Website
- ifbhh.de
- Kontakt
- info@
ifbhh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a10c4cd-8728-4d74-84b5-88603d1416ca.