Projekt FIT- BCM / ALM / ISM
NBank · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen RE 2024.30veröffentlicht 18.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 9,59 Mio. €
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Beratungsleistungen zur Vor- und Nachbereitung eines Re-Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudits nach dem IT-Grundschutz BSIServicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung · HannoverFrist 20.11.2026
- SOC-Ausschreibung auf Basis von Microsoft TechnologienLSW Netz GmbH & Co. KG · 38440 WolfsburgFrist 20.11.2026
- Delegationsreise mit Staatssekretär Wunderling-Weilbier nach Rumänien und Bulgarien (07.03.-12.03.2027) Organisation, Durchführung und Begleitung des Programms der WirtschaftsdelegationNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen · 30159 HannoverFrist 25.11.2026
- Delegationsreise Minister Tonne Algerien u. Tunesesien 14.-20.03.2027Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen · 30159 HannoverFrist 16.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 9,59 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamtwertungspreis30 %
- Konzept40 %
- Qualifikation und Erfahrung - 2 Berater BCM20 %
- Qualifikation und Erfahrung - ITSCM Berater10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Team Beauftragte (kurz BEA) der NBank, welches organisatorisch im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) angesiedelt ist, schreibt eine externe Beratungsleistung zur Schließung von Findings einer Sonderprüfung gem. § 44 Kreditwesengesetz (kurz KWG) aus. Dabei erfolgt eine Ausschreibung in vier Losen, welche die Themengebiete Informationssicherheitsmanagement (kurz ISM), Business Continuity Management mit der Unterdisziplin IT-Service Continuity Management (kurz: BCM / ITSCM), Auslagerungsmanagement (kurz ALM) sowie Compliance unabhängig voneinander abbildet (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Gegenstand nach CPV
- 79410000Unternehmens- und ManagementberatungHauptgegenstand
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Erarbeitung eines BCM mit ITSCM Durch die NBank wurden einzelne Teilprojekte innerhalb eines Programmes defi-niert. Das Teilprojekt "BCM/ITSCM" soll in erster Linie die Feststellungen aus einer 44er Prüfung analysieren und beheben. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen dazu geeignet sein, den gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, auch denen, die nicht unmittelbarer Gegenstand der Prüfung waren oder Findings zur Folge hat-ten, adäquat zu begegnen und diese im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen. Die Projektziele richten sich - neben der Aufbauphase - auch auf die Betriebspha-se des BCM als Managementsystem aus. Eines der Ziele bildet somit die Schaffung eines anforderungsgerechten laufenden Betriebes sowohl des BCM als auch des ITSCM. Im Detail sind im Zusammenhang des Teilprojekts "BCM/ITSCM" die Überarbeitung folgender Teilaspekte geplant die somit auch entsprechende Teilziele innerhalb der definierten Programmlaufzeit (siehe Kapitel 2. der Leistungsbeschreibung) darstellen. - Detailplanung der Neukonzeption des BCM sowie ITSCM innerhalb der NBank - Aufbauorganisation / Krisenstab - Anforderungsgerechte Konzeption und Durchführung der Business Impact Analyse (BIA) - Anforderungsgerechte Konzeption und Durchführung eines BC Risk Managements - Neukonzeption des BCMS Dokumentenrahmens - Neukonzeption der BCM und ITSCM Notfalldokumentation - Definition und Operationalisierung von BCM und ITSCM Anforderungen an Dienstleister (wesentlicher Auslagerungen) - Verzahnung der Funktionen BCM - ITSCM - Notfalltests und -übungen Für die Erreichung der vorgenannten Ziele ergeben sich nachfolgende Maßnahmen und Lieferobjekte: - Berücksichtigung zusätzlicher Anforderungen (bspw. aus DORA) im Rahmen der Planung - Definition von Workstreams, Arbeitspaketen und den zugehörigen Maßnahmen auf Grundlage der regulatorischen Anforderungen aus MaRisk, BAIT, DORA sowie des BSI IT-Grundschutzes - Aufgrund der zeitlichen Vorgaben zur Umsetzung der DORA-Verordnung (Zieltermin: 17.01.2025) werden die diesbezüglichen Planungen und Aktivitäten priorisiert behandelt - Identifizierung von Schnittstellen, Abhängigkeiten und Lieferobjekten anderer Projekte, auch in ihrer zeitlichen Dimension - Erstellung eines Projekt- und Zeitplans einschließlich der Ressourcenplanung für die Projektphasen - Festlegung der Formate für die Zusammenarbeit und das Projektmanagement (Überwachung, Reporting) Zur Sicherstellung eines konformen BCM/ITSCM ist es erforderlich, dass der externe Dienstleister eigenverantwortlich im Auftrag des BCM/ITSCM Best Practice Lösungen bzw. Handlungsoptionen erarbeitet und mit relevanten Ansprechpartnern abstimmt. Die Entscheidungskompetenz liegt jederzeit im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) bzw. dem BCM/ITSCM-Beauftragten und seinem Stellvertreter. Für alle aufgeführten Aktivitäten sind revisionssichere Dokumentationen in Form von Prozessmodellierungen inkl. Beschreibungen, Fachkonzeptionen sowie beglei-tende Dokumente wie z. B. Checklisten / Formulare auf Basis von Best Practice zu erstellen. Darüber hinaus sind anwendergerechte Schulungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. | – | – |
| 2 | Erarbeitung eines Auslagerungsmanagements Durch die NBank wurden einzelne Projekte innerhalb eines Programmes definiert. Das Projekt "Auslagerungsmanagement" soll in erster Linie die Feststellungen aus einer 44er Prüfung analysieren und beheben. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen dazu geeignet sein, den gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, auch denen, die nicht unmittelbarer Gegenstand der Prüfung waren oder Findings zur Folge hatten, adäquat zu begegnen und diese im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen. Die Projektziele richten sich - neben der Konzeptionsphase - auch auf die Betriebsphase des Auslagerungsmanagements aus. Eines der Ziele bildet somit die Schaffung eines anforderungsgerechten laufenden Betriebes eines Auslagerungsmanagementsystems. Im Detail sind im Zusammenhang des Teilprojekts "Auslagerungsmanagement" die Überarbeitung folgender Teilaspekte geplant die somit auch u. a. entsprechende Teilziele innerhalb der definierten Programmlaufzeit (siehe Kapitel 2. der Leistungsbeschreibung) darstellen. - Die Auslagerungsstrategie - Die Serviceklassifizierung - Risikoanalyse / Risikobewertung - Die Steuerung der Dienstleister als auch der 1st Line - Das Exit-Management - Das interne Berichtswesen - Die Vertragsgestaltung sowie - Die Einbindung in das interne Risikomanagement Für die Erreichung der vorgenannten Ziele ergeben sich u. a. nachfolgende Maß-nahmen und Lieferobjekte: - Neugestaltung Auslagerungsstrategie / DOR-Strategie unter Berücksichtigung der Anforderungen aus DORA - Neuerstellung einer Methodik zur Klassifizierung von Dienstleistungsbezügen, die die Besonderheiten aus DORA berücksichtigt inkl. Verprobung und Implementierung in die bestehenden Prozesse - Herleitung und Festlegung von Definitionen kritischer und nicht-kritischer IKT-Dienstleister - Anwendung der neuen Serviceklassifizierung für alle bestehenden und neuen, relevanten Leistungsbezüge - Erweiterung der Risikobetrachtung gegenüber der bisherigen Risikoanalyse/ Risikobewertung zur Einbindung weiterer Risiken, insbes. bei IKT-Dienstleistern - Berücksichtigung und Abarbeitung vorhandener Prüfungsfeststellungen zum Thema Risikoanalyse / Risikobewertung, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungswegen und des IKS im Rahmen des Genehmigungsprozesses - Anwendung der neuen Risikoanalyse und Risikobewertung für alle bestehenden und neuen, relevanten Leistungsbezüge - Überarbeitetes Berichtswesen des Auslagerungsmanagements an den Vor-stand unter Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen aus DORA - Entwicklung eines geeigneten Verfahrens zur Sicherstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus DORA - Anwendung der neuen Methodik zur Sicherstellung, dass neue Dienstleitungsverträge vollständig sowie bestehende Dienstleistungsverträge risiko-orientiert die Mindestanforderungen an die Vertragsgestaltung erfüllen - Sicherstellung der Vollständigkeit der Dienstleistungsverträge in den genutzten IT-Systemen, z. B. Forum-Suite - Aufbau eines Informationsregisters mit den in DORA geforderten Inhalten - Weiterentwicklung und mit den Fachbereichen und 2ndLines, insbesondere BCM und ISM abstimmte Prozesse zur Steuerung und Überwachung von Dienstleistern - Entwicklung von zentralen Vorgaben für die Dienstleistersteuerung sowie Kontrollaktivitäten inkl. Prozessdokumentationen durch die Zentrale Auslagerungsbeauftragte unter Einbindung von BCM und ISM - Weiterentwicklung des Konzeptes für die Prozesse zur Beendigung von Auslagerungen um erweiterte DORA-Anforderungen - Anwendung der überarbeiteten Steuerungs- und Überwachungssystematik sowie Anforderungen an die Beendigung von Dienstleistungen auf neue und bestehende Leistungsbezüge - Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Entwicklung eines IKT-Risikomanagement nach DORA aus Sicht des Auslagerungsmanagements - Beratung bei der Umsetzung der obigen Maßnahmen in Forum Suite sowie Pflege der Datensätze, insb. Entwicklung von systemgestützten Workflows, z. B. hinsichtlich wiederkehrender Kontrollhandlungen und Genehmigungen Zur Sicherstellung eines konformen ALM ist es erforderlich, dass der externe Dienstleister eigenverantwortlich im Auftrag des ALM Best Practice Lösungen bzw. Handlungsoptionen erarbeitet und mit relevanten Ansprechpartnern abstimmt. Die Entscheidungskompetenz liegt jederzeit im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) bzw. dem ALM-Beauftragten und seinem Stellvertreter. Für alle aufgeführten Aktivitäten sind revisionssichere Dokumentationen in Form von Prozessmodellierungen inkl. Beschreibungen, Fachkonzeptionen sowie begleitende Dokumente wie z. B. Checklisten / Formulare auf Basis von Best Practice zu erstellen. Darüber hinaus sind anwendergerechte Schulungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. | – | – |
| 3 | Erarbeitung eines Informationssicherheitsmanagementsystems Durch die NBank wurden einzelne Projekte innerhalb eines Programmes definiert. Das Projekt "Informationssicherheitsmanagement (kurz ISM)" soll in erster Linie die Feststellungen aus einer 44er Prüfung analysieren und beheben. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen dazu geeignet sein, den gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, auch denen, die nicht unmittelbarer Gegenstand der Prüfung waren oder Findings zur Folge hatten, adäquat zu begegnen und diese im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen. Die Projektziele richten sich - neben der Konzeptionsphase - auch auf die Betriebsphase des Informationsmanagements aus. Eines der Ziele bildet somit die Schaffung eines anforderungsgerechten laufenden Betriebes eines stabilen und konformen Informationssicherheitsmanagementsystems (kurz ISMS). Im Detail sind im Zusammenhang des Projekts "Informationssicherheitsmanagement" die Überarbeitung folgender Teilaspekte geplant die somit auch u. a. entsprechende Teilziele innerhalb der definierten Programmlaufzeit (siehe Kapitel 2. der Leistungsbeschreibung) darstellen. - Informationssicherheitsstrategie - Integration der Informationssicherheit in die Serviceprozesse der IT - Aufbau von Security Standard Prozesse gemäß anerkannten Normen (unter Berücksichtigung von DORA), insbesondere BSI IT-Grundschutz - Aufbau und Weiterentwicklung der Schnittstellen zum Risikomanagement, Auslagerungsmanagement, BCM und ITSCM - Formalisiertes Zusammenspiel mit den Geschäftsbereichen und Eigentümern der Informationswerte innerhalb der Institution o Normierung der Schutzbedarfsfeststellung (kurz: SBF) o Definition der Datenklassen - Weiterentwicklung und Neugestaltung des Dokumentenrahmenwerks (u.a. Informationssicherheitsleitlinie sowie weitere relevante Richtlinien gemäß BAIT/BSI IT-Grundschutz und DORA) Für die Erreichung der vorgenannten Ziele ergeben sich u. a. nachfolgende Maß-nahmen und Lieferobjekte: - Definition Sicherheitsniveau und -anpassung der BSI-Vorgaben (Bausteine) für den Verbund sowie ausgelagerte bzw. virtualisierte Bereiche (z. B. Cloud) - Erstellung einer institutsbezogenen Gefährdungsübersicht - Die Einstufung von Informationssicherheits-Risiken - Pläne zur Behandlung von Informationssicherheitsrisiken (reduce, avoid, transfer/accept) - Konsolidierung von Informationssicherheits-Risiken und Maßnahmen - Beratung bei der Umsetzung der obigen Maßnahmen in Forum Suite sowie Pflege der Datensätze, insb. Entwicklung von systemgestützten Workflows, z. B. hinsichtlich der regelmäßigen und anlassbezogen Schutzbedarfsfeststellung - Weiterentwicklung des ISMS um erweiterte DORA-Anforderungen auf Basis von Best Practice - Optimierung des ISMS gemäß BSI-Standard 200-2: Methodik - Aufbau einer Schnittstelle zum IRM gemäß BSI Standard 200-3 (Risikomanagement) unter Berücksichtigung des ISO-Standard 27004 - Analyse der der bestehenden IT-Landschaft (inkl. IT-Architektur soweit vor-handen), insbesondere der der vorhandenen Sicherheitskomponenten - Erstellung einer nachvollziehbaren, strukturierten Übersicht der IT-Systemwelt, inklusive Anwendungen und Anbindungen mit einer Bewertung des Sicherheitsniveaus gemäß ISMS auf Basis BSI Grundschutz - Verweis auf mögliche Wiedersprüche zwischen den Vorgaben des ISMS und der bestehenden IT-Landschaft, soweit die bestehende Lösung bereits erfolgreich auf das zu definierende Sicherheitsniveau einzahlt - Beratung der IT-Teams zur Planung der Beseitigung von Abweichungen gegenüber dem Soll des ISMS - Unterstützung beim Design und der Implementierung zusätzlicher, dedizierter Sicherheitslösungen - Bewertung der Wirksamkeit bestehender und neuer Maßnahmen der IT-Sicherheit - Sicherstellung von Verständnis und Akzeptanz der NBank für neue Sicherheitsmaßnahmen durch Einsatz neuer Kommunikationsmittel und -wege. o Planung diverser Kommunikationswege (z. B. direkt, "Guerilla", usw.) o Beratung bei der Auswahl der passenden Medien nach Zweck und Wirksamkeit o Erstellung von Präsentation, Plakaten, Flyer, Giveaways etc. o Sicherstellung von Feedback Mechanismen o Planung und Durchführung von Kampanien zum ISMS und Awaren-ess Zur Sicherstellung eines konformen ISMS ist es erforderlich, dass der externe Dienstleister eigenverantwortlich im Auftrag des ISM Best Practice Lösungen bzw. Handlungsoptionen erarbeitet und mit relevanten Ansprechpartnern abstimmt. Die Entscheidungskompetenz liegt jederzeit im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) bzw. dem Informationssicherheitsbeauftragten und seinem Stellvertreter. Für alle aufgeführten Aktivitäten sind revisionssichere Dokumentationen in Form von Prozessmodellierungen inkl. Beschreibungen, Fachkonzeptionen sowie begleitende Dokumente wie z. B. Checklisten / Formulare auf Basis von Best Practice zu erstellen, Darüber hinaus sind anwendergerechte Schulungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. | – | – |
| 4 | Qualitätssicherung bankspezifische Regulatorik / Compliance Durch die NBank wurden einzelne Projekte (u. a. ALM, BCM und ISM) zur Behebung von Feststellungen im Rahmen einer Sonderprüfung gemäß § 44 KWG definiert. Ergänzend dazu sollen die Projektergebnisse geeignet sein, aufsichtsrechtliche Anforderungen (insbesondere KWG, MaRisk, DORA), die nicht unmittelbar Gegenstand der Sonderprüfung waren, adäquat zu begegnen. Im Rahmen dieser Projekte (ALM, BCM, ISM) ist eine themenübergreifende Compliance Beratung zur Auslegung bzw. Interpretation erforderlich. Dabei ist das Hauptziel innerhalb der definierten Programmlaufzeit (siehe Kapitel 2. der Leistungsbeschreibung) eine Qualitätssicherung bei der Abstellung der identifizierten Findings im Rahmen der 44er Sonderprüfung sicherzustellen sowie zur Auslegung bzw. Interpretation der regulatorischen Anforderungen, insbesondere MaRisk/KWG i. V. m. BAIT und BSI IT-Grundschutz (200-1/200-2/200-3/200-4) sowie DORA zu beraten. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte sind: - Beurteilung von Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Abstellung von Findings - Beratung zur Interpretation und Auslegung regulatorischer Vorgaben (insbesondere MaRisk/KWG i. V. m. BAIT und BSI IT-Grundschutz (200-1/200-2/200-3/200-4) sowie DORA) sowie Herbeiführung geeigneter Lösungen gemäß Best Practice - Identifikation von themenübergreifenden Schnittstellen - Klärung von regulatorischen Fragen aus den Beauftragtenfunktionen ALM, BCM und ISM Zur Sicherstellung der übergeordneten Compliance zwischen den Losen 1-3 ist es erforderlich, dass der externe Dienstleister eigenverantwortlich im Auftrag der jeweiligen Projekte, die sich aus den Losen 1-3 ergeben, Best Practice Lösungen bzw. Handlungsoptionen erarbeitet und mit relevanten Ansprechpartnern abstimmt. Die Entscheidungskompetenz liegt jederzeit im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) bzw. der jeweiligen Projektleitung und deren Stellvertreter. Für alle aufgeführten Aktivitäten sind revisionssichere Dokumentationen in Form von Prozessmodellierungen inkl. Beschreibungen, Fachkonzeptionen sowie begleitende Dokumente wie z. B. Checklisten / Formulare auf Basis von Best Practice zu erstellen. Darüber hinaus sind anwendergerechte Schulungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- GesamtwertungspreisFür die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt bzw. (entsprechend der oben genannten Preisangabe). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange-botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
- Qualität
- KonzeptGem. Ziff. 15.1 in den Bewerbungsbedingungen
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung - 2 Berater BCMGem. Ziff. 15.1 in den Bewerbungsbedingungen
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung - ITSCM BeraterGem. Ziff. 15.1 in den Bewerbungsbedingungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64HVWL
Lose 2, 3
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- GesamtwertungspreisFür die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt bzw. (entsprechend der oben genannten Preisangabe). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange-botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
- Qualität
- KonzeptGem. Ziff. 15.2 in den Bewerbungsbedingungen
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung - ALM Berater SeniorGem. Ziff. 15.2 in den Bewerbungsbedingungen
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung - 2 ALM Berater StandardGem. Ziff. 15.2 in den Bewerbungsbedingungen
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung - ALM Berater Experte BCMGem. Ziff. 15.2 in den Bewerbungsbedingungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64HVWL
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis (Tagessatz brutto)Für die Wertung maßgeblich ist der Preis (Tagessatz brutto) , der sich aus dem Preisblatt ergibt bzw. (entsprechend der oben genannten Preisangabe). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange-botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden PersonalsGem. Ziff. 15.4 in den Bewerbungsbedingungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64HVWL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | CIPHRON GmbH, Hannover | 16 |
| 2 | msg for banking, Frankfurt am Main | 16 |
| 3 | Accenture GmbH, Kronberg | 16 |
| 4 | msg for banking, Frankfurt am Main | 16 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NBank
- Anschrift
- Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
- Kontakt
- ausschreibungen@
nbank.de
Bei uns erfasst
- Hardwarebasierte FIDO2-Token30.10.2026
- Vergabeverfahren Veranstaltungsmanagement07.10.2026 · 22 Angebote
- Social Media Management Tool06.10.2026
- Externe Beratung Website06.10.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Niedersachsen (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- 4ACES GmbH2 Zuschläge
- Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- FourEnergy GmbH2 Zuschläge
- HBSN GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Delegationsreise Minister Tonne Algerien u. Tunesesien 14.-20.03.2027Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und BauenFrist 16.11.2026
- Chat-BotBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ff1cb1a-f68c-44cb-b397-ee15e4164d23.