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Programmierung Interkommunale APP für die Landesgartenschau Oberhessen 2027

Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle · Friedberg, Hessen

Aktenzeichen 25-LGSveröffentlicht 11.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 394 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Friedberg61169, Wetteraukreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Umsetzungskonzept40 %
  • Projektteam25 %
  • Visuelle Darstellung des Systems5 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über had.de
    vor 13 Monaten
  3. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Landesgartenschau Oberhessen sucht für die Entwicklung sowie den Betrieb inkl. Support und die Weiterentwicklung einer Web-App im Modellprojekt Landesgartenschau Oberhessen 2027 einen professionellen und in diesen Leistungen erfahrenen Dienstleister. Die Web-App soll auf allen gängigen elektronischen Ausgabegeräten nutzbar sein (insb. Smartphone, Tablet, Laptop, Desktop-PC, Terminals siehe Ziffer 4) und einen hohen Anspruch an die Benutzerfreundlichkeit erfüllen.

Beschreibung des Loses

Die Landesgartenschau Oberhessen gGmbH möchte folgendes mit der Ausschreibung beschaffen:

Erstellung einer digitalen Plattform zur Planung und Durchführung interkommunaler Großprojekt mit der modellhaften Erprobung im Rahmen der 8. hessischen Landesgartenschau in Oberhessen.

Das Projekt hat eine Budgetobergrenze von 685.000 € netto. Wird der Betrag (wertungsrelevanter Gesamtpreis überschritten) wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Umsetzungskonzept40 %
Projektteam25 %
Visuelle Darstellung des Systems5 %
Preis30 %
Qualität
UmsetzungskonzeptWir verweisen auf F.2. der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Qualität
ProjektteamWir verweisen auf F.3. der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Qualität
Visuelle Darstellung des SystemsWir verweisen auf F.4. der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Preis
Wir verweisen auf F.1. der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit und damit Wertbarkeit des Angebotes ist, dass Referenzen eingereicht werden, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur solche Referenzen, die die unten genannten Anforderungen erfüllen. Drei (3) Referenzen von … ganz lesenMindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit und damit Wertbarkeit des Angebotes ist, dass Referenzen eingereicht werden, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur solche Referenzen, die die unten genannten Anforderungen erfüllen. Drei (3) Referenzen von vergleichbaren Projekten im Bereich individueller IT-Lösungen, digitaler Mehrwertsysteme, digitaler Planungsplattformen oder Veranstaltungs-/Ticketingplattformen mit ePayment-Anbindung als Web-APP. - Kategorie 1: Mindestens eine (1) der Referenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllt, muss eine Lösung betreffen, die während einer Großveranstaltung mit über sechsstelligen Besuchern im Livebetrieb im Einsatz war und vom Bieter betrieben wurde - Kategorie 2: In mindestens zwei (2) Referenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, müssen eine gesetzeskonforme Zahlungsabwicklung gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfolgreich implementiert worden sein. - Kategorie 3: In mindestens zwei (2) Referenzprojekten, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, muss ein KYC-Prozesse erfolgreich integriert worden sein. Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Bei noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss die Leistung seit mindestens einem Jahr bereits erbracht worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Angebote. Der Auftragswert der erbrachten Leistung pro Referenz muss mind. 600.000 EUR netto betragen. Eine Referenz kann eine oder mehrere Kategorien erfüllen. Es müssten danach mind. 3 Referenzen eingereicht werden. Werden die Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin den Bieter aus dem Verfahren ausschließen. Mehr als max. 5 wertungsfähige Referenzen müssen nicht eingereicht werden. Für jede wertungsfähige Referenz sind folgende Angaben zu machen: - Name des Unternehmens/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Projektleistungen erbracht hat - Bezeichnung des Projektes - Zeitraum der Leistungserbringung - Name des Auftraggebers, alternativ kann der Auftraggeber auch anonymisiert beschrieben werden. Eine erreichbare Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer muss erst auf Verlangen des Auftraggebers genannt werden. - Auftragswert der erbrachten Leistungen in EUR netto - Kurze Projektbeschreibung und genaue Angaben, welche Leistungen der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft bei diesem Projekt erbracht hat
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Es ist die Gesamtzahl der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben und davon festangestellte Mitarbeiter mit spezifischer Berufserfahrung vertragsgegenständlicher Fachdisziplin Mindestanforderung: Mind. zwei festangestellte App-Entwickler mit spezifischer Berufserfahrung in der … ganz lesenEs ist die Gesamtzahl der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben und davon festangestellte Mitarbeiter mit spezifischer Berufserfahrung vertragsgegenständlicher Fachdisziplin Mindestanforderung: Mind. zwei festangestellte App-Entwickler mit spezifischer Berufserfahrung in der vertragsgegenständlichen Fachdisziplin sowie zwei festangestellte IT-Mitarbeiterinnen mit spezifischer Berufserfahrung in der vertragsgegenständlichen Fachdisziplin.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB, liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB liegt ein fa … ganz lesenBeschreibung a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB, liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über eine angemessene Cyberversicherung und IT-Haftpflichtversicherung. Diese liegt entweder schon vor oder wird im Falle einer Beauftragung abgeschlossen.
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug (d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellt) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung. Bei Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck und Vertretungsregelung vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
27 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Siehe Angaben zur Verlängerung
Optionen
Eine Verlängerung ist möglich. Die Optionen der Verlängerung sind dem Vertrag zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach ISO 27001. Die Zertifizierung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung zur Eignung 1.1. Eigenerklärung dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einh … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung zur Eignung 1.1. Eigenerklärung dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor - sofern vergaberechtlich zulässig- fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. Weitere Informationen zur Verfahrensabwicklung entnehmen Sie bitte unserem Anschreiben "Aufforderung Angebotsabgabe" sowie der "Leistungsbeschreibung".
Hinweis
1. Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben zum Verfahrensablauf in unserem Anschreiben "Aufforderung Angebotsabgabe" sowie in der "Leistungsbeschreibung". 2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich im Vergabeportal der eHAD über die Nachrichtenfunktion zu richten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44418c45-246c-4520-b9b8-5bae978f5363.