Programmierleistungen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026-093veröffentlicht 06.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 50 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Heute
- Bindefrist endetin 14 Tagen64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.12.2030
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Programmierleistungen und unterstützende Dienstleistungen für Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherung, Verfahren zur Verwaltung von Beschwerden von Leistungsempfängern nach SGB II und III sowie Verfahren der zentralen Verwaltung
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Dokumente mit dem Angebot einzureichen: - A3 Formblatt Angebotsabgabe - E1 Formblatt Angaben zum Unternehmen - E6 Formblatt Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und 21 AEntG, § 98 c des AuftenthG, § 19 Mi … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Dokumente mit dem Angebot einzureichen: - A3 Formblatt Angebotsabgabe - E1 Formblatt Angaben zum Unternehmen - E6 Formblatt Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und 21 AEntG, § 98 c des AuftenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LKSG und § 14 BTTG - E7 Formblatt Erklärung zum Umsatz und Beschäftigtenanzahl: Es wird eine Eigenerklärung zu Umsatz und Beschäftigtenzahlen der vergangenen 3 Jahre gefordert. Mindestanforderungen: Gesamtumsatz pro Jahr 2 Millionen Euro und 3 Mitarbeiter pro Jahr in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - E8 Formblatt Firmen-Referenzen Der Nachweis ausreichender Erfahrung ist anhand der ordnungsgemäßen Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen) für die einzelnen Programmier- bzw. Entwicklungsumgebungen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen dürfen, entsprechend den nachfolgenden Anforderungen zu erbringen. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in der das Unternehmen MS .Net-Entwicklung in einem Mindestumfang von 50 Personentagen durchgeführt hat. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in denen das Unternehmen für die Weiterentwicklung, Anpassung oder Realisierung von MS Access-Verfahren in einem Mindestumfang von 80 Personentagen zuständig war. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in der das Unternehmen MS VBA Programmierung in einem Mindestumfang von 20 Personentagen durchgeführt hat. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in denen das Unternehmen für die Weiterentwicklung, Anpassung oder Realisierung von Verfahren mit MS SQL-Server in einem Mindestumfang von 100 Personentagen zuständig war. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in der das Unternehmen Verfahren mit Micro Focus Cobol-Anteilen in einem Mindestumfang von 15 Personentagen weiterentwickelt und angepasst hat. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in der das Unternehmen SAS-System for Windows Lösungen in einem Mindestumfang von 35 Personentagen weiterentwickelt, angepasst oder realisiert hat. Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, in der das Unternehmen Java Entwicklung in einem Mindestumfang von 10 Personentagen durchgeführt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei den Referenzkunden einzuholen. - E9 Formblatt Eigenerklärung Russland- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate) zu verlängern. Eine Verlängerung bedarf dabei einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 N … ganz lesenkürzer
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Art
- Oberste Bundesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- 53123 Bonn
- Kontakt
- zb4-beschaffung@
bmas.bund.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- init AG für digitale Kommunikation8 Zuschläge
- adesso SE7 Zuschläge
- Materna Information & Communications SE5 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH4 Zuschläge
- Hyand Solutions GmbH4 Zuschläge
- Natuvion GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54bcf6a2-f6fe-47e1-a3f2-805872293f9f.