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Programmgestützte Digitalisierung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA StB)

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen 01-13-03-04#00053veröffentlicht 22.07.2024erstmals 22.07.2024LieferleistungenWettbewerblicher Dialog

Teilnahmefristseit 807 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04109, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Funktionalität50 %
  • Umsetzungskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Redaktionssystems für die programmgestützte Digitalisierung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA StB). Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Ausschreibungsunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Funktionalität50 %
Umsetzungskonzept20 %
Preis
Näheres entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Gewichtung der Zuschlagskriterien" und "Anlage_Zuschlagskriterien".
Qualität
FunktionalitätFunktionalität. Näheres entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Gewichtung der Zuschlagskriterien" und "Anlage_Zuschlagskriterien".
Qualität
UmsetzungskonzeptUmsetzungskonzept. Näheres entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Gewichtung der Zuschlagskriterien" und "Anlage_Zuschlagskriterien".

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Es ist die Anzahl der bereits erstellten Softwarelösungen in dem in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Sinn maßgeblich. Es sind jeweils Angaben zur Ausgangslage und Zielsetzung der/des Referenzprojekte/s zu machen. Näheres ergibt sich aus dem Dokument "Gewichtung Eignungskriterien".
Kriterium
Maßgeblich ist das Auftragsumfeld, in dem die Software zum Einsatz kommt (öffentliche Verwaltung, non-governmental organization, Privatwirtschaft). Näheres ergibt sich aus dem Dokument "Gewichtung Eignungskriterien".
Kriterium
Es sind Angaben zur Anzahl und zur Qualifikation der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu machen. Die Qualifikation kann z. B. anhand von persönlichen Referenzprojekten oder Ausbildungs-/Studiennachweisen nachgewiesen werden. Näheres ergibt sich aus dem Dokument "Gewichtung Eignungskriterien".
Kriterium
Maßgeblich ist, ob die Leistungen durch den Bieter selbst oder anteilig ausgeführt werden. Näheres ergibt sich aus dem Dokument "Gewichtung Eignungskriterien".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Fernstraßen-Bundeamt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das Fernstraßen-Bundesamt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Hinweis: Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Vorläufiger Zeitrahmen: Vorbehaltlich ggfs. erforderlicher Änderungen soll ein erstes Auftaktgespräch am 18.09.2024 und die erste Dialogrunde am 23.09.2024 stattfinden. Hinweise zur Eignung: Die Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 20 … ganz lesenVorläufiger Zeitrahmen: Vorbehaltlich ggfs. erforderlicher Änderungen soll ein erstes Auftaktgespräch am 18.09.2024 und die erste Dialogrunde am 23.09.2024 stattfinden. Hinweise zur Eignung: Die Eignung ist anhand der Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zusätzliche Informationen: 1. Fragen über die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, im Teilnahmewettbewerb bis spätestens 15.08.2024 an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.08.2024
  3. BekanntmachungFrist 22.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba76848d-971b-4562-be75-b892fa1bce0c.