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Programm WIDA 2025-2027

Land Schleswig-Holstein - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei - ZIT · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000019veröffentlicht 03.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 583 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24106, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 153 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Land Schleswig-Holstein - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei - ZIT
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes WIDA "Women in Digital Areas - Schleswig-Holsteins Frauen in Digitalberufen" in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen zu jeweils einem Jahr.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich v … ganz lesenDer Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Kriterium
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähig … ganz lesenDer Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mindestanforderungen an die Eignung Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Referenzen: Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens zwei im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung voll-ständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Antrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, -vgl. Teil B-Leistungsbeschreibung) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere muss nachgewiesen werden: Netzwerkaufbau und -pflege, Konzeption, Umsetzung und Moderation von Eventformaten (für /mit mind. 30 Teilnehmer), Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie mit Schwerpunkt Social Media. • setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen. • bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit der Folge, dass die Referenz nicht den geforderten Mindestwert erreicht. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Ver-fahren auszuschließen. Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auf-traggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrags gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzei … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auf-traggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrags gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Für die im Vertragszeit-raum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leis-tungen beziehende Regelungen (z.B. Gewährleistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Vertrages hinaus.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe: Verfahren - Zusätzliche Informationen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fortsetzung von: Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Eignungskriterien - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Beschreibung (Feld BT-750) Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach folgenden Regeln: Die Referenzen werden mit 1 bis 5 Punkte bewertet. Folgender Bewertungsmaß-stab … ganz lesenFortsetzung von: Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Eignungskriterien - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Beschreibung (Feld BT-750) Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach folgenden Regeln: Die Referenzen werden mit 1 bis 5 Punkte bewertet. Folgender Bewertungsmaß-stab wurde festgelegt: 5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, die der Förderung von Frauen dienen und überwiegend (mind. 50 %) von Frauen umgesetzt worden sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw. vergleichbar 4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 4 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekt, das der Förderung von Frauen dient und überwiegend (mind. 50 %) von Frauen um-gesetzt worden sind. Zudem enthält sie mindestens 2 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw. vergleichbar 3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 2 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw. vergleichbar 2 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 2 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 2 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gem. Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden die 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Abschnitt 5.4.2). Für den Fall, dass aufgrund Punktgleichheit in der Eignungsbewertung mehr als 5 Bewerber die bestplatzierten Ergebnisse erzielen, werden diese ebenfalls zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. (Bsp.: Wenn 3 Bewerber 5 Punkte erzielen und 3 weitere 4 Punkte erzielen, werden insgesamt 6 Bewerber ausgewählt.) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags ein-gesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holste …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 31.03.2025 auf 02.04.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64e76e50-503b-4228-9483-f32a401fef2a.