Produktion von Videomaterial sowie Weiterentwicklung und Betreuung von Social-Media-Aktivitäten und der Suchmaschinen-Werbung
Sächsische Staatskanzlei · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen SK.13.1-0453/15/19veröffentlicht 14.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 2
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- fachliche Leistung70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 34 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen nutzt im Onlinebereich zu einem großen Teil Videomaterial. Hierzu ist die Produktion von hochwertigem 4K-Filmmaterial notwendig. Neben der Produktion von hochwertigen Imagefilmen, Dokumentationen und Spots ist vorgesehen, dass Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge, unter anderem zu Terminen und Veranstaltungen des Ministerpräsidenten, Messeauftritten oder auch zu Veranstaltungen, an denen der Freistaat Sachsen maßgeblich beteiligt ist (z. B. Tag der Sachsen), produziert werden. Derzeit werden Videos in der Regel zunächst auf dem YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen (http://www.youtube.com/freistaatsachsen) hochgeladen und von dort auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen unter http://www.sachsen.de eingebunden und gestreut. Weiterhin können Videobeiträge auf Veranlassung des Auftraggebers auch auf anderen Domains und über andere Möglichkeiten als YouTube veröffentlicht werden und in sonstigen digitalen On- und Offline-Medien Verwendung finden sowie auf Veranstaltungen des Freistaates Sachsen vorgeführt werden. Darüber hinaus sollen die bereits laufenden Social-Media-Aktivitäten ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Gegenstand nach CPV
- 92100000Dienstleistungen im Bereich Film und VideofilmHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Filmmaterial Gegenstand von Los 1 sind Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge zu aktuellen Themen (maximale Länge: drei Minuten inklusive Intro und Outro), Livestreams sowie hochwertige themenbezogene Imagefilme und Spots. Die Videos können auch auf bereits vorhandenem Footage-Material basieren. Gegenstand des Auftrags sind ferner Imagefilme, mit denen in einer hohen Qualität konkrete Themen längerfristig dargestellt werden. Das konkrete, in dem Imagefilm zu behandelnde Thema wird jeweils vom Auftraggeber bestimmt. Der Vertrag wird keine Mindestabnahmemengen enthalten. Innerhalb eines Jahres der Vertragslaufzeit sind insgesamt ca. 30 Abrufe vorgesehen. | 12 Monate | – |
| 2 | Social-Media Konzeption und Contentkreation neuer Social-Media-Formate, die direkte Begleitung des Ministerpräsidenten bei amtlichen Terminen inklusive Videodreh und Videoerstellung sowie das Monitoring und Reporting der Social-Media-Aktivitäten, verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen | 12 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- fachliche Leistung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag kann dreimalig um 12 Monate verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.01.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Archivstraße 1, 01097 Dresden
- Website
- sk.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sk.sachsen.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen24.09.2025 · 11 Angebote
- MFR-Gutachten Sachsen28.08.2025
- Dienstleistungsvertrag zur kreativen Neuausrichtung der Standortkampagne des Freistaates Sachsen So geht sächsisch.10.07.2025 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fedfb71c-632a-46f7-b9d8-219e6abcdb25.