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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche sowie der Herstellung und Lieferung von Dosen gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs

Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 51-2512/35veröffentlicht 15.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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gilt für alle 5 Lose · in 24 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre28.10.2024 – 27.10.2028
Lose
5
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99096, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.10.2028
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) führt im Auftrag des TMASGFF das o. g. Verfahren durch. Der Freistaat Thüringen (vertreten durch das TMASGFF) vergibt, stellvertretend für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2025 mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen, ab dem 01.01.2026 mit dem Bundesland Hessen, losweise den Auftrag zur Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche sowie der Herstellung und Lieferung von Dosen gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs im Bedarfsfall. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochkontagiöse Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Die MKS gehört wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen zu den weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Deutschland und die EU sind anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. Die MKS kommt allerdings in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Durch die Zunahme des globalen Handels- und Reiseverkehrs besteht ständig die Gefahr einer Wiedereinschleppung und explosiven Ausbreitung der MKS in Europa, so dass illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft darstellen. Besonders groß ist die Gefahr in Regionen mit hoher Viehdichte. Im Falle eines Ausbruches oder bei Gefahr eines Ausbruches der MKS müssen die Nutztierbestände der Bundesrepublik Deutschland schnell und wirkungsvoll vor der weiteren Ausbreitung des MKS-Virus geschützt werden. Die Europäische Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten unter Einhaltung bestimmter Auflagen den Einsatz von Impfstoffen als zusätzliche Seuchenbekämpfungsmaßnahme (hier: Notimpfung, Notsuppressivimpfung). Zu diesem Zweck haben die Länder seinerzeit auf Initiative der Bund Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung (gemeinsames Gremium auf Bund-Länder-Ebene, welches auf Initiative der Agrarministerkonferenz vom 09/2001 eingerichtet wurde (hier: neues Konzept zur Bekämpfung bestimmter hochkontagiöser Tierseuchen (u. a. MKS)), um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander bei der Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen (u. a. MKS) zu intensivieren sowie ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz vor und bei der Bekämpfung von Tierseuchen sicherzustellen) unter Einbeziehung und Zusammenarbeit der AG TT eine eigene MKS-Vakzinebank für Deutschland beschlossen und etabliert. Mit Beschluss zu TOP 5 der 38. Sitzung der AG TT (hier: 2023) sprachen sich die Mitglieder der AG TT für den Fortbestand der MKS-Vakzinebank aus und haben Thüringen gebeten zur Sicherstellung des Fortbestands der MKS-Vakzinebank, das europaweite Vergabeverfahren im Auftrag der Bundesländer (außer Hessen) mit Unterstützung des Task Force Arbeitsstabes (hier: Unterstützung bei Abschluss von Ländervereinbarungen sowie Sicherstellung der Umsetzung der Ländervereinbarungen, wie der MKS-Vereinbarung zur MKS-Vakzinebank) und in Abstimmung mit dem Nationalen Referenzlabor für MKS am Friedrich-Loeffler-Institut vorzubereiten und durchzuführen und den Vertrag abzuschließen. Der Vertragsschluss erfolgt durch den Freistaat Thüringen für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2025 mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen. Ab dem 01.01.2026 tritt das Bundesland Hessen der Ländervereinbarung zur MKS-Vakzinebank bei und unterfällt damit dem vorliegenden Vertrag. Von diesem Zeitpunkt an ist auch das Bundesland Hessen berechtigt, die nachfolgend beschriebenen Leistungen abzufordern. Dadurch ändern sich weder Art noch Anzahl der vorzuhaltenden Antigenstämme oder die Menge der im Bedarfsfall zu liefernden gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe. Die ausgeschriebene Leistung besteht aus einer Vorhalte- und ggf. einer Produktions- und Lieferphase. Der Auftragswert ergibt sich aus der Kalkulation des Anbieters.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stämme 1 [O1 Manisa (oder äquivalent)] und 2 [O PanAsia-2 oder O/TUR/5/2009 (oder äquivalent)]

Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stämme: O1 Manisa (oder äquivalent) und O PanAsia-2 oder O/TUR/5/2009 (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.

4 Jahre–
2
Stamm 3 [SAT2 Eritrea 98 (oder äquivalent)]

Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stamm: SAT2 Eritrea 98 (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.

4 Jahre–
3
Stamm 4 [Asia-1 Shamir (oder äquivalent)]

Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stamm: Asia-1 Shamir (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.

4 Jahre–
4
Stamm 5 [SAT1 South Africa (oder äquivalent)]

Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stamm: SAT1 South Africa (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.

4 Jahre–
5
Stämme 6+7 [A Iran 05 oder A/TUR/2006 (oder äquivalent) und A22 Iraq (oder äquivalent)] sowie optional Stämme 8-10 [A Malaysia 97 (oder äquivalent); A/ASIA/G-VII (oder äquivalent); A Eritrea 98 (oder äquivalent)]

Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stämme: A Iran 05 oder A/TUR/2006 (oder äquivalent) und A22 Iraq (oder äquivalent) sowie optionale Stämme: A Malaysia 97 (oder äquivalent); A/ASIA/G-VII (oder äquivalent); A Eritrea 98 (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag8 von 8 angegeben

Preis
Vorhaltepreis
Preis
Lieferpreis
Qualität
Lieferzeit
Qualität
Erstimpfalter
Qualität
schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Qualität
Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Qualität
Möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Qualität
Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.10.2024
Vertragsende
27.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeach … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

Los 5

Zuschlag9 von 9 angegeben

Preis
Vorhaltepreis
Preis
Lieferpreis
Qualität
Verfügbarkeiit der optionalen Leistungen
Qualität
Lieferzeit
Qualität
Erstimpfalter
Qualität
schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Qualität
Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Qualität
möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Qualität
Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.10.2024
Vertragsende
27.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die optionalen Stämme des Loses 5 (Stamm 8 -10) sind von geringerer Relevanz. Abhängig vom Ergebnis des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, dass einzelne oder alle optionalen Stämme des Loses 5 nicht Leistungsgegenstand werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeach … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Anschrift
Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
Website
tmasgff.de
Kontakt
vergabestelleagr4@tlvwa.thueringen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51f9943e-ebc9-4273-a63a-b3a6057186ae.