Probenentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung an den von SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung bewirtschafteten Hamburger Standorten
SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV OV 013-25 URveröffentlicht 21.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,05 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf - Allianzpartner 7 - BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und IntegrationBG Klinikum Hamburg gGmbH · HamburgFrist 17.11.2026
- Ortskern Volksdorf (Claus-Ferck-Straße - Im Alten Dorfe; von Uppenhof bis Wiesenhöfen)Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek · HamburgFrist 06.12.2026
- Itzehoe, Alsen, Spraywerk BrandschutzplanungBIG Städtebau GmbH als treuhänderische Sanierungsträgerin der Stadt Itzehoe im Auftrag der Stadt Itzehoe · HamburgFrist 03.12.2026
- Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 LosenSchulbau Hamburg & Gebäudemanagement Hamburg GmbH · HamburgFrist 30.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,05 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier die Landesbetriebe SBH und LEB zum einen und die GMH zum anderen, vergeben als Auftraggeber die jährliche bzw. abrufmäßige Probeentnahme und anschließende Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) an den von den AG betreuten Immobilien in Hamburg.
Gegenstand nach CPV
- 71630000Technische Kontrolle und TestsHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bereich Nord, Probenahmen 2025 - 2029 Los 1 – Region: Nord / Eimsbüttel / Wandsbek Nord / Wandsbek Süd - Jährliche Mikrobiologische Beprobung, Legionellen Analytik gemäß TrinkwV 2023 Anlage 3 Teil 3, ca. 4.972 Stück - Alle 2 Jahre, Beprobungen auf Metalle, Chemische Parameter gemäß TrinkwV Anlage 2, Teil 2 Blei Kupfer Nickel, beginnend mit 2025, ca.1.152 Stück alter Text: Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG. Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen. Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z.B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können. Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle. Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden. | 24 Monate | 424.000 € |
| 2 | Bereich Mitte, Probenahmen 2025-2029 Los 2 – Region: Mitte / Altona / LEB - Jährliche Mikrobiologische Beprobung, Legionellen Analytik gemäß TrinkwV 2023 Anlage 3 Teil 3, ca. 5.124 Stück - Alle 2 Jahre, Beprobungen auf Metalle, Chemische Parameter gemäß TrinkwV Anlage 2, Teil 2 Blei Kupfer Nickel, beginnend mit 2025, ca. 1.144 Stück alter text: Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG. Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen. Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z.B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können. Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle. Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden. | 24 Monate | 424.000 € |
| 3 | Bereich Süd, GMH Probenahmen 2025-2029 Los 3 – Region: Süd / Bergedorf / HIBB / Kommunalbau / Unibau - Jährliche Mikrobiologische Beprobung, Legionellen Analytik gemäß TrinkwV 2023 Anlage 3 Teil 3, ca.2.891 Stück - Alle 2 Jahre, Beprobungen auf Metalle, Chemische Parameter gemäß TrinkwV Anlage 2, Teil 2 Blei Kupfer Nickel, beginnend mit 2025, ca. 627 Stück alter Text: Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG. Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen. Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z.B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können. Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle. Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden. | 24 Monate | 424.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Bewertung der Qualität des Kurzkonzeptes erfolgt gemäß Wertungsmatrix
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Grundlaufzeit: 24 Monate, Leistungsbeginn schnellstmöglich nach Beauftragung. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, zu verlängern (Optionsrecht).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
3.3. weitere einzureichende Unterlagen n. Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) o. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) p. Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Her … ganz lesenkürzer
3.3. weitere einzureichende Unterlagen n. Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) o. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) p. Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen, Fortbildungen sowie Vertretungsregelungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. q. Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen) r. Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).- Hinweis
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zu … ganz lesenkürzer
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/ Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen. Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Sofern für die Preiskalkulation eine GAEB bereitgestellt wurde, wird auf folgendes hingewiesen: Für Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB 84-Datei hochladen können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abzugeben. Es gilt das Angebot damit als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt. Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ÖHMI Analytik GmbH, Magdeburg | 8 |
| 2 | ÖHMI Analytik GmbH, Magdeburg | 8 |
| 3 | ÖHMI Analytik GmbH, Magdeburg | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Website
- schulbau.hamburg
- Kontakt
- vergabestellesbh@
sbh.hamburg.de - Auskünfte
- SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@
sbh.hamburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hamburg (37 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 06.08.2025 auf 22.08.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 06.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f9949ba-b5e6-4005-8c81-51f1ccedaa2a.