Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratung

Praxisberater für den Freistaat Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Postfach 100910, 01079 Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VB 25_027veröffentlicht 09.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 529 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Sachsen (1 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01079, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Preispunkte wird der kleinster angebotene Wertungspreis eines Bieters PMIN, der sich in der Auswertung befindet zum jeweiligen Wertungspreis des Angebotes des jeweiligen Bieters P IST ins Verhältnis gesetzt.40 %
  • Bei diesem Kriterium wird bewertet, inwieweit es dem Bieter gelungen ist, die für die Aufgabenumsetzung notwendigen Mittel sowie Personalressourcen effizient zu planen und die damit verbundenen Kosten nachvollziehbar darzustellen.25 %
  • Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob es dem Bieter gelungen ist, einen klaren, nachvollziehbaren und schlüssigen Arbeitsstrukturplan als Konkretisierung der Arbeits- und Zeitplanung vorzulegen. Zudem wird bewertet, ob dieser Arbeitsstrukturplan mit fachlich fundierten, zielorientierten und nachvollziehbaren Ausführungen zu Inhalten, Zeiten, Meilensteinen und zum Personaleinsatz untersetzt wurde.15 %
  • Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob der Bieter für die Aufgabenumsetzung qualifiziertes und geeignetes Personal einzusetzen plant. Dies kann jeweils anhand eines tabellarischen Lebenslaufes nachgewiesen werden. In Hinblick auf den Personaleinsatz sollte der Bieter nachweisen, dass er den Auftrag unternehmenstechnisch mit stabilen Rahmenbedingungen und ausreichend Personal durchführen kann.20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der AG beauftragt den AN, das Projekt „Praxisberaterinnen und Praxisberater an Oberschulen“ in den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 durch Einrichtung eines Projektbüros zu begleiten. Das Projekt verfolgt das Ziel, durch eine passgenaue Berufliche Orientierung (BO) für den Einzelnen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Es dient der weiteren Verbesserung der individuellen Förderung zugunsten einer zielorientierten BO für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8. Am Projekt beteiligen sich derzeit 253 Oberschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Preispunkte wird der kleinster angebotene Wertungspreis eines Bieters PMIN, der sich in der Auswertung befindet zum jeweiligen Wertungspreis des Angebotes des jeweiligen Bieters P IST ins Verhältnis gesetzt.40 %
Bei diesem Kriterium wird bewertet, inwieweit es dem Bieter gelungen ist, die für die Aufgabenumsetzung notwendigen Mittel sowie Personalressourcen effizient zu planen und die damit verbundenen Kosten nachvollziehbar darzustellen.25 %
Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob es dem Bieter gelungen ist, einen klaren, nachvollziehbaren und schlüssigen Arbeitsstrukturplan als Konkretisierung der Arbeits- und Zeitplanung vorzulegen. Zudem wird bewertet, ob dieser Arbeitsstrukturplan mit fachlich fundierten, zielorientierten und nachvollziehbaren Ausführungen zu Inhalten, Zeiten, Meilensteinen und zum Personaleinsatz untersetzt wurde.15 %
Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob der Bieter für die Aufgabenumsetzung qualifiziertes und geeignetes Personal einzusetzen plant. Dies kann jeweils anhand eines tabellarischen Lebenslaufes nachgewiesen werden. In Hinblick auf den Personaleinsatz sollte der Bieter nachweisen, dass er den Auftrag unternehmenstechnisch mit stabilen Rahmenbedingungen und ausreichend Personal durchführen kann.20 %
Preis
Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Preispunkte wird der kleinster angebotene Wertungspreis eines Bieters PMIN, der sich in der Auswertung befindet zum jeweiligen Wertungspreis des Angebotes des jeweiligen Bieters P IST ins Verhältnis gesetzt.40%
Qualität
Bei diesem Kriterium wird bewertet, inwieweit es dem Bieter gelungen ist, die für die Aufgabenumsetzung notwendigen Mittel sowie Personalressourcen effizient zu planen und die damit verbundenen Kosten nachvollziehbar darzustellen.Finanzierungsplan - 25%
Qualität
Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob es dem Bieter gelungen ist, einen klaren, nachvollziehbaren und schlüssigen Arbeitsstrukturplan als Konkretisierung der Arbeits- und Zeitplanung vorzulegen. Zudem wird bewertet, ob dieser Arbeitsstrukturplan mit fachlich fundierten, zielorientierten und nachvollziehbaren Ausführungen zu Inhalten, Zeiten, Meilensteinen und zum Personaleinsatz untersetzt wurde.Konzept - 15%
Qualität
Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob der Bieter für die Aufgabenumsetzung qualifiziertes und geeignetes Personal einzusetzen plant. Dies kann jeweils anhand eines tabellarischen Lebenslaufes nachgewiesen werden. In Hinblick auf den Personaleinsatz sollte der Bieter nachweisen, dass er den Auftrag unternehmenstechnisch mit stabilen Rahmenbedingungen und ausreichend Personal durchführen kann.Qualifikation des eingesetzten Personals -20%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option 1: Aufnahme einer weiteren Schule (abrufbar nach Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel, max. 10x, frühestens im August 2025, spätestens im Dezember 2025)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverf … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#
Hinweis
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragsl … ganz lesenUm ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IRIS e.V., Institut für Regionale Innovation und Sozialforschung, Dresden1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Postfach 100910, 01079 Dresden
Anschrift
Sächsisches Staatsministerium für Kultus Postfach 100910, 01079 Dresden, 01079 Dresden
Kontakt
vergabebuero@abstsachsen.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
357.738 €Zuschlagswert im Median
246.859 € – 517.500 €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Sachsen (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0197ea71-f8b4-40ed-a46a-304cb40c5d59.