Praktikumstage Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale · Offenbach am Main, Hessen
Aktenzeichen WIBank 01/2026veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Hessen (6 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Offenbach am Main63067, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Umsetzungskonzept50 %
- Qualifikation bzw. Berufserfahrung des angebotenen Personals20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Tagen
- Heute
Beschreibung
Um Jugendliche bei der Berufsorientierung zu unterstützen, sollen hessenweite Praktikumstage im Sommer 2027 unter dem Namen "Praktikumstage Hessen" stattfinden, die vom Auftragnehmer geplant, koordiniert und unter Bereitstellung u.a. einer Online-Matching-Plattform durchgeführt werden.
Beschreibung des Loses
Mit dem Projekt "Praktikumstage Hessen" sollen Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klassenstufe die Möglichkeit erhalten, verschiedene Ausbildungsberufe und Unternehmen im Rahmen eintägiger Kurzpraktika kennenzulernen. Innerhalb des Projektzeitraums können sie fünf bis acht Praktikumstage in unterschiedlichen Betrieben absolvieren. Die niedrigschwelligen Schnuppertage ermöglichen praktische Einblicke in verschiedene Berufsfelder und fördern den direkten Kontakt zwischen Jugendlichen und potenziellen Ausbildungsbetrieben. Unternehmen erhalten gleichzeitig die Gelegenheit, frühzeitig geeignete Nachwuchskräfte kennenzulernen und bei gegenseitigem Interesse weiterführende Praktika oder Ausbildungsplätze anzubieten. Die Zusammenarbeit muss geeignet sein, die Fortführung der bestehenden Prozesse und die unmittelbare Einbindung der regionalen Netzwerke ohne Anlauf- oder Aufbauphase sicherzustellen. Die Abstimmung mit den OloV-Regionen wird voraussichtlich überwiegend via Videokonferenzen erfolgen können. Grds. ist ein allgemeines Konzept vorgesehen. Bei der entsprechenden Umsetzung soll jedoch die Möglichkeit gegeben sein, dass auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Kernbestandteil des Projekts ist die Bereitstellung und der Betrieb einer digitalen Matching-Plattform durch den Auftragnehmer. Über diese Plattform werden interessierte Jugendliche und Unternehmen kostenfrei sowie wohnort- und interessenorientiert zusammengeführt. Das digitale Verfahren soll die Vermittlung von Praktikumsplätzen vereinfachen und bisher notwendige, zeitaufwendige Bewerbungs- und Abstimmungsprozesse weitgehend ersetzen. Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Informations- und Unterstützungsmaterialien für die teilnehmenden Unternehmen, Schulen und Jugendlichen. Darüberhinaus werden die Akteure in den OloV-Regionen, die die Praktikumstage umsetzen, eng durch den Auftragnehmer betreut und unterstützt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Für die preisliche Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot die Wertungssumme (Wertungssumme Gesamt 2027 - 2029). Die Wertungssumme setzt sich zusammen aus den im Preisblatt angebotenen Pauschalen in EUR (netto) für die Jahre 2027 - 2029, sowie den Personentagessätzen für die Jahre 2027 - 2029. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme, die sich aus dem Preisblatt (Zeile 53, Spalte E "WERTUNGSSUMME GESAMT (2027 - 2029)") ergibt, erhält die maximale Wertungspunktzahl von 10 Wertungspunkten. Angebote mit einer Wertungssumme, die doppelt so hoch ist wie die niedrigste Wertungssumme, erhalten 0 Wertungspunkte. Die Wertungspunktzahl der Angebote, deren Wertungssumme zwischen der niedrigsten Wertungssumme und dem Doppelten des niedrigsten Wertungssumme liegt, wird durch lineare Interpolation ermittelt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- UmsetzungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Der Bieter hat ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen, das die folgenden Aspekte beleuchtet: - Strukturierung und Funktionsweise der Vermittlungsplattform, insbes. in Bezug auf die 28 OloV-Regionen, - Einbeziehung der beteiligten OloV-Regionen und weiteren Dritten im Projekt, - Darstellung des Matching-Prozesses (Zuordnungskriterien), - Konkretisierender Zeitplan des Projekts, - Kommunikationsstrategie und Marketingkonzept und - Maßnahmen zur Unternehmensgewinnung bzw. -beteiligung. Die Bewertung des Umsetzungskonzepts erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: - Qualität und Umsetzbarkeit der vorgestellten Vermittlungsplattform, - Schlüssigkeit des Konzepts, insbesondere Konzept zur Einbeziehung der regionalen Partner und - Kommunikationsstrategie (insbesondere zielgruppenspezifische Ansprache). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Qualifikation bzw. Berufserfahrung des angebotenen PersonalsGewichtung (Punkte, genau) 20Der Bieter hat in seinem Angebot den Projektleiter bzw. die Projektleiterin und eine weitere verant-wortliche Mitarbeiterin oder einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, die er mit der Ausführung der Leistungen der Leistungsbeschreibung betrauen will. Zum Nachweis der Qualifikation und Erfahrung dieser Personen sind persönliche Referenzen aus dem Zeitraum ab 01. Juni 2022 beizufügen. Es werden zwei persönliche Referenzen gewertet, wo-bei entweder von jeder Person eine Referenz gewertet wird oder zwei Referenzen der Projektleitung gewertet werden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option, die Durchführung vergleichbarer Praktikumstage sowohl für das Jahr 2028 als auch für das Jahr 2029 vom Auftragnehmer zu verlangen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachun … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Ferner wird auf § 135 GWB verwiesen: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber - 1.gegen § 134 verstoßen hat oder - 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. (4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Da technisch bzw. systembedingt jeweils ein Wert in der Bekanntmachung unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." und "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt".anzugeben sind, wurden dort jeweils ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben, weil die Veröffentlichung … ganz lesenkürzer
Da technisch bzw. systembedingt jeweils ein Wert in der Bekanntmachung unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." und "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt".anzugeben sind, wurden dort jeweils ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben, weil die Veröffentlichung des Auftragswerts den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers im Markt Schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würden, da hier spezifische Leistungen betroffen sind.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LMTEM#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| stafftastic GmbH, Fulda | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
- Anschrift
- Kaiserleistraße 29-35, 63067 Offenbach am Main
- Website
- wibank.de
- Kontakt
- wi-bank.ausschreibungen@
fgvw.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Hessen (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.6 Zuschläge
- GOPA Consultants6 Zuschläge
- USS GmbH4 Zuschläge
- BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH2 Zuschläge
- BFB e.V.2 Zuschläge
- Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.08.2026 auf 01.09.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 31.08.2026
- BekanntmachungFrist 31.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Schulungsausrüstung Automobil - ElfenbeinküsteDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 09.11.2026
- REZ SW 45ind JC Limburg-WeilburgBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum SüdwestFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 500d5497-d8fe-4d30-bb79-10c1563e8761.