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Praktikumstage Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale · Offenbach am Main, Hessen

Aktenzeichen WIBank 01/2026veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 66 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Hessen (6 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Offenbach am Main63067, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Umsetzungskonzept50 %
  • Qualifikation bzw. Berufserfahrung des angebotenen Personals20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Um Jugendliche bei der Berufsorientierung zu unterstützen, sollen hessenweite Praktikumstage im Sommer 2027 unter dem Namen "Praktikumstage Hessen" stattfinden, die vom Auftragnehmer geplant, koordiniert und unter Bereitstellung u.a. einer Online-Matching-Plattform durchgeführt werden.

Beschreibung des Loses

Mit dem Projekt "Praktikumstage Hessen" sollen Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klassenstufe die Möglichkeit erhalten, verschiedene Ausbildungsberufe und Unternehmen im Rahmen eintägiger Kurzpraktika kennenzulernen. Innerhalb des Projektzeitraums können sie fünf bis acht Praktikumstage in unterschiedlichen Betrieben absolvieren. Die niedrigschwelligen Schnuppertage ermöglichen praktische Einblicke in verschiedene Berufsfelder und fördern den direkten Kontakt zwischen Jugendlichen und potenziellen Ausbildungsbetrieben. Unternehmen erhalten gleichzeitig die Gelegenheit, frühzeitig geeignete Nachwuchskräfte kennenzulernen und bei gegenseitigem Interesse weiterführende Praktika oder Ausbildungsplätze anzubieten. Die Zusammenarbeit muss geeignet sein, die Fortführung der bestehenden Prozesse und die unmittelbare Einbindung der regionalen Netzwerke ohne Anlauf- oder Aufbauphase sicherzustellen. Die Abstimmung mit den OloV-Regionen wird voraussichtlich überwiegend via Videokonferenzen erfolgen können. Grds. ist ein allgemeines Konzept vorgesehen. Bei der entsprechenden Umsetzung soll jedoch die Möglichkeit gegeben sein, dass auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Kernbestandteil des Projekts ist die Bereitstellung und der Betrieb einer digitalen Matching-Plattform durch den Auftragnehmer. Über diese Plattform werden interessierte Jugendliche und Unternehmen kostenfrei sowie wohnort- und interessenorientiert zusammengeführt. Das digitale Verfahren soll die Vermittlung von Praktikumsplätzen vereinfachen und bisher notwendige, zeitaufwendige Bewerbungs- und Abstimmungsprozesse weitgehend ersetzen. Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Informations- und Unterstützungsmaterialien für die teilnehmenden Unternehmen, Schulen und Jugendlichen. Darüberhinaus werden die Akteure in den OloV-Regionen, die die Praktikumstage umsetzen, eng durch den Auftragnehmer betreut und unterstützt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Für die preisliche Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot die Wertungssumme (Wertungssumme Gesamt 2027 - 2029). Die Wertungssumme setzt sich zusammen aus den im Preisblatt angebotenen Pauschalen in EUR (netto) für die Jahre 2027 - 2029, sowie den Personentagessätzen für die Jahre 2027 - 2029. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme, die sich aus dem Preisblatt (Zeile 53, Spalte E "WERTUNGSSUMME GESAMT (2027 - 2029)") ergibt, erhält die maximale Wertungspunktzahl von 10 Wertungspunkten. Angebote mit einer Wertungssumme, die doppelt so hoch ist wie die niedrigste Wertungssumme, erhalten 0 Wertungspunkte. Die Wertungspunktzahl der Angebote, deren Wertungssumme zwischen der niedrigsten Wertungssumme und dem Doppelten des niedrigsten Wertungssumme liegt, wird durch lineare Interpolation ermittelt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
UmsetzungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Der Bieter hat ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen, das die folgenden Aspekte beleuchtet: - Strukturierung und Funktionsweise der Vermittlungsplattform, insbes. in Bezug auf die 28 OloV-Regionen, - Einbeziehung der beteiligten OloV-Regionen und weiteren Dritten im Projekt, - Darstellung des Matching-Prozesses (Zuordnungskriterien), - Konkretisierender Zeitplan des Projekts, - Kommunikationsstrategie und Marketingkonzept und - Maßnahmen zur Unternehmensgewinnung bzw. -beteiligung. Die Bewertung des Umsetzungskonzepts erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: - Qualität und Umsetzbarkeit der vorgestellten Vermittlungsplattform, - Schlüssigkeit des Konzepts, insbesondere Konzept zur Einbeziehung der regionalen Partner und - Kommunikationsstrategie (insbesondere zielgruppenspezifische Ansprache). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Qualifikation bzw. Berufserfahrung des angebotenen PersonalsGewichtung (Punkte, genau) 20Der Bieter hat in seinem Angebot den Projektleiter bzw. die Projektleiterin und eine weitere verant-wortliche Mitarbeiterin oder einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, die er mit der Ausführung der Leistungen der Leistungsbeschreibung betrauen will. Zum Nachweis der Qualifikation und Erfahrung dieser Personen sind persönliche Referenzen aus dem Zeitraum ab 01. Juni 2022 beizufügen. Es werden zwei persönliche Referenzen gewertet, wo-bei entweder von jeder Person eine Referenz gewertet wird oder zwei Referenzen der Projektleitung gewertet werden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option, die Durchführung vergleichbarer Praktikumstage sowohl für das Jahr 2028 als auch für das Jahr 2029 vom Auftragnehmer zu verlangen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachun … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Ferner wird auf § 135 GWB verwiesen: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber - 1.gegen § 134 verstoßen hat oder - 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. (4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Da technisch bzw. systembedingt jeweils ein Wert in der Bekanntmachung unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." und "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt".anzugeben sind, wurden dort jeweils ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben, weil die Veröffentlichung … ganz lesenDa technisch bzw. systembedingt jeweils ein Wert in der Bekanntmachung unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." und "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt".anzugeben sind, wurden dort jeweils ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben, weil die Veröffentlichung des Auftragswerts den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers im Markt Schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würden, da hier spezifische Leistungen betroffen sind.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LMTEM#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
stafftastic GmbH, Fulda1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Anschrift
Kaiserleistraße 29-35, 63067 Offenbach am Main
Website
wibank.de
Kontakt
wi-bank.ausschreibungen@fgvw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Hessen (6 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.08.2026 auf 01.09.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 31.08.2026
  4. BekanntmachungFrist 31.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 500d5497-d8fe-4d30-bb79-10c1563e8761.