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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Neumünster, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L8-26-1150000-412 .07veröffentlicht 13.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 8 Tagen · Fragen bis 09.11.2026, 10:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.02.2027 – 31.01.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Neumünster24539, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium Preis30 %
  • Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    in 1 Tag
  4. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    in 8 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    in 8 Tagen
  6. Bindefrist endet
    74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das LaZuF betreibt dazu in 24539 Neumünster, Haart 148 eine Landesunterkunft (LUK) und Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Kapazität von bis zu 1.120 Betten für die Bewohnenden. Perspektivisch ist eine Erhöhung der Kapazität auf 1.250 Betten vorgesehen. In besonderen Ausnahmesituationen kann die Belegung vorübergehend auch über diesem Wert liegen. Dabei handelt es sich jedoch um zeitlich begrenzte Ausnahmefälle. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF wird als zuständige Zuwanderungsbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Personal vertreten sein.

Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsdienstleister beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24 / 7 vor Ort. Eine Polizeistation ist auf dem Gelände montags bis freitags tagsüber besetzt.

Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung, Betreuung und Verpflegung ist von allen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, Frauen, Jugendlichen, LSBTI*-Schutz-suchenden, Menschen mit Behinderungen, religiöse Minderheiten, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen oder psychischen Störungen, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern geschlechts-spezifischer Gewalt, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat oder Menschenhandel und Opfern von Gewalt aufgrund sexueller, geschlechtsbezogener, rassistischer oder religiöser Motive zu berücksichtigen.

Geeignete Maßnahmen zur angemessenen Versorgung sind erforderlich. Die Versorgung großer Zahlen von Geflüchteten, die in einem ungewohnten Umfeld leben müssen und nicht über eigene finanzielle Mittel verfügen, stellt hohe Anforderungen an die Aufgabenerfüllung des Leistungserbringers. Der Auftraggeber erwartet daher eine besonders zuverlässige und hochflexible Leistungserbringung von einem Leistungserbringer mit Erfahrungen in diesem Bereich. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 15.000.000,00 € für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlagskriterium Preis30 %
Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung70 %
Preis
Zuschlagskriterium Preis11. Zum Zuschlagskriterium Preis ist das Preisblatt ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Qualität
Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung12. Zum Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung ist ein Konzept gem. Leistungsverzeichnis mit dem Angebot einzureichen. Das Gesamtkonzept darf maximal 15 DIN-A4 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,15, Randbreite links & rechts: 2,5, keine Schaubilder) umfassen. Sollte ein Konzept mit mehr als 15 Seiten eingereicht werden, werden die Seiten ab Seite 16 nicht gewertet. Die Bewertungsmatrix ist zu beachten. Weitere Hinweise dazu im LV unter Punkt 9.

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
4. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend Punkt 8 der Besonderen Vertragsbedingungen aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens zwei Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2024 - heute) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Medizinische Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie de … ganz lesen5. Erklärung (Formblatt) über mindestens zwei Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2024 - heute) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Medizinische Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Hinweis zu den Referenzen: Der Auftragnehmer muss über nachweisliche Erfahrungen im Bereich der ärztlichen Betreuung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit einer Belegung von mindestens 600 Personen verfügen. Das Erreichen der geforderten Referenz „Belegungsstärke“ ist nicht durch das Addieren mehrerer Belegungsstärken (Zusammenfassen mehrerer Referenzen) erfüllt. Die Vertragsdauer beider Referenzen muss jeweils mindestens 3 Jahre betragen oder betragen haben; der Vertragszeitraum muss mindestens 1 Jahr im Referenzzeitraum liegen oder gelegen haben. Das Erreichen der geforderten Referenz „Vertragsdauer“ ist nicht durch das Addieren mehrerer Vertragslaufzeiten (Zusammenfassen mehrerer Referenzen) erfüllt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
6. Eigenerklärung, dass die geforderten Nachweise aus Punkt 6 der LV spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt werden. 7. Eigenerklärung, dass das geforderte Personalentwicklungskonzept aus dem Punkt 6 der LV zum Leistungsbeginn ausgehändigt wird. 8. … ganz lesen6. Eigenerklärung, dass die geforderten Nachweise aus Punkt 6 der LV spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt werden. 7. Eigenerklärung, dass das geforderte Personalentwicklungskonzept aus dem Punkt 6 der LV zum Leistungsbeginn ausgehändigt wird. 8. Eigenerklärung, dass ein geeignetes EDV-Programm zur ärztlichen Behandlung vorgehalten und unter Nutzung der in der Landesunterkunft vorhandenen Hardware zum Einsatz kommt.
Anteil der Unterauftragsvergabe
09. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 09a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Eintragung in das Handelsregister
10. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF … ganz lesenDer Vertrag beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF kann jeweils bis drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird. Spätestes Vertragsende: 31.01.2033.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 Tage
Angebotsöffnung
16.11.2026, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenDie EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.deeingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise") 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f883e4ef-c461-4be1-a87b-bdc15c63e19e.