POT-01-LAK-001 Einkaufsdienstleistungen
LA-Regio Kliniken Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt und des Landkreises Landshut · Landshut, Bayern
Aktenzeichen POT-01-LAK-001veröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4,69 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,69 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – …, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 5 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 Tagen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen im Bereich der Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern einschließlich damit verbundener Beratungsleistungen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Einkaufsvolumens im Verbrauchsgüterbereich wirtschaftlich einzukaufen und damit möglichst hohe Einsparpotentiale zu erzielen. Die Erzielung von Einsparungen durch Änderung des Sortiments steht dabei nicht im Vordergrund. Eine aktive Beratung des Einkaufsdienstleisters zur Straffung des Sortiments wird jedoch erwartet. Da die Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechtes verpflichtet sind, wird vorausgesetzt, dass der Bieter durch die öffentliche Vergabe von Rahmenverträgen mit Lieferanten, die Auftraggeber von der Durchführung von eigenen Vergabeverfahren für Verbrauchsgüter entlastet. Die Auftraggeber erwarten auch eine aktive Beratung und Begleitung bei Vergabeverfahren für Investitionsvorhaben nach VgV und UvgO.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung12 von 12 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- - Eigenreferenz über die Erfahrung mit der Durchführung von EU-Vergabeverfahren, nachzuweisen durch Abgabe einer formlosen Auflistung von mindestens 10 EU-Vergabeverfahren für medizinische Verbrauchsgüter, Investitionsgüter oder Dienstleistungen, die im Jahr 2025 mit einem Zuschlag abgeschlossen worden sind, jeweils inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummern.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- - Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Darstellung mindestens 10 geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Auftraggebern mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts … ganz lesenkürzer
- Darstellung mindestens 10 geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Auftraggebern mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Es sind nur Referenzen anzugeben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Referenzprojekte im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Zwingende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass der Bewerber im Rahmen des Referenzauftrags für die abrufberechtigten Krankenhäuser EU-weit Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben hat. Vergleichbar sind Referenzleistungen bereits dann, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Auswahlkriterium 1: Angabe des durchschnittlichen Einkaufsumsatzes in 2023, 2024 und 2025 Jahre inklusive Umsatzsteuer. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert der kumulierten Umsätze aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 200 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auswahlkriterium 2: Angabe der Anzahl der Kunden, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Kra … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 2: Angabe der Anzahl der Kunden, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Altenheime, MVZ´s, etc.), die von diesen juristischen Personen betrieben werden.(Nachzuweisen durch eine formlose Auflistung). Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Auswahlkriterium 3: Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitäquivalente) des Bewerbers am Stichtag 01.01.2026, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Beschaffung von Verbrauchsgüter, Investitionsgüter oder Diensleitungen beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten n … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 3: Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitäquivalente) des Bewerbers am Stichtag 01.01.2026, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Beschaffung von Verbrauchsgüter, Investitionsgüter oder Diensleitungen beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Sekretariate, Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte o.ä. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auswahlkriterium 4: Angabe über die Gesamtzahl an Krankenhäusern (IK-Nummern) am Stichtag 01.01.2026. Gewertet wird der Quotient aus der Anzahl der Vollzeitäquivalente und der Anzahl der Krankenhäuser, kaufmännisch gerundet auf 3 Nachkommastellen. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 4: Angabe über die Gesamtzahl an Krankenhäusern (IK-Nummern) am Stichtag 01.01.2026. Gewertet wird der Quotient aus der Anzahl der Vollzeitäquivalente und der Anzahl der Krankenhäuser, kaufmännisch gerundet auf 3 Nachkommastellen. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auswahlkriterium 5: Anzahl der in Jahren 2023 bis 2025 abgeschlossenen Vergabeverfahren nach VgV/GWB/VOB zum Abschluss einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen zugunsten Dritter für die Lieferung von Verbrauchsgütern und/oder Lieferung von Bauleistungen/Medizintechnik/IT inklusive Angabe der TED-Bek … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 5: Anzahl der in Jahren 2023 bis 2025 abgeschlossenen Vergabeverfahren nach VgV/GWB/VOB zum Abschluss einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen zugunsten Dritter für die Lieferung von Verbrauchsgütern und/oder Lieferung von Bauleistungen/Medizintechnik/IT inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummer. (Nachzuweisen durch eine formlose Auflistung). Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 200 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auswahlkriterium 6: Vorlage der Selbstreferenz "Warenkorb" gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit Angabe von Preisen zum Stichtag 01.01.2026. Der Bieter mit dem niedrigsten Wert 300 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigster Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Niedrigswert. ++++++++++++++++++ … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 6: Vorlage der Selbstreferenz "Warenkorb" gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit Angabe von Preisen zum Stichtag 01.01.2026. Der Bieter mit dem niedrigsten Wert 300 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigster Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Niedrigswert. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ GESAMTWERTUNG ALLER AUSWAHLKRITERIEN: Die Auswahlkriterien 1 bis 6 sind objektive und nicht-diskriminierende Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenen Bewerber gemäß § 51 VgV. Die drei Bieter mit den höchsten Punktwerten der Gesamtbewertung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei gleicher Punkteanzahl auf Platz drei wird der Bieter zugelassen, der beim Kriterium "Warenkorb" den höheren Punktwert erreicht hat. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Einseitige Option der Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber, dreifach, jeweils um 1 Jahr (siehe Vertragsverlängerung).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung ni … ganz lesenkürzer
- Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen. - Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. - Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. - Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes ist ausschließlich über das Vergabeportal unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich. - Eine Einreichung des Angebotes per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. - Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Grillparzerstraße 9, 84036 Landshut
- Website
- la-regio-kliniken.de
- Kontakt
- vergabe@
projectontime.de - Auskünfte
- POT Project on time GmbH & Co. KGvergabe@
projectontime.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.06.2026
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.06.2026 auf 11.06.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.06.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019dd82c-9cb9-4472-867c-5a0d9073bac9.