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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Postzustellungsaufträge und elektronische Postzustellungsaufträge für diverse Dienststellen in Schleswig-Holstein

Landeshauptstadt Kiel · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L6-24-1234000-412.02veröffentlicht 26.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 302 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 7 Lose · in 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.03.2026 – 28.02.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
7
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtsumme brutto pro Jahr40 %
  • Konzept zur Erbringung der Leistung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein, für die Landeshauptstadt Kiel und die Stadt Neumünster aus. Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Grundsätzlich müssen die PZA`s und ePZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
PZA Nord

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Nord aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Grundsätzlich müssen die PZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Nord abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 390.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–
2
PZA West

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein in der Region West aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Grundsätzlich müssen die PZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region West abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 700.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–
3
PZA Kiel

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Kiel aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Grundsätzlich müssen die PZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Kiel abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 300.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–
4
PZA Ost

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Ost aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Grundsätzlich müssen die PZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Ost abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 650.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–
5
Mahngericht Schleswig elektronische Postzustellungsauftraege

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für das Mahngericht Schleswig aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Die ePZA`s müssen beim Druckzentrum Dataport in Altenholz abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 1.300.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–
6
Stadt Kiel elektronische Postzustellungsauftraege

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landeshauptstadt Kiel aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Die ePZA`s müssen beim Druckzentrum Ostwestfalen-Lippe-IT in Lemgo abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 145.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–
7
Stadt Neumuenster elektronische Postzustellungsauftraege

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Stadt Neumünster aus. Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden. Die ePZA`s müssen beim Druckzentrum Dataport in Altenholz abgeholt werden. Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Für dieses Los gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen: Anzahl der Sendungen in Stück: 130.000 Stück. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtsumme brutto pro Jahr40 %
Konzept zur Erbringung der Leistung60 %
Kosten
Gesamtsumme brutto pro Jahr10. Zum Zuschlagskriterium Gesamtsumme brutto pro Jahr ist das Kostenblatt als Excel Datei ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Qualität
Konzept zur Erbringung der Leistung11. Zum Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung ist ein ausführliches Konzept bezogen auf den Auftrag mit Angaben zu folgenden Punkten: - Reklamationsabwicklung - Schulungskonzept - Umweltaspekte - Abrechnungsprozess - Logistik - und Transportkonzept mit dem Angebot einzureichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag beginnt am 01. März 2026 und endet am 28. Februar 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 28. Februar 2030).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften i … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Deutsche Post AG, Bonn–
2Deutsche Post AG, Bonn–
3Deutsche Post AG, Bonn–
4Deutsche Post AG, Bonn–
5Deutsche Post AG, Bonn–
6Deutsche Post AG, Bonn–
7Deutsche Post AG, Bonn–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Brief - und Paketdienst für diverse Dienststellen in Schleswig-Holstein

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 04.09.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46cb833d-bb4c-47c0-a31d-4e915f2debe2.