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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Post- und Hybrid-Postdienstleistungen

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 AS 02/2026veröffentlicht 06.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 110 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mannheim68161, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin schreibt eine Rahmenvereinbarung über Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen für die Standorte Mannheim, Bonn und Essen sowie einen hybriden Postversand von Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Direktion Mannheim (Los 1): Die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der BGHW

Die Auftraggeberin schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus.

––
2
Direktion Bonn (Los 2): Die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der BGHW

Die Auftraggeberin schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus.

––
3
Direktion Essen (Los 3): Die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der BGHW

Die Auftraggeberin schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus.

––
4
Hybrider Postversand (Los 4): Die Auftraggeberin schreibt eine Rahmenvereinbarung über einen hybriden Postversand von Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus.

Die Auftraggeberin schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Frankierung und den Versand in Form von Briefsendungen einschließlich Postzustellungsaufträgen und Einschreiben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Ausschlaggebend ist der niedrigste Gesamtpreis (netto). Gewichtung 40%.
Qualität
Rangfolge 1Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Leistungen muss jeder Bieter mit seinem Angebot drei Konzepte zu den unter Punkt 11.1 Konzepte aufgeführten Kriterien vorlegen. Das Konzept darf insgesamt höchstens 12 DIN A4 Seiten (einseitig, Schriftgröße 11) zzgl. Anlagen umfassen und muss Ausführungen zu den unter Punkt 11.1 Konzepte im Einzelnen aufgeführten Aspekten aufweisen. Die Bieter müssen diese Höchstbegrenzung jedoch nicht zwingend ausschöpfen, um eine bessere Bewertung in dem betreffenden Wertungskriterium zu erhalten. Angebote, die die drei geforderten Konzepte nicht enthalten, werden ausgeschlossen. 11.1 Konzepte Soweit ein Bieter die Inanspruchnahme von Teilleistungen der Deutschen Post AG im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 54 Abs. 1 PostG beabsichtigt, sind diese Leistungen mitsamt entstehenden Schnittstellen aus den dem Bieter zugänglichen Quellen bestmöglich zu beschreiben. Die Konzepte sind neben dem Preis Grundlage für die Wertung der Angebote (vgl. Ziff. ??ff.). Das Konzept des Angebots, das den Zuschlag erhält, wird bindender Bestandteil des geschlossenen Vertrages. a. Qualitätskonzept: Darin stellt der Bieter seine konkreten Abläufe bei der Ausführung der Leistungen dar, insbesondere: 1. den konkreten Brieflauf (auch Abläufe hinsichtlich nachweispflichtiger Briefe, wie Einschreiben) 2. den Ort und Zeitpunkt der Übergabe der Sendungsmengen je Produktart an Dritte und die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen sowie 3. die Sortier- und Frankiertätigkeiten unter Berücksichtigung der dabei ineinandergreifenden Prozessschritte. Der Bieter geht weiter darauf ein, wie eine dauerhaft hohe Qualität der Leistungserbringung unter Minimierung von Fehlerquellen und Schnittstellenrisiken gewährleistet ist. Dabei soll auf Qualitätssicherungsmaßnahmen im laufenden Betrieb (zum Beispiel die Durchführung von Testsendungen, Laufzeitmessungen, Kundenbefragungen, interne Evaluationen etc.) eingegangen und deren Umsetzung dargestellt werden. b. Reklamationskompetenz: Hierin muss der Bieter darstellen, inwieweit der Auftraggeberin aufgrund der Kommunikationswege und des Beschwerdemanagements bei auftretenden Schwierigkeiten stets zeitnah Ansprechpartner (ggf. auftragsbezogene feste Kontaktpersonen) bei dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen, die für eine zügige Problembehebung sorgen. In diesem Zusammenhang hat der Bieter darzustellen, welche Maßnahmen im Falle einer wiederholten Schlechtleistung durch Nachunternehmer getroffen werden und dies letztlich zur Auflösung des Nachunternehmerverhältnisses führen kann. c. Nachhaltigkeitskonzept: Der Bieter hat ein Konzept vorzulegen, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, wie die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaneutralität während der gesamten Vertragslaufzeit umgesetzt werden. Das Konzept muss mindestens die nachfolgenden Inhalte enthalten: 1. Einsatz emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge • welche Fahrzeuge zur Leistungserbringung eingesetzt werden, • in welchem Umfang die eingesetzten Fahrzeuge emissionsfrei (z.B. batterieelektrisch, Wasserstoff) oder emissionsarm sind, • welche Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen im Fuhrpark umgesetzt werden, • wie der Anteil emissionsfreier bzw. emissionsarmer Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit erhöht oder gesichert wird, • welche Verfahren zur Überwachung und Dokumentation der Umweltschutzanforderungen vorgesehen sind. Hinweis: Die Anforderungen an emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge orientieren sich an den Definitionen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (§ 2 Nr. 4 und 6 SaubFahrzeugBeschG), werden jedoch als freiwillige Bewertungskriterien und nicht als verbindliche Gesetzesanforderungen gestellt. 2. CO₂-neutraler Versand • wie sichergestellt wird, dass sämtliche Sendungen im Rahmen der Leistungserbringung CO₂-neutral versendet werden, • welche organisatorischen und technischen Maßnahmen hierfür eingesetzt werden, • welche Nachweise über die CO₂-Neutralität erbracht werden kön …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 5311 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein erkannter Vergabeverstoß muss vor Einreichung des Nachprüfungsantrags innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebo … ganz lesenEin erkannter Vergabeverstoß muss vor Einreichung des Nachprüfungsantrags innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Ausschlaggebend ist der niedrigste Gesamtpreis (netto). Gewichtung 40%.
Qualität
Rangfolge 1Die Bewertung der Qualität erfolgt in den Kategorien: 1. Zustellung, Laufzeit und Qualität 2. Elektronischer Empfang / REST-API 3. Sicherheit und Datenschutz 4. Druck und Outputmanagement 5. Service und Betrieb 6. Implementierung und Projektmanagement Gewichtung 60%.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 5311 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein erkannter Vergabeverstoß muss vor Einreichung des Nachprüfungsantrags innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebo … ganz lesenEin erkannter Vergabeverstoß muss vor Einreichung des Nachprüfungsantrags innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Deutsche Post InHaus Services GmbH, Bonn3
2Deutsche Post InHaus Services GmbH, Bonn2
3Deutsche Post InHaus Services GmbH, Bonn2
4kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
459.592 €Zuschlagswert im Median
206.409 € – 611.023 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c63c12f-21af-430c-b869-ac84fabeb0ce.