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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

PolBln 147_26 RV Lunchpakete EU

Polizei Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen PolBln 147_26 EUveröffentlicht 08.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 89 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
734 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12101, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 07:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 40 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 37 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Ausschreibung Lieferung von Lunchpaketen an verschiedene Lieferstandorte. Im Rahmen von Versorgungsmaßnahmen innerhalb der Polizei Berlin, werden immer wieder von externen Caterern Lunchpakete benötigt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfache Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
Qualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfache Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die Bewertung der Qualität bei der Verkostung anhand der zur Verfügung zu stellenden Muster.

Eignung5 von 5 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kriterium: Für die Ausführung des Auftrages muss der Betrieb des Bewerbers/ Bieters über entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen (Qualitätsmanagementsystem) verfügen. Nachweis: Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebes des Bieters gemäß DIN EN ISO 9001 vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kriterium: Die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Hygienestandards sind für die Ausführung des Auftrages unabdingbar erforderlich. Nachweis: Erklärung über regelmäßig durchgeführte Laborprüfungen und Kontrollen in den Produktionsstätten nach dem HACCP-Konzept.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Kriterium: Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Liefe-rung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich. Nachweis: Die Erfahrung des Bewerbers/Bieters ist durch entsprechende Referenzaufträge in den letzten 2 Jahren nachzuweisen. Es sind mindestens 3 Referenzaufträg … ganz lesenKriterium: Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Liefe-rung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich. Nachweis: Die Erfahrung des Bewerbers/Bieters ist durch entsprechende Referenzaufträge in den letzten 2 Jahren nachzuweisen. Es sind mindestens 3 Referenzaufträge mit Angaben über die wesentlichen Inhalte der erbrachten Leistungen, den Auftragswert, Leistungszeitrum sowie dem Auftraggeber mit Kontakttelefonnummer beizubringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Rahmenvertrag beginnt am 01. Oktober 2026 und gilt für eine Vertragsdauer von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Für die Fristwahr … ganz lesenDer Rahmenvertrag beginnt am 01. Oktober 2026 und gilt für eine Vertragsdauer von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung beim Vertragspartner an. Der Rahmenvertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30. September 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
10.08.2026, 07:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen: Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist … ganz lesenFolgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen: Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. • Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung • Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose • Preisblatt Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind folgende Erklärun-gen/Nachweise vorzulegen: • Herkunftsnachweis bei der Lieferung von Obst, Kaffee über die Herkunft aus biologischer Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 In den Vergabeunterlagen ist zu erklären (z.B. Eigenerklärung), wie der Herkunftsnachweis erbracht werden soll (z.B. Kaufbeleg). Soweit erforderlich: • Wirt-235 Unteraufträge_Eignungsleihe; • Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Mustergestellung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung Nach Angebotsschluss und Aufforderung durch den AG sind Muster innerhalb einer festgelegten Frist einzureichen: Hinweis: Das Fehlen geforderter Muster führt zum Ausschluss im Vergabeverfahren! Art und Menge: Jeweils 4 Lunchpakete der Variante (groß) normal, vegetarisch, vegan, glutenfrei Nähere Angaben hierzu können Sie der Auswertesystematik entnehmen. Ort: Polizei Berlin, Direktion Einsatz und Verkehr Stab 224, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin Frist: Ein Termin wird gesondert von der ausschreibenden Dienststelle rechtzeitig bekannt gegeben. Die Lunchpakete sind dann spätestens 7 Tage nach Aufforderung zu übergeben. Die Bereitstellung von Mustern erfolgt kostenlos unter folgender Kostenerstattung: • Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3f126f8-3d40-42b7-aba5-43c244c611cb.