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Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen Projekt 202100, Az 10 233/00070veröffentlicht 10.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate30.09.2025 – 30.11.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

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Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Dem Leistungsgegentsand liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde: Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll spätestens ab 1. Juli 2026 begonnen werden.

Beschreibung des Loses

Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“). Gegenstand der Leistung ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Der Leistung liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde: Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll bis spätestens 1. Juli 2026 begonnen werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2028 50 % Prei und 50 % Qualität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.09.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
). Das Vertragsverhältnis endet in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber einschließlich der bei Bedarf umzusetzenden weiteren Veräußerungen (siehe Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers gem. Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung) mit vollständiger Leistungserbringung, spätestens jedoch am 30.09.2030.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
European Energy Exchange AG, Leipzig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
354.892 €Zuschlagswert im Median
216.431 € – 494.308 €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e5ed753-b100-4ab5-82a3-167a202a3978.