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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg

Hansestadt Havelberg · Havelberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 534/26veröffentlicht 16.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 54 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Organisation und Erfahrung des Projektteams30 %
  • Herangehensweise und Terminplan30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hansestadt Havelberg
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 55 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) als potenzielle Eignungsflächen geplant. Zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg mit einem Plangebiet von insgesamt 14.916 Hektar wird dieses europaweite VgV-Verfahren durchgeführt. Die Hansestadt Havelberg in der heutigen Ausdehnung entstand durch die Eingemeindung der ehemals selbständigen Gemeinden Jederitz, Nitzow, Vehlgast-Kümmernitz am 01.01.2002 und Garz, Kuhlhausen und Warnau am 01.01.2005. In der Einheitsgemeinde leben 6.424 Einwohner (Stand 30.11.2025), womit das Plangebiet mit 43,4 Einwohnern je km² sehr dünn besiedelt ist. Derzeit sind im Gebiet 2 Flächennutzungspläne wirksam: - Flächennutzungsplan der Stadt Havelberg (1993) - Flächennutzungsplan der Ortschaft Nitzow (1991) Die wirksamen Flächennutzungspläne sind über 30 Jahre alt und berücksichtigen bisher kein einheitliches, die gesamte Einheitsgemeinde umfassendes Planungskonzept. Zudem sind die darin enthaltenen Planungsziele aufgrund des demografischen Wandels teilweise nicht mehr umsetzbar. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die gesamte Einheitsgemeinde ist somit städtebaulich unbedingt erforderlich. Neben der Anpassung an die geänderten städtischen Gebietsstrukturen, den demografischen Wandel und den Klimaschutz ist auch die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien ein zentrales Anliegen. Das im Jahr 2021 fortgeschriebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) 2035 der Hansestadt Havelberg beinhaltet hierzu unter anderem strategische Leitlinien und Empfehlungen.

Beschreibung des Loses

II. Leistungsumfang Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen: 1. Grundleistung Die Grundleistungen umfassen die Bauleitplanung Flächennutzungsplan in den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI. Leistungsinhalt sind vollumfänglich alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen Stufe 2 - Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung Stufe 3 - Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung Planmaßstab, Darstellungstiefe und Legende sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat 7 Ausfertigungen des Plans in gedruckter Form sowie vollständige Digitaldaten gemäß Abschnitt 3 zu liefern. 2. Besondere Leistungen Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI zu erbringen. Diese sind im Angebot gesondert auszuweisen. Detaillierte Information zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Organisation und Erfahrung des Projektteams30 %
Herangehensweise und Terminplan30 %
Preis
Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
Qualität
Organisation und Erfahrung des ProjektteamsNäheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
Qualität
Herangehensweise und TerminplanNäheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV Als Berufsqualifikation seitens der Projektleitung wird der Beruf des Stadtplaners gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ju … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV Als Berufsqualifikation seitens der Projektleitung wird der Beruf des Stadtplaners gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 1,5 Mio. EUR … ganz lesenWirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und - mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - je Schadensfall 2-fach maximiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage D.8_Versicherungsnachweis einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technisch-berufliche Leistungsfähigkeit Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Mindestanforderungen an die Referenz: Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Leistungsumfang der ersten Referenz Die Referenz muss eine … ganz lesenTechnisch-berufliche Leistungsfähigkeit Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Mindestanforderungen an die Referenz: Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Leistungsumfang der ersten Referenz Die Referenz muss eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI in Verbindung mit Anlage 2 zur HOAI betreffen. Die Leistung muss sich auf eine Neuaufstellung bezogen haben und sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 umfassen. b) Leistungsumfang der zweiten Referenz Die Referenz muss ebenfalls eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI betreffen. Die Leistung muss sich auf eine Neuaufstellung oder Änderung bezogen haben und sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 umfassen. c) Erbringungszeitraum der Leistung beider Referenzen Die Leistung beider Mindestreferenzen muss nach dem 01.01.2010 begonnen worden sein und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. Bewertung der Referenzen: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehrere Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der eingereichten Referenzen werden addiert. Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Leistungen der Flächennutzungsplanung (Neuaufstellung oder Änderung) i. S. d. § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI und/oder Bebauungsplan-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder Aufstellung eines räumlichen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) als Vorstufe zur FNP-Neuaufstellung. 1) Die Planungsleistung betraf einen Flächennutzungsplan (Neuaufstellung oder Änderung), einen Bebauungsplan oder ein räumliches Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Vorstufe zur FNP-Neuaufstellung. FNP-Neuaufstellung = 30 Punkte FNP-Änderung und parallele B-Plan-Aufstellung = 15 Punkte FNP-Änderung = 10 Punkte B-Plan-Aufstellung = 10 Punkte ISEK-Aufstellung = 10 Punkte nichts dergleichen = 0 Punkte 2) Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen zur formellen oder informellen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, ISEK 10 und mehr Veranstaltungen = 10 Punkte 8-9 Veranstaltungen = 8 Punkte 6-7 Veranstaltungen = 6 Punkte 4-5 Veranstaltungen = 4 Punkte 1-3 Veranstaltungen = 2 Punkte 0 Veranstaltungen = 0 Punkte 3) Die Planung betraf Wohn-/Gewerbeentwicklung Wohn- und Gewerbeentwicklung = 10 Punkte Wohn- oder Gewerbeentwicklung = 5 Punkte nichts davon = 0 Punkte 4) Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 3 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 5 Punkte vergeben. Maximal können 15 Punkte erzielt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenAuf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMQJ6#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 1, 39539 Havelberg
Kontakt
vergabeverfahren@abante.de

Bei uns erfasst

24Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Für CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aacfff8b-e6da-4b33-91a7-567428ae89cb.