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Planungsleistungen zum Vorhaben Neubau der Feuerwache in Andernach - Los 1 - Architektenleistungen

Stadt Andernach · Andernach, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen SAFW1veröffentlicht 16.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 845 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Andernach beabsichtigt den Neubau der Feuerwache Andernach. Hier ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Objektplanung, Leistungsphasen 1 – 9, in drei Leistungsstufen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin ausgehend vom Bieter befüllten Honorarblatt errechnete Wertungspreis.
Qualität
UmsetzungskonzeptDas Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept hat einen Gesamtanteil von 30 %. Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, inwiefern die eingereichten Konzepte allen in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen entsprechen und inwieweit diese eine rasche, qualitativ hochwertige und erfolgsversprechende Umsetzung der Aufgabenstellung im Hinblick auf Aspekte wie termingerechte Umsetzung, reibungslose Kooperation mit dem Auftraggeber, mängelfreie Umsetzung etc. versprechen. Dabei werden insbesondere auch die Aspekte Vollständigkeit, strukturelles Vorgehen, Schlüssigkeit, inhaltliche Schärfe, Einbindung des Auftraggebers bewertet. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
Qualität
PersonalkonzeptDas Zuschlagskriterium Personalkonzept hat einen Gesamtanteil von 20 %. Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Für die Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Bei der Personalorganisation wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, sowie die Größe des Projektteams. Dazu sind in dem Personalkonzept u.a. Angaben zur Personalstärke des Bieters für Planer zu machen. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
Qualität
Konzept KostencontrollingDas Zuschlagskriterium Konzept Kostencontrolling hat einen Gesamtanteil von 20 %. Das eingereichte Konzept Kostencontrolling wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Auftraggeberin bewertet hier, inwieweit das vorgesehene Konzept der Bieter über fortlaufendes Kostencontrolling und die Koordination des festgelegten Budgets (bzw. Mitwirkung bei der Koordination des festgelegten Budgets) die Gewähr für Einhaltung des Budgets und der geplanten Kosten bietet und das Entstehen überhöhter Zusatzkosten verhindern bzw. begrenzen kann. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. Dabei werden insbesondere auch die Aspekte Vollständigkeit, strukturelles Vorgehen, Schlüssigkeit, inhaltliche Schärfe, Einbindung des Auftraggebers bewertet. 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. … ganz lesenDer Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähig … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich benannte Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass dieser die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um in Rheinland-Pfalz als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter ist im Teilnahmeantrag mit seiner Qualifikation zu nennen. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Teilnahmeantrag weiterhin Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Die Referenzen müssen sich auf Feuerwachen/ Feuerwehrhäuser oder vergleichbare technische Gebäude beziehen. Mindestens eine Referenz muss die Planung einer Feuerwache/ Feuerwehrhaus zum Gegenstand haben. Mindestens eine Referenz muss die Planung eines Wohngebäudes vergleichbar mit den hier zu errichtenden Dienstwohnungen zum Gegenstand haben. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Teilnahmeantrag einzureichen. Es muss die Erbringung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen nachgewiesen werden. Dies kann über mehrere Referenzen gesammelt erfolgen. Es ist zulässig, zur näheren Beschreibung der Referenzen ergänzende/eigene Unterlagen einzureichen. Diese werden zur Eignungsprüfung und im Rahmen der Bewerberauswahl zur Bewertung zusätzlich herangezogen. Des Weiteren haben Bewerber/Bieter in dem Vordruck Teilnahmeantrag die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Architekten/Ingenieure) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
Kriterium
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen … ganz lesenFerner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. #Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Euro ohne USt. anzugeben. #Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personen- Vermögens- und Sachschäden 5 Mio. € Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bewerber: - In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. - Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vordruck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. - In dem Vordruck Teilnahmeantrag sind Angaben zu den Gesamtsätzen des Unternehmens sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren zu machen. - Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bewerber über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten.
Kriterium
Die Auftraggeberin wird höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als fünf geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Referenzen, wobei … ganz lesenDie Auftraggeberin wird höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als fünf geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Referenzen, wobei den Referenzen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, besondere Bedeutung zukommt. Ausgewählt werden die fünf Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können. Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Positiv im Rahmen der Auswahlentscheidung wirkt sich u.a. aus, inwieweit der Bewerber in der Vergangenheit Maßnahmen betreffend vergleichbaren Feuerwachen geplant und ausgeführt hat. Daher sollen entsprechende Angaben zu den Unternehmensreferenzen in dem Teilnahmeantrag gemacht werden. Es ist zulässig, zur näheren Beschreibung der Referenzen ergänzende/eigene Unterlagen einzureichen. Diese werden zur Eignungsprüfung und im Rahmen der Bewerberauswahl zur Bewertung zusätzlich herangezogen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinan … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
54 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Hier ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Objektplanung, Leistungsphasen 1 – 9, in drei Leistungsstufen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag wie folgt: Stufe 1 (LP1-4); Stufe 2 (LP5-7); Stufe 3 (LP8-9). Mit dem Zuschlag wird Leistungsstufe 1 beauftragt. Die … ganz lesenHier ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Objektplanung, Leistungsphasen 1 – 9, in drei Leistungsstufen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag wie folgt: Stufe 1 (LP1-4); Stufe 2 (LP5-7); Stufe 3 (LP8-9). Mit dem Zuschlag wird Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen beiden Leistungsstufen erfolgt optional durch Abruf. Ein Anspruch auf Beauftragung mit der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht jeweils nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i … ganz lesenFür den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll. Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz abzugeben und die Vorgaben des Gesetzes bei der Auftragsausführung zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens14 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 11.07.2025
  3. BekanntmachungFrist 16.05.2025
  4. BekanntmachungFrist 05.05.2025
  5. BekanntmachungFrist 04.04.2025
  6. BekanntmachungFrist 10.03.2025
  7. BekanntmachungFrist 10.03.2025
  8. BekanntmachungFrist 03.10.2024
  9. Vergabebekanntmachung
  10. BekanntmachungFrist 23.09.2024
  11. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024
  12. BekanntmachungFrist 27.06.2024
  13. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.06.2024
  14. BekanntmachungFrist 24.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d77e481-065e-425d-9aa7-93607bb139d4.