Zum Inhalt
Menü

Planungsleistungen - V2: Sanierung des Donauabschnittes im Bereich der Erbacher Seenplatte - Verhandlungsverfahren

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Gewässer · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen RPT0531-8962-83-2025-01veröffentlicht 27.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Tübingen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 37 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
599 Tsd. €
Laufzeit
45 Monate02.03.2026 – 30.11.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2029
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt die Sanierung des Donauabschnitts auf Höhe der Erbacher Seenplatte auf einer Länge von ca. 1,2 km. Hierzu sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen: Objektplanung Ingenieurbauwerk (Dammsanierung auf ca. 0,6 km); Objektplanung Freianlagen (Verbesserung der Gewässerstruktur auf ca. 1,2 km); Besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke). Für alle Planungsleistungen liegen bisher nur Voruntersuchungen (Damm: geotechnische Untersuchung und Standsicherheitsbetrachtung / Rahmenplanung aus der Landesstudie Gewässerökologie) vor. Sie werden jeweils bis zur Fertigstellung ausgeschrieben. # Der Donaudamm "Erbach Seenplatte B" ist ein 950 m langer Teilabschnitt der Hochwasserschutzlinie Erbach der die Stadt Erbach vor einem 200-jährlichen Donauhochwasser schützt. Im Zuge der landesweiten Priorisierung der landeseigenen Hochwasserschutzdämme wurde der o. g. Abschnitt als sanierungsbedürftig eingestuft. Die im weiteren Verlauf durchgeführte geotechnische Untersuchung und Standsicherheitsbetrachtung ergaben, dass der insgesamt 950 m lange Dammabschnitt auf einer Länge von rund 530 m sanierungsbedürftig ist. Laut Gutachten ist wasserseitig teilweise eine Erosionssperre notwendig. Luftseitig wird in Teilen im Deichschulterbereich eine Konstruktion in Form einer voll in den Untergrund eingespannten, nicht gestützten Spundwand vorgeschlagen. # Die Freianlagenplanung zur Verbesserung der Gewässerökologie ist auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenplanung aus der Landesstudie Gewässerökologie auszuarbeiten. Primär auf der rechten Gewässerseite sind demnach Gewässerverzweigungen herzustellen und Strukturelemente wie Inseln sowie Buhnen mit überwiegendem Totholzanteil einzubringen. Der ökologische Maßnahmenbereich erstreckt sich insgesamt auf etwa 1250 m Länge von Fkm 2596+000 bis Fkm 2597+250. # Der zu erwartende Materialabtrag aus der ökologischen Umgestaltung wird voraussichtlich zusätzliches Retentionsvolumen an der Donau schaffen und die Wasserspiegellagen somit beeinflussen. Dies kann sich auf die Anforderungen an das Ingenieurbauwerk zur Dammsanierung auswirken. Aufgrund dessen eine ganzheitliche Bearbeitung des Vorhabens unbedingt notwendig ist.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Projektteam und Herangehensweise Projektleitung / ProjektorganisationBewertet wird die Beschreibung der beabsichtigten Vorgehensweise und Organisation des Bearbeitungsteams zur Erbringung der gefragten Leistung, insbesondere hinsichtlich der Kommunikation, Terminsicherheit und Qualitätssicherung, durch die Projektleitung, sowie deren Erfahrungen und Kompetenzen. Dies soll anhand eines umgesetzten vergleichbaren Projekts und der dabei gemachten Erfahrungen dargestellt werden.
Qualität
Projektteam und Herangehensweise Planung DammsanierungBewertet werden die Qualifikationen und Erfahrungen der wesentlichen Projetbearbeiter im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsaufgabe, sowie die beabsichtigte Herangehensweise. Diese soll anhand eines umgesetzten vergleichbaren Projekts dargestellt werden.
Qualität
Projektteam und Herangehensweise Planung GewässerbauBewertet werden die Qualifikationen und Erfahrungen der wesentlichen Projetbearbeiter im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsaufgabe, sowie die beabsichtigte Herangehensweise. Diese soll anhand eines umgesetzten vergleichbaren Projekts dargestellt werden.
Qualität
Projektteam und Herangehensweise Bauüberwachung, BauoberleitungBewertet werden die Qualifikationen und Erfahrungen der wesentlichen Projetbearbeiter im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsaufgabe, sowie die beabsichtigte Herangehensweise. Diese soll anhand eines umgesetzten vergleichbaren Projekts dargestellt werden.
Qualität
GesamteindruckBewertet wird, wie sich das vorgesehene Team in seiner Gesamtheit im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe, den Vorgaben und dem Projektziel des AG präsentiert hat. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Bieter, der sich bei der Vorstellung seines Angebots und damit auch seiner beabsichtigten Vorgehensweise, sich auch bei der eigentlichen Bearbeitung des Auftrags so verhält.
Preis
Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, brutto) der geprüften und zugelassenen Angebote wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot welches um eine Spanne von X % des niedrigsten Preises vom niedrigsten Angebot abweicht. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma gemäß folgender Formel: = (1 - (Wertungssumme des jeweiligen Bieters - niedrigste Wertungssumme) / Spanne) x Pmax Pmax ist die maximal erreichbare Punktzahl (hier gewählt mit 5 Punkten). Für dieses Verfahren wird eine Spanne von X = 20 % als sinnvoll erachtet und festgelegt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
30.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: "".. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, … ganz lesenAuszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: "".. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YDTYM1F#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IQG GmbH, Karlsruhe3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04d22a9c-2aba-46dd-8e7e-f4e091e7a626.