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Planungsleistungen Staatsdarre Sachsenforst

Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen

Aktenzeichen 2024ZfV-25000-015veröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 955 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • energetisches Konzept50 %
  • Zu-/Abschläge HLS-Planung25 %
  • Zu-/Abschläge Elektro-Planung25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsende
    in 14 Monaten

Beschreibung

Neubau eines Saatgutaufbereitungsbetriebs mit Saatgutlagerung (Ersatzinvestition Staatsdarre Flöha) - Planungsleistungen

Beschreibung des Loses

Planungsleistungen HLS, Elektrotechnik: Zu erbringen sind vom Auftragnehmer Planungsleistungen im Rahmen des oben im Punkt 2 beschriebenen Bauvorhabens. Besonderer Wert wird auf die Nutzung und den Einsatz alternativer Energien gelegt. So soll das Gesamtobjekt nachhaltig mit produziertem Strom mit ge-nügend Speichereinrichtungen und energieeffizienter gestaltet werden. Bei der Elektropla-nung ist zu beachten, dass das Objekt stromseitig autark werden soll. Das soll vor allem durch Photovoltaik (PV) erreicht werden. Windkraftanlagen sind vom Auftraggeber ausdrück-lich nicht erwünscht. Zu PV-Anlagen liegen bereits erste Voruntersuchungen vor (vgl. Anlage D). Die Grundleistungen sind nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, LPH 3 - 9, §§ 53 - 56, Anlagengrup-pen 1 - 3 und 7 - 8 zu erbringen. Fest beauftragt werden die LPH 3 - 4, §§ 53 - 56, Anlagengruppen 1 - 5 und 7 - 8, optional die Leistungsphasen 5 - 9.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

energetisches Konzept50 %
Zu-/Abschläge HLS-Planung25 %
Zu-/Abschläge Elektro-Planung25 %
Qualität
energetisches Konzept
Kosten
Zu-/Abschläge HLS-Planung
Kosten
Zu-/Abschläge Elektro-Planung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "In-genieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantw … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "In-genieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwort-licher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Kriterium
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3,0 Mio. Euro / Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind E … ganz lesenEin aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3,0 Mio. Euro / Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versi-cherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Eigenerklärungen des Bieters genügen nicht. Bei Bewerberge-meinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Kriterium
Der Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemein-schaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen … ganz lesenDer Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemein-schaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Planung von HLS und Elektrotechnik Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleis-tung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Referenz für ein vergleichbares Bauvorhaben aus den Fachplanungen HLS und Elekt-roplanung. Es ist nicht notwendig, dass sich die Referenz auf eine Darreanlage be-zieht; es geht dem Auftraggeber um Planungen mit vergleichbarem Schwierigkeits-grad. Es können auch jeweils eine vergleichbare Referenz für die HLS- und die Elekt-roplanung vorgelegt werden. Dem Auftraggeber sind während der Vertragsdurchführung eine gute Abwasserlösung und eine effiziente Abwärmenutzung der Darreanlagen wichtig, weshalb die Referenz für die Anlagengruppen 1 - 2 nach § 53 HOAI nur vergleichbar ist, wenn eine überdurchschnittlich schwierige Abwasserlösung geplant und bei der Nutzung des Bauvorhabens anfallende Abwärme genutzt wurde. Diese Anforderun-gen können wiederum durch zwei getrennte Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenz für die Elektroplanung muss das Thema "ganz oder teilweise Energieautar-kie" beinhalten. Ist sich der Bieter unsicher, ob seine Referenz(en) die Anforderungen erfüllt (erfüllen), ist er aufgerufen, vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Auftraggeber zu halten, um eine Klärung herbeizuführen. - Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2017 - mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 55 HOAI) erbracht - mindestens Honorarzone III
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
27.03.2024, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Vertragsbeginn mit Auftragserteilung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
Kontakt
sbs.poststelle@smekul.sachsen.de

Bei uns erfasst

214Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1320a9ce-32e9-4304-bb82-69723de3ad4e.