Planungsleistungen Rückkühlwerke
Klinikum St. Marien Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amberg · Amberg, Bayern
Aktenzeichen RKW_2026_03veröffentlicht 12.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der AG ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 535 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 18 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen. Die Rückkühlwerke stehen derzeit im Flachdachbereich der Ebene 3 bei Innenhof 3. Sie sind nicht Bestandteil der vorgenannten Baumaßnahme ZOP, weshalb die separate, öffentlich geförderte Kontingentmaßnahme initiiert wurde. Für den laufend steigenden Kühlleistungsbedarfs reicht diese Aufstellfläche nicht mehr für die Ergänzungs- und altersbedingten Ersatzbeschaffungen aus, sodass über der benachbarten Technikzentrale ein Stahlpodest auf dem flachgeneigten Satteldachbereich (Ebene 4) errichtet werden soll und die Rückkühlwerke dort installiert werden sollen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum, die für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen an leistungsfähige und fachkundige (geeignetes) Unternehmen zu vergeben.
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hauptbereich Der AG ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 535 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 18 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen. In den vernetzten medizinischen Zentren widmen sich Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen der Diagnostik und Behandlung von speziellen Krankheitsbildern (z.B. Tumor- und Gefäßerkrankungen). Im angegliederten Gesundheitszentrum St. Marien können sich Patienten ambulant behandeln und beraten lassen. Das differenzierte und hochspezialisierte Leistungsspektrum wird „unter einem Dach“ und in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Klinikums und den niedergelassenen Ärzten der Region angeboten. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Regensburg ist das Klinikum St. Marien Amberg aktiv in der medizinischen Ausbildung engagiert. Die Technikebene im 3. Obergeschoss des Zentralbaus (D-Bau) wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet und wird derzeit im Rahmen der mehrjährigen Baumaßnahme zur Erweiterung und Strukturverbesserung des zentralen OP-Bereichs umgebaut und erweitert. Die bestehende Kälteanlage mit einer bisherigen Gesamtkälteleistung von 1.260 kW besteht aus folgenden Komponenten: • Kältemaschine 1: Fabr. AKÜ, 320 kW Kälteleistung (Baujahr 1990) Ein Rückkühlwerk auf Flachdach über Zentral-OP (Baujahr 1990) • Kältemaschine 2: Fabr. Carrier, 620 kW Kälteleistung (seit 2016 in Betrieb) Zwei Rückkühlwerke auf Flachdach über Zentral-OP (seit 2016 in Betrieb) • Absorptionskältemaschine: 320 kW Kälteleistung Ein Rückkühlwerk auf Flachdach über Heizhaus In den Sommermonaten kann mit diesen Anlagen die notwendige Kühlleistung im Bestand nicht mehr sicher gewährleistet werden. Eine Erweiterung der Anlage ist daher für den Bestand zwingend erforderlich, zumal derzeit keinerlei Redundanz vorhanden ist. Die Rückkühlwerke stehen derzeit im Flachdachbereich der Ebene 3 bei Innenhof 3. Sie sind nicht Bestandteil der vorgenannten Baumaßnahme ZOP, weshalb die separate, öffentlich geförderte Kontingentmaßnahme initiiert wurde. Für den laufend steigenden Kühlleistungsbedarfs reicht diese Aufstellfläche nicht mehr für die Ergänzungs- und altersbedingten Ersatzbeschaffungen aus, sodass über der benachbarten Technikzentrale ein Stahlpodest auf dem flachgeneigten Satteldachbereich (Ebene 4) errichtet werden soll und die Rückkühlwerke dort installiert werden sollen. Die Maßnahme findet während des uneingeschränkten Regelbetriebs des Klinikums statt. Der Ersatz und Umschluss der Rückkühlwerke muss daher Schritt für Schritt erfolgen. Die Maßnahme zur Erweiterung und Strukturverbesserung der zentralen Kälteanlage umfasst folgende bauliche und technische Maßnahmen: • Bau eines Stahlpodestes auf dem mittleren Dachabschnitt der bestehenden Technikräume des Zentral-OP-Bereichs • Austausch der Kältemaschine 1 (Fabr. AKÜ 320 kW) gegen eine Kältemaschine mit 630 kW Kälteleistung • Beschaffung und Einbau zweier neuer Rückkühlwerke mit insgesamt 830 kW Rückkühlleistung auf dem Stahlpodest einschließlich der Schaffung der notwendigen Anschlüsse (Rückkühlleistung und Elektroverkabelung) • Umsetzen der vorhanden beiden Rückkühlwerke vom Flachdach auf das neu zu schaffende Podest; einschließlich der Schaffung der notwendigen neuen Anschlüsse (Rückkühlleitungen und Elektroverkabelung) • Demontage des bestehenden Rückkühlwerks für Kältemaschine 1 • Die neue Kältemaschine 1 wird in diesem Zuge mit Kältemittel R515b ausgeführt, das den Anforderungen der AMEV Kälte 2017 entspricht. Hieraus ergeben sich in der Planung die nachfolgenden Forderungen für die haus-technischen Anlagen: Nachfolgende Forderungen für die haustechnischen Anlagen sind bei Leistungserbringung zu beachten: • Gewährleistung von betriebssicherer und wartungsfreundlicher Haustechnik durch ausreichende Zugänglichkeit an Anlagen und Bedienungselementen. • Die geplanten haustechnischen Anlagen entsprechen dem Stand der Technik und sind so gestaltet, dass sie aufgrund des technischen Fortschrittes bzw. bei Nutzungsänderungen den Entwicklungen angepasst werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum, die für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen an leistungsfähige und fachkundige (geeignetes) Unternehmen zu vergeben. Details der Leistungserbringung sind den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere den Verträgen für die einzelnen Lose, der Vorhabenbeschreibung und den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. | 12 Monate | – |
| 2 | Los 2 - ELT Der AG ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 535 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 18 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen. In den vernetzten medizinischen Zentren widmen sich Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen der Diagnostik und Behandlung von speziellen Krankheitsbildern (z.B. Tumor- und Gefäßerkrankungen). Im angegliederten Gesundheitszentrum St. Marien können sich Patienten ambulant behandeln und beraten lassen. Das differenzierte und hochspezialisierte Leistungsspektrum wird „unter einem Dach“ und in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Klinikums und den niedergelassenen Ärzten der Region angeboten. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Regensburg ist das Klinikum St. Marien Amberg aktiv in der medizinischen Ausbildung engagiert. Die Technikebene im 3. Obergeschoss des Zentralbaus (D-Bau) wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet und wird derzeit im Rahmen der mehrjährigen Baumaßnahme zur Erweiterung und Strukturverbesserung des zentralen OP-Bereichs umgebaut und erweitert. Die bestehende Kälteanlage mit einer bisherigen Gesamtkälteleistung von 1.260 kW besteht aus folgenden Komponenten: • Kältemaschine 1: Fabr. AKÜ, 320 kW Kälteleistung (Baujahr 1990) Ein Rückkühlwerk auf Flachdach über Zentral-OP (Baujahr 1990) • Kältemaschine 2: Fabr. Carrier, 620 kW Kälteleistung (seit 2016 in Betrieb) Zwei Rückkühlwerke auf Flachdach über Zentral-OP (seit 2016 in Betrieb) • Absorptionskältemaschine: 320 kW Kälteleistung Ein Rückkühlwerk auf Flachdach über Heizhaus In den Sommermonaten kann mit diesen Anlagen die notwendige Kühlleistung im Bestand nicht mehr sicher gewährleistet werden. Eine Erweiterung der Anlage ist daher für den Bestand zwingend erforderlich, zumal derzeit keinerlei Redundanz vorhanden ist. Die Rückkühlwerke stehen derzeit im Flachdachbereich der Ebene 3 bei Innenhof 3. Sie sind nicht Bestandteil der vorgenannten Baumaßnahme ZOP, weshalb die separate, öffentlich geförderte Kontingentmaßnahme initiiert wurde. Für den laufend steigenden Kühlleistungsbedarfs reicht diese Aufstellfläche nicht mehr für die Ergänzungs- und altersbedingten Ersatzbeschaffungen aus, sodass über der benachbarten Technikzentrale ein Stahlpodest auf dem flachgeneigten Satteldachbereich (Ebene 4) errichtet werden soll und die Rückkühlwerke dort installiert werden sollen. Die Maßnahme findet während des uneingeschränkten Regelbetriebs des Klinikums statt. Der Ersatz und Umschluss der Rückkühlwerke muss daher Schritt für Schritt erfolgen. Die Maßnahme zur Erweiterung und Strukturverbesserung der zentralen Kälteanlage umfasst folgende bauliche und technische Maßnahmen: • Bau eines Stahlpodestes auf dem mittleren Dachabschnitt der bestehenden Technikräume des Zentral-OP-Bereichs • Austausch der Kältemaschine 1 (Fabr. AKÜ 320 kW) gegen eine Kältemaschine mit 630 kW Kälteleistung • Beschaffung und Einbau zweier neuer Rückkühlwerke mit insgesamt 830 kW Rückkühlleistung auf dem Stahlpodest einschließlich der Schaffung der notwendigen Anschlüsse (Rückkühlleistung und Elektroverkabelung) • Umsetzen der vorhanden beiden Rückkühlwerke vom Flachdach auf das neu zu schaffende Podest; einschließlich der Schaffung der notwendigen neuen Anschlüsse (Rückkühlleitungen und Elektroverkabelung) • Demontage des bestehenden Rückkühlwerks für Kältemaschine 1 • Die neue Kältemaschine 1 wird in diesem Zuge mit Kältemittel R515b ausgeführt, das den Anforderungen der AMEV Kälte 2017 entspricht. Hieraus ergeben sich in der Planung die nachfolgenden Forderungen für die haus-technischen Anlagen: Nachfolgende Forderungen für die haustechnischen Anlagen sind bei Leistungserbringung zu beachten: • Gewährleistung von betriebssicherer und wartungsfreundlicher Haustechnik durch ausreichende Zugänglichkeit an Anlagen und Bedienungselementen. • Die geplanten haustechnischen Anlagen entsprechen dem Stand der Technik und sind so gestaltet, dass sie aufgrund des technischen Fortschrittes bzw. bei Nutzungsänderungen den Entwicklungen angepasst werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum, die für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen an leistungsfähige und fachkundige (geeignetes) Unternehmen zu vergeben. Details der Leistungserbringung sind den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere den Verträgen für die einzelnen Lose, der Vorhabenbeschreibung und den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. | 12 Monate | – |
| 3 | Los 3 - HLSK Der AG ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 535 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 18 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen. In den vernetzten medizinischen Zentren widmen sich Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen der Diagnostik und Behandlung von speziellen Krankheitsbildern (z.B. Tumor- und Gefäßerkrankungen). Im angegliederten Gesundheitszentrum St. Marien können sich Patienten ambulant behandeln und beraten lassen. Das differenzierte und hochspezialisierte Leistungsspektrum wird „unter einem Dach“ und in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Klinikums und den niedergelassenen Ärzten der Region angeboten. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Regensburg ist das Klinikum St. Marien Amberg aktiv in der medizinischen Ausbildung engagiert. Die Technikebene im 3. Obergeschoss des Zentralbaus (D-Bau) wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet und wird derzeit im Rahmen der mehrjährigen Baumaßnahme zur Erweiterung und Strukturverbesserung des zentralen OP-Bereichs umgebaut und erweitert. Die bestehende Kälteanlage mit einer bisherigen Gesamtkälteleistung von 1.260 kW besteht aus folgenden Komponenten: • Kältemaschine 1: Fabr. AKÜ, 320 kW Kälteleistung (Baujahr 1990) Ein Rückkühlwerk auf Flachdach über Zentral-OP (Baujahr 1990) • Kältemaschine 2: Fabr. Carrier, 620 kW Kälteleistung (seit 2016 in Betrieb) Zwei Rückkühlwerke auf Flachdach über Zentral-OP (seit 2016 in Betrieb) • Absorptionskältemaschine: 320 kW Kälteleistung Ein Rückkühlwerk auf Flachdach über Heizhaus In den Sommermonaten kann mit diesen Anlagen die notwendige Kühlleistung im Bestand nicht mehr sicher gewährleistet werden. Eine Erweiterung der Anlage ist daher für den Bestand zwingend erforderlich, zumal derzeit keinerlei Redundanz vorhanden ist. Die Rückkühlwerke stehen derzeit im Flachdachbereich der Ebene 3 bei Innenhof 3. Sie sind nicht Bestandteil der vorgenannten Baumaßnahme ZOP, weshalb die separate, öffentlich geförderte Kontingentmaßnahme initiiert wurde. Für den laufend steigenden Kühlleistungsbedarfs reicht diese Aufstellfläche nicht mehr für die Ergänzungs- und altersbedingten Ersatzbeschaffungen aus, sodass über der benachbarten Technikzentrale ein Stahlpodest auf dem flachgeneigten Satteldachbereich (Ebene 4) errichtet werden soll und die Rückkühlwerke dort installiert werden sollen. Die Maßnahme findet während des uneingeschränkten Regelbetriebs des Klinikums statt. Der Ersatz und Umschluss der Rückkühlwerke muss daher Schritt für Schritt erfolgen. Die Maßnahme zur Erweiterung und Strukturverbesserung der zentralen Kälteanlage umfasst folgende bauliche und technische Maßnahmen: • Bau eines Stahlpodestes auf dem mittleren Dachabschnitt der bestehenden Technikräume des Zentral-OP-Bereichs • Austausch der Kältemaschine 1 (Fabr. AKÜ 320 kW) gegen eine Kältemaschine mit 630 kW Kälteleistung • Beschaffung und Einbau zweier neuer Rückkühlwerke mit insgesamt 830 kW Rückkühlleistung auf dem Stahlpodest einschließlich der Schaffung der notwendigen Anschlüsse (Rückkühlleistung und Elektroverkabelung) • Umsetzen der vorhanden beiden Rückkühlwerke vom Flachdach auf das neu zu schaffende Podest; einschließlich der Schaffung der notwendigen neuen Anschlüsse (Rückkühlleitungen und Elektroverkabelung) • Demontage des bestehenden Rückkühlwerks für Kältemaschine 1 • Die neue Kältemaschine 1 wird in diesem Zuge mit Kältemittel R515b ausgeführt, das den Anforderungen der AMEV Kälte 2017 entspricht. Hieraus ergeben sich in der Planung die nachfolgenden Forderungen für die haus-technischen Anlagen: Nachfolgende Forderungen für die haustechnischen Anlagen sind bei Leistungserbringung zu beachten: • Gewährleistung von betriebssicherer und wartungsfreundlicher Haustechnik durch ausreichende Zugänglichkeit an Anlagen und Bedienungselementen. • Die geplanten haustechnischen Anlagen entsprechen dem Stand der Technik und sind so gestaltet, dass sie aufgrund des technischen Fortschrittes bzw. bei Nutzungsänderungen den Entwicklungen angepasst werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum, die für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen an leistungsfähige und fachkundige (geeignetes) Unternehmen zu vergeben. Details der Leistungserbringung sind den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere den Verträgen für die einzelnen Lose, der Vorhabenbeschreibung und den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. | 12 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein aktueller (nicht älter als 12 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der Nachweis einer vergleichbaren Eintragung vorzulegen. Sofern und soweit der Bewerber / Bieter nicht zur Eintragu … ganz lesenkürzer
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein aktueller (nicht älter als 12 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der Nachweis einer vergleichbaren Eintragung vorzulegen. Sofern und soweit der Bewerber / Bieter nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat derselbe dies in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu erklären und einen alternativen Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.- Spezifischer Jahresumsatz
Bewerber / Bieter müssen einen bestimmten spezifischen Mindestjahresumsatz nachweisen: Bewerber / Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von - Los 1: EUR 300.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild Objekt … ganz lesenkürzer
Bewerber / Bieter müssen einen bestimmten spezifischen Mindestjahresumsatz nachweisen: Bewerber / Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von - Los 1: EUR 300.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung; - Los 2: EUR 75.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung gem, § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI; - Los 3: EUR 325.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI nachweisen. Für die Ermittlung des durchschnittlichen Umsatzes werden die Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren addiert und durch den Quotient 3 geteilt. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bewerber / Bieter müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe nachweisen: Es ist eine Versicherung mit Deckungssummen von EUR 2.500.000,00 für Personenschäden sowie in Höhe von EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, maximiert auf … ganz lesenkürzer
Bewerber / Bieter müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe nachweisen: Es ist eine Versicherung mit Deckungssummen von EUR 2.500.000,00 für Personenschäden sowie in Höhe von EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, maximiert auf das Zweifache pro Versicherungsjahr für den Zuschlagsfall und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Bewerber / Bieter müssen nachweisen, dass sie in der Vergangenheit in mindestens drei Fällen vergleichbare Leistungen erbracht haben. Von vergleichbaren Leistungen ist auszugehen, wenn • die Referenzleistungen mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 gem. (nur für Los 1:) Anlag … ganz lesenkürzer
Die Bewerber / Bieter müssen nachweisen, dass sie in der Vergangenheit in mindestens drei Fällen vergleichbare Leistungen erbracht haben. Von vergleichbaren Leistungen ist auszugehen, wenn • die Referenzleistungen mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 gem. (nur für Los 1:) Anlage 10 zur HOAI / (für Los 2 und Los 3:) Anlage 15 zur HOAI erbracht wurden, • die Leistungen der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten sieben Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgenommen wurden und • die Referenzleistungen im laufenden Gebäudebetrieb erbracht wurden. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).- Supply-Chain-Management
Bewerber / Bieter müssen sich dazu erklären, ob sie in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und daraus erwachsende Pflichten vollständig erfüllen. Zudem haben sich die Bieter zur Einhaltung der Lieferkettenstandards gem. LkSG-Grundsatzerklärung des Auftraggebers zu verpflichten. Zum Zwecke des vorl … ganz lesenkürzer
Bewerber / Bieter müssen sich dazu erklären, ob sie in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und daraus erwachsende Pflichten vollständig erfüllen. Zudem haben sich die Bieter zur Einhaltung der Lieferkettenstandards gem. LkSG-Grundsatzerklärung des Auftraggebers zu verpflichten. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es handelt sich um Planungsleistungen, die stufenweise abgerufen werden sollen. In der Vertragsstufe 2 sind die Leistungen der LPH 5 bis 9 gebündelt. Der Vertrag endet - sofern die Vertragsstufe 2 abgerufen wird - mit Abschluss der Leistungen in LPH 9.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Sofern mehr als fünf Bewerber mit Ihren Teilnahmeanträgen den Nachweis für ihre Eignung erbringen, wird der AG lediglich die fünf geeignetsten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Alle weniger geeigneten Bewerber scheiden nach dem Teilnahmewettbewerb aus dem Verfahren aus. Die Ermittlung der geei … ganz lesenkürzer
Sofern mehr als fünf Bewerber mit Ihren Teilnahmeanträgen den Nachweis für ihre Eignung erbringen, wird der AG lediglich die fünf geeignetsten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Alle weniger geeigneten Bewerber scheiden nach dem Teilnahmewettbewerb aus dem Verfahren aus. Die Ermittlung der geeignetsten Bewerber erfolgt wie nachstehend beschrieben: Bei Ermittlung der geeignetsten Bewerber prüft der Auftraggeber die Referenzangaben der Bewerber. Die Zahl der benennbaren Referenzen wird nicht beschränkt. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ sind Bewerber aufgefordert zu ihren Referenzen • allgemeine Angaben (Referenzgeber; Kontaktdaten beim Referenzgeber; Kurzbeschreibung des geplanten Bauvorhabens), • Angaben zu den Mindestanforderungen (Grundleistungen im losspezifisch betroffenen Leistungsbild über die Leistungsphasen 4 bis 8; Leistungen der Leistungsphase 8 vor weniger als 7 Jahren vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgenommen; Planungsleistungen im laufenden Gebäudebetrieb) und • Angaben zur Ermittlung der geeignetsten Bewerber (Planungsleistungen betreffend Bauvorhaben eines Klinikbetreibers; Planungsleistungen inkl. koordinierender Abstimmungen mit Planungsbeteiligten eines parallellaufenden Vorhabens am selben Baukörper) zu machen. Sofern mehr als die vorgegebene Zahl an Bewerbern die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, erfolgt eine Auswahl der fünf geeignetsten Bewerber nach folgender Methodik: Auf erster Stufe erhalten Bewerber pro Referenz, welche die Mindestanforderungen erfüllen, einen „Eignungspunkt“. Auf zweiter Stufe berücksichtigt der Auftraggeber nur noch die Referenzen der Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen und prüft, ob die zusätzlichen Referenzanforderungen für die Ermittlung der geeignetsten Bewerber erfüllt sind. Je erfüllter zusätzlicher Referenzanforderung erhält der betreffende Bewerber einen weiteren Punkt. Pro Referenz können die Bewerber auf diese Weise bis zu drei Eignungspunkte erzielen. Die fünf Bewerber, welche nach vorstehender Methodik die meisten Eignungspunkte sammeln, sind die geeignetsten Bewerber und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 962e1b5c-270b-45ee-bddf-741fb44a19f8.