Planungsleistungen - Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-452-25-26veröffentlicht 16.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 30 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie Löhmer HausseeStadt Werneuchen · 16356 WerneuchenFrist 02.12.2026
- Planungsleistung Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Drei-Feld-Sporthalle - Planung Aulen-MedientechnikLandkreis Havelland - Der Landrat - · RathenowFrist 07.12.2026
- Bauwerksplanungen 3 Ersatzneubauten BAB14 und BAB24Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 10.12.2026
- Kläranlagenstandort- und Strukturanalyse des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE)Wasserverband Strausberg-Erkner · StrausbergFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Berufserfahrung und Qualifikation Projektleiter*in12 %
- Berufserfahrung und Qualifikation des Projektteams12 %
- Bearbeitungskonzept36 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 9 Monatengem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV. Befugte sind mindestens 2 Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
- Bindefrist endetvor 7 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt mit diesem Verfahren Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans aus. Zusätzlich soll als Teil dieser Ausschreibung der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan erarbeitet werden. Der Flächennutzungsplan wird durch den Bereich Gesamtstädtische Planung der Landeshauptstadt Potsdam eigenständig parallel zur geplanten Bearbeitung des Landschaftsplans aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde im März 2024 gefasst. Dies setzt eine enge Abstimmung des zukünftigen Auftragnehmers sowohl mit dem Fachbereich Stadtplanung/Gesamtstädtische Planung als auch mit dem Bereich Umwelt und Natur voraus.
Beschreibung des Loses
Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Platten- und Niederungsland" als naturräumliche Großeinheit zuzurechnen. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete). Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan (FNP) zeigt die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam auf. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlagen 02-04). Der FNP wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Darüber hinaus wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK 2035) im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Strategie zur Steuerung des Wachstums der Stadt entwickelt (Anlage 05). Der aktuell gültige Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahr 2012 und wurde im Jahr 2017 durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan anerkannt (Anlage 06). Ziel der Neuaufstellung des LP ist es, diesen ebenfalls als Landschaftsrahmenplan zu qualifizieren und gemäß § 4 (4) BbgNatSchAG anerkennen zu lassen. Die Kerndokumente der aufgeführten Planungen und Konzepte sind der Leistungsbeschreibung als Anlagen angefügt. Die vollständigen Unterlagen mit zugehörigen Kartenwerken finden sich frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des LP und FNP ergibt sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen wie dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der Pflicht, die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zielgerichtet zu steuern. Das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung wird seit der Erklärung des Klimanotstands in Potsdam stärker in den sektoralen Konzepten berücksichtigt. In diesem Kontext gilt es zu prüfen, inwiefern das Thema im FNP und LP stärker berücksichtigt werden kann. Die Neuaufstellung des LP erfolgt nach § 9 (4) BNatSchG sowie § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Potsdam. Die Erarbeitung des Umweltberichtes zum FNP erfolgt auf Grundlage des § 2 (4) BauGB, § 2a Nr.2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt durch ihr Umweltmonitoring und der zyklischen Erfassung von Umweltindikatoren (z.B. Biotoptypen und Landnutzung, Biotopwert, Versiegelung und Grünvolumen, Beschirmungsgrad, Oberflächentemperatur, Vitalität von Gehölzbeständen) über belastbare Datengrundlagen zur Steuerung der Umweltentwicklung. Diese Daten liegen als digitale Geodaten vor (letztmalige Erhebung im Jahr 2022) und bilden eine wichtige Basis zur Bestandsbewertung, der Konfliktanalyse und dem Formulieren von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und müssen Eingang in die Neuaufstellung des LP finden. Weitere Informationen zum Umweltmonitoring befinden sich ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam (https://www.potsdam.de/de/content/umweltmonitoring-0). Des Weiteren liegen die aktuell gültigen Kartenwerke zum LP und FNP als bearbeitbare Geodatensätze vor und werden im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind übergeordnete Planungen bei der Neuaufstellung zu berücksichtigen, insbesondere das Landschaftsprogramm Brandenburg und der Regionalplan Havelland-Fläming.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Der angebotene Preis wird fließt mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
- Qualität
- Berufserfahrung und Qualifikation Projektleiter*inDie ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl landschaftsplanerische als auch umweltfachliche Aufgaben. Während die landschaftsplanerischen Leistungen vor allem auf die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft abzielen, beeinhalten die umweltfachlichen Leistungen die umfassende Erfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen von Planungen. Beide Aspekte sind für eine ganzheitliche und nachhaltige Planung erforderlich und müssen Berücksichtigung finden. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und zur Bewertung der Berufserfahrung und der Qualifikation muss der Projektleiter/die Projektleiterin daher über nachweisbare Erfahrung und Fachkenntnisse in der Erstellung von landschaftsplanerischen und umweltfachlichen Leistungen verfügen. Der Bieter muss daher einen Nachweis über insgesamt zwei (2) personenbezogene Referenzen aus den letzten drei Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) einreichen, welche mit dem Auftraggegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint die abgeschlossene Erstellung von einer (1) landschaftsplanerischen Leistung (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) sowie die abgeschlossene Erstellung von mindestens einer (1) umweltfachlichen Leistung (z.B. Umweltbericht zu einem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen abgeschlossen sein. Die o.g. erbrachten landschaftsplanerischen und umweltfachlichen Leistungen können auch innerhalb eines Projektes realisiert worden sein. Dazu ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte auszufüllen. Zudem ist die mindestens 5-jährige Beruferfahrung des Projektleiters/ der Projektleiterin, als auch ein fachlich entsprechender Berufsabschluss als Dipl. Ing./Master in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Ökologie, Umweltwissenschaften, Stadtplanung/Städtebau u.ä. nachzuweisen. Die Berufserfahrung soll in Form einer Kurzvita mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen (Kopie genügt) vom Bieter selbst erstellt werden.
- Qualität
- Berufserfahrung und Qualifikation des ProjektteamsFür die Bewertung der Berufserfahrung und der Qualifikationen des Projektteams sind pro Teammitglied jeweils 1 personenbezogene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) gefordert, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Es sind mindestens zwei Projektmitarbeitende gefordert. Vergleichbar meint hier auf dem Gebiet landschaftsplanerischer (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) oder umweltfachlicher Leistungen (z.B. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Die eingereichten Referenzen müssen abgeschlossen sein. Dazu ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte auszufüllen. Für die Gesamtbewertung des Kriteriums 2.2 wird der Durchschnittswert aus den eingereichten Referenzen für das Projektteam gebildet. Für die Projektmitarbeitenden ist eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung, sowie fachlich entsprechende Berufsabschlüsse als bspw. Dipl.-Ing./Master/Bachelor in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Ökologie, Umweltwissenschaften, Stadtplanung/Städtebau u.ä. anhand einer Kurzvita, die vom Bieter selbst zu erstellen ist, mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen (Kopie genügt) nachzuweisen.
- Qualität
- BearbeitungskonzeptMit dem Angebot ist ein Bearbeitungskonzept zur Herangehensweise an die Planungsleistung einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix auszurichten und in die nachfolgenden Kriterien aufzugliedern (siehe Ziffer 2.3). Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maße die Ausführungen und Darstellungen eine fachgerechte Erfüllung der Leistung zur Erstellung eines Landschaftsplans mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Informationen zur Datenverarbeitung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Landeshauptstadt Potsdam- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.02.2026, 11:01 Uhr. gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV. Befugte sind mindestens 2 Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Weitere Eignungskriterien: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Untern … ganz lesenkürzer
Leistung: Weitere Eignungskriterien: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH036# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH036# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Blumers Architekten Generalplanung und Baumanagement GmbH10 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH5 Zuschläge
- Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH4 Zuschläge
- mayerwittig Architektur Stadtplanung GbR4 Zuschläge
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9391e111-ba72-446b-abec-d1a760f9c7e9.