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Planungsleistungen Kita Dockweiler

Verbandsgemeindeverwaltung Daun · Daun, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen E45225978 - Los 1veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 655 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Referenzen10 %
  • Konzepte40 %
  • Reaktion auf Fragen10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Planungsleistungen der Objektplanung, Freianlagenplanung und Technischen Ausrüstung nach der HOAI 2021 für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in 54552 Dockweiler, Schulstraße 8.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objekt- und Freiflächenplanung - Los 1

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in 54552 Dockweiler, Schulstraße 8, sowie die zu der Kindertagesstätte erforderlichen Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Die Vor- und Nachteile gegenüber einer eingeschossigen Bauweise, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, sollen dargestellt werden. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Die Vergabe umfasst grundsätzlich die Planung einer Frischkostküche für bis zu 90 Mittagessen täglich, die detaillierte Küchenplanung wird in Los 2 optional angefragt. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.

28 Monate–
2
HLS - Technische Ausrüstung - Los 2

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 (Anschluss von Fernwärme) – Los 2. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.

28 Monate–
3
ELT - Technische Ausrüstung - Los 3

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 7.1 und 7.2 und optional 6, – Los 3 – falls eine Aufzugsplanung in Betracht kommt und diese nicht dem Objektplaner übertragen wird (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.

28 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar40 %
Referenzen10 %
Konzepte40 %
Reaktion auf Fragen10 %
Preis
Honorar
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzepte
Qualität
Reaktion auf Fragen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leopoldstr. 29, 54550 Daun
Website
daun.de
Kontakt
vgv-daun@t-online.de

Bei uns erfasst

123Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6650443-5ae4-4f3b-a3dd-1bdccdca0740.