Planungsleistungen Hochwasserrückhaltebecken HRB Gaab mit Verlegung der Straße L1149 in Murrhardt
Wasserverband Murrtal · Backnang, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 690.8185.2veröffentlicht 04.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- KBV Ems- und Wörsbachtal - Planungsleistungen Schlammentwässerung KA NiederseltersKläranlagenbetriebsverband Ems- und Wörsbachtal · Brechen-NiederbrechenFrist 27.11.2026
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 10.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, TragwerksplanungGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Backnang71540, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Projektleitung und Projektorganisation20 %
- Projektteam Planung15 %
- Projektteam Ausschreibung10 %
- Projektteam Bauüberwachung20 %
- Gesamteindruck10 %
- Preiskriterium25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab (470.000 m³, Mittleres Becken) in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz, der Neubau einer Brücke über das Gewässer II. Ordnung Murr, die Beseitigung eines Wehres im Gewässer II. Ordnung Murr, sowie die Herstellung bzw. Neugestaltung der Durchlässe an den Gewässern II. Ordnung Beilsbach und Fornsbach notwendig. Das HRB erhält einen 470 m langen geschütteten Damm, ein 12 m langes Auslassbauwerk und eine 46 m langen Hochwasserentlastung. Zu vergeben sind die notwendigen Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanungen bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Anlagenteile, mit Koordinierungsleistungen mit anderen Medien / Leitungsträgern sowie der Baulogistik.
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Ingenieurbauwerk HRB und Gewässerbau Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Die Planungsleistungen umfassen die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk ab LPH 5 HOAI bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme, also inklusive örtlicher Bauüberwachung. Dies umfasst: Objektplanung Ingenieurbauwerk für den Neubau des HRB Gaab (gesteuertes mittleres Becken im Hauptschluss; gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum IGHR 447.000 m³; mit 470 m Erddamm und einer Dammkronenbreite von 4 m und Höhe des Absperrbauwerks über Gewässersohle 8,27 m; mit offenem Auslassbauwerk - Stahlbeton-Massivbauwerk mit Flügelwänden in den Dammkörper integriert – mit 12 m Bauwerksbreite, 53,6 m Bauwerkslänge und 8,38 m Bauwerkshöhe über Gewässersohle; mit Hochwasserentlastungsanlage (Dammscharte) mit einer Überfallbreite von 45,5 m; mit Betriebsgebäude und Wegebau direkt am HRB. / Objektplanung Ingenieurbauwerk Pegelanlage zur Abflussmessung und Abflusssteuerung / Objektplanung Ingenieurbauwerk Sohlengleite mit Störsteinen in Schüttsteinbauweise, Höhe = 2,17 m; Breite = 5,50 m; Länge Raugerinne = 36,0 m; Gesamtlänge des Bauwerks = 53,5 m; dabei Rückbau bestehendes Wehres. / Objektplanung Ingenieurbauwerk Brücke (Zufahrt) Stahlbeton SLW 60; Breite = 4,0 m; Länge Überbau: 7,0 / Objektplanung Ingenieurbauwerk Neubau Durchlass Beilsbach (im Zuge der Verlegung der Landesstraße L 1149) / Objektplanung Ingenieurbauwerk Neubau Durchlass Fornsbach (im Zuge der Verlegung der Landesstraße L 1149). / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.). / Folgende weitere besondere Leistungen sind für die Erbringung der Leistung derzeit vorgesehen: Bemessen der Stauanlage nach Kostra DWD 2020; Detaillierte Planung der einzelnen Bauphasen, Umleitungsplanung für Verkehr und Radverkehr; Durchführung eines Probestaus; Erstellung eines Beckenbuches nach DIN 19700. | – | – |
| 2 | Objektplanung Verkehrsanlagen - Verlegung Straße Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz. Hinzu kommen Parkplätze, Bushaltestellen und der Bau von zwei neunen Gewässerdurchlässen. Der 470 m lange geschüttete Damm des HRB ist dabei teilweise auch Straßendamm der neuen L1149. Hierbei ist es notwendig die Schnittstelle mit der Planung für das Los 1 (HRB) entsprechend abzustimmen. Im Zuge des Straßenbaus ist die Umverlegung einer Abwasserdruckleitung, die Umverlegung der Trinkwasser-Förderleitung PE-HD 200 x18,2 mm (PN 16), der Trinkwasser-Fallleitung PE-HD 315 x 28,6 mm (PN 16), der Umbau des Wasserverteilerschachts beim Kreisverkehr Fornsbach sowie die Deckenverstärkung am BÜ Fornsbach mitzuplanen. Zu vergeben sind die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Anlagenteile, mit Koordinierungsleistungen mit anderen Medien / Leitungsträgern sowie der Baulogistik. Für zwei offene Gewässerquerungen unter Straße werden die Planungen im Los 1 durchgeführt und sind entsprechend zu berücksichtigen. / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. Für die Durchführung der Maßnahme, für die Regelung der Kostentragung und der künftigen Unterhaltungslast gelten das Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) und die sonst bei der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für den Bau von Straßen geltenden Gesetze, Vorschriften, technischen Bestimmungen, Richtlinien und Merkblätter in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung. Die für die klassifizierten Straßen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Vorschriften, Verwaltungsvorschriften und Erlasse sind in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung zu beachten. Nach Verkehrsfreigabe wird ein Sicherheitsaudit erfolgen. Dies ist nicht Bestandteil der angefragten Leistung und wird gesondert vergeben. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.) / Folgende weitere besondere Leistungen sind für die Erbringung der Leistung derzeit vorgesehen: Detaillierte Planung der einzelnen Bauphasen, Umleitungsplanung für Verkehr und Radverkehr. | – | – |
| 3 | FachplanungTragwerksplanung HRB und Einzelmaßnahn. Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Die Planung für das HRB ist im Los 1 ausgeschrieben. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz notwendig (Planung im Los 2). Die Planungsleistungen in diesem Los 3 umfassen die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung ab LPH 5 HOAI bis Fertigstellung für verschiedene Bauwerke: Neubau des HRB Gaab (gesteuertes mittleres Becken im Hauptschluss; gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum IGHR 447.000 m³; mit 470 m Erddamm und einer Dammkronenbreite von 4 m und Höhe des Absperrbauwerks über Gewässersohle 8,27 m; mit Offenem Auslassbauwerk - Stahlbeton-Massivbauwerk mit Flügelwänden in den Dammkörper integriert – mit 12 m Bauwerksbreite, 53,6 m Bauwerkslänge und 8,38 m Bauwerkshöhe über Gewässersohle; mit Hochwasserentlastungsanlage (Dammscharte) mit einer Überfallbreite von 45,5 m; mit Betriebsgebäude). Der 470 m lange geschüttete Damm des HRB ist dabei teilweise auch Straßendamm der neuen L1149. Hierfür sind Standsicherheitsnachweise zu führen. / Ingenieurbauwerk Brücke (Zufahrt) Stahlbeton SLW 60; Breite = 4,0 m; Länge Überbau: 7,0 m / Zwei neue Gewässerdurchlässe unter der L 1149. / Deckenverstärkung am BÜ Fornsbach. / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.). / Folgende weitere besondere Leistungen sind für die Erbringung der Leistung derzeit vorgesehen: Bewehrungsabnahmen. | – | – |
| 4 | Fachplanung Technische Ausrüstung HRB/Einzelmaßn. Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Die Planung für das HRB ist im Los 1 ausgeschrieben. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz notwendig (Planung im Los 2). Die Planungsleistungen in diesem Los 4 umfassen die Leistungen der Fachplanung Technischen Ausrüstung ab LPH 5 HOAI bis Fertigstellung für verschiedene Bauwerke: Neubau des HRB Gaab (gesteuertes mittleres Becken im Hauptschluss; gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum IGHR 447.000 m³; mit 470 m Erddamm und einer Dammkronenbreite von 4 m und Höhe des Absperrbauwerks über Gewässersohle 8,27 m; mit Offenem Auslassbauwerk - Stahlbeton-Massivbauwerk mit Flügelwänden in den Dammkörper integriert – mit 12 m Bauwerksbreite, 53,6 m Bauwerkslänge und 8,38 m Bauwerkshöhe über Gewässersohle; mit Hochwasserentlastungsanlage (Dammscharte) mit einer Überfallbreite von 45,5 m; mit Betriebsgebäude). / Im Zuge des Straßenbaus ist die Umverlegung einer Abwasserdruckleitung, die Umverlegung der Trinkwasser-Förderleitung PE-HD 200 x18,2 mm (PN 16), der Trinkwasser-Fallleitung PE-HD 315 x 28,6 mm (PN 16), der Umbau des Wasserverteilerschachts beim Kreisverkehr Fornsbach eventuell mitzuplanen. / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.) | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Projektteam PlanungGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Projektteam AusschreibungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Projektteam BauüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenkürzer
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 3
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Projektteam Tragwerksplanung MassivbauwerkeGewichtung (Punkte, genau) 25
- Qualität
- Projektteam Standsicherheitsnachweise ErdbauGewichtung (Punkte, genau) 25
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenkürzer
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 4
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Projektteam Technische Ausrüstung - Planung Anlagengruppe 4 – StarkstromanlagenGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Projektteam Technische Ausrüstung - Planung Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische AnlagenGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Projektteam Technische Ausrüstung - Planung Anlagengruppe 8 – Automation bei IngenieurbauwerkenGewichtung (Punkte, genau) 20
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenkürzer
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart | 4 |
| 2 | Riker + Rebmann Beratende Ingenieure, PartG mbB, Murrhardt | 3 |
| 3 | Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart | 2 |
| 4 | WALD + CORBE Consulting GmbH, Hügelsheim | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wasserverband Murrtal
- Anschrift
- Stiftshof 20, 71540 Backnang
- Website
- wasserverband-murrtal.de
- Kontakt
- info@
wasserverband-murrtal.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- KBV Ems- und Wörsbachtal - Planungsleistungen Schlammentwässerung KA NiederseltersKläranlagenbetriebsverband Ems- und WörsbachtalFrist 27.11.2026
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdwestFrist 10.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdwestFrist 08.12.2026
- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbHFrist 08.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ElektroLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0507758d-1460-4583-9563-21dec4903141.