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Planungsleistungen Hochwasserrückhaltebecken HRB Gaab mit Verlegung der Straße L1149 in Murrhardt

Wasserverband Murrtal · Backnang, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 690.8185.2veröffentlicht 04.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 851 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

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Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

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Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Projektleitung und Projektorganisation20 %
  • Projektteam Planung15 %
  • Projektteam Ausschreibung10 %
  • Projektteam Bauüberwachung20 %
  • Gesamteindruck10 %
  • Preiskriterium25 %

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Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab (470.000 m³, Mittleres Becken) in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz, der Neubau einer Brücke über das Gewässer II. Ordnung Murr, die Beseitigung eines Wehres im Gewässer II. Ordnung Murr, sowie die Herstellung bzw. Neugestaltung der Durchlässe an den Gewässern II. Ordnung Beilsbach und Fornsbach notwendig. Das HRB erhält einen 470 m langen geschütteten Damm, ein 12 m langes Auslassbauwerk und eine 46 m langen Hochwasserentlastung. Zu vergeben sind die notwendigen Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanungen bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Anlagenteile, mit Koordinierungsleistungen mit anderen Medien / Leitungsträgern sowie der Baulogistik.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Ingenieurbauwerk HRB und Gewässerbau

Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Die Planungsleistungen umfassen die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk ab LPH 5 HOAI bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme, also inklusive örtlicher Bauüberwachung. Dies umfasst: Objektplanung Ingenieurbauwerk für den Neubau des HRB Gaab (gesteuertes mittleres Becken im Hauptschluss; gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum IGHR 447.000 m³; mit 470 m Erddamm und einer Dammkronenbreite von 4 m und Höhe des Absperrbauwerks über Gewässersohle 8,27 m; mit offenem Auslassbauwerk - Stahlbeton-Massivbauwerk mit Flügelwänden in den Dammkörper integriert – mit 12 m Bauwerksbreite, 53,6 m Bauwerkslänge und 8,38 m Bauwerkshöhe über Gewässersohle; mit Hochwasserentlastungsanlage (Dammscharte) mit einer Überfallbreite von 45,5 m; mit Betriebsgebäude und Wegebau direkt am HRB. / Objektplanung Ingenieurbauwerk Pegelanlage zur Abflussmessung und Abflusssteuerung / Objektplanung Ingenieurbauwerk Sohlengleite mit Störsteinen in Schüttsteinbauweise, Höhe = 2,17 m; Breite = 5,50 m; Länge Raugerinne = 36,0 m; Gesamtlänge des Bauwerks = 53,5 m; dabei Rückbau bestehendes Wehres. / Objektplanung Ingenieurbauwerk Brücke (Zufahrt) Stahlbeton SLW 60; Breite = 4,0 m; Länge Überbau: 7,0 / Objektplanung Ingenieurbauwerk Neubau Durchlass Beilsbach (im Zuge der Verlegung der Landesstraße L 1149) / Objektplanung Ingenieurbauwerk Neubau Durchlass Fornsbach (im Zuge der Verlegung der Landesstraße L 1149). / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.). / Folgende weitere besondere Leistungen sind für die Erbringung der Leistung derzeit vorgesehen: Bemessen der Stauanlage nach Kostra DWD 2020; Detaillierte Planung der einzelnen Bauphasen, Umleitungsplanung für Verkehr und Radverkehr; Durchführung eines Probestaus; Erstellung eines Beckenbuches nach DIN 19700.

––
2
Objektplanung Verkehrsanlagen - Verlegung Straße

Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz. Hinzu kommen Parkplätze, Bushaltestellen und der Bau von zwei neunen Gewässerdurchlässen. Der 470 m lange geschüttete Damm des HRB ist dabei teilweise auch Straßendamm der neuen L1149. Hierbei ist es notwendig die Schnittstelle mit der Planung für das Los 1 (HRB) entsprechend abzustimmen. Im Zuge des Straßenbaus ist die Umverlegung einer Abwasserdruckleitung, die Umverlegung der Trinkwasser-Förderleitung PE-HD 200 x18,2 mm (PN 16), der Trinkwasser-Fallleitung PE-HD 315 x 28,6 mm (PN 16), der Umbau des Wasserverteilerschachts beim Kreisverkehr Fornsbach sowie die Deckenverstärkung am BÜ Fornsbach mitzuplanen. Zu vergeben sind die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Anlagenteile, mit Koordinierungsleistungen mit anderen Medien / Leitungsträgern sowie der Baulogistik. Für zwei offene Gewässerquerungen unter Straße werden die Planungen im Los 1 durchgeführt und sind entsprechend zu berücksichtigen. / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. Für die Durchführung der Maßnahme, für die Regelung der Kostentragung und der künftigen Unterhaltungslast gelten das Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) und die sonst bei der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für den Bau von Straßen geltenden Gesetze, Vorschriften, technischen Bestimmungen, Richtlinien und Merkblätter in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung. Die für die klassifizierten Straßen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Vorschriften, Verwaltungsvorschriften und Erlasse sind in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung zu beachten. Nach Verkehrsfreigabe wird ein Sicherheitsaudit erfolgen. Dies ist nicht Bestandteil der angefragten Leistung und wird gesondert vergeben. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.) / Folgende weitere besondere Leistungen sind für die Erbringung der Leistung derzeit vorgesehen: Detaillierte Planung der einzelnen Bauphasen, Umleitungsplanung für Verkehr und Radverkehr.

––
3
FachplanungTragwerksplanung HRB und Einzelmaßnahn.

Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Die Planung für das HRB ist im Los 1 ausgeschrieben. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz notwendig (Planung im Los 2). Die Planungsleistungen in diesem Los 3 umfassen die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung ab LPH 5 HOAI bis Fertigstellung für verschiedene Bauwerke: Neubau des HRB Gaab (gesteuertes mittleres Becken im Hauptschluss; gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum IGHR 447.000 m³; mit 470 m Erddamm und einer Dammkronenbreite von 4 m und Höhe des Absperrbauwerks über Gewässersohle 8,27 m; mit Offenem Auslassbauwerk - Stahlbeton-Massivbauwerk mit Flügelwänden in den Dammkörper integriert – mit 12 m Bauwerksbreite, 53,6 m Bauwerkslänge und 8,38 m Bauwerkshöhe über Gewässersohle; mit Hochwasserentlastungsanlage (Dammscharte) mit einer Überfallbreite von 45,5 m; mit Betriebsgebäude). Der 470 m lange geschüttete Damm des HRB ist dabei teilweise auch Straßendamm der neuen L1149. Hierfür sind Standsicherheitsnachweise zu führen. / Ingenieurbauwerk Brücke (Zufahrt) Stahlbeton SLW 60; Breite = 4,0 m; Länge Überbau: 7,0 m / Zwei neue Gewässerdurchlässe unter der L 1149. / Deckenverstärkung am BÜ Fornsbach. / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.). / Folgende weitere besondere Leistungen sind für die Erbringung der Leistung derzeit vorgesehen: Bewehrungsabnahmen.

––
4
Fachplanung Technische Ausrüstung HRB/Einzelmaßn.

Der Wasserverband Murrtal beabsichtig die Realisierung des HRB Gaab in Murrhardt. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss liegt seit 11.07.2023 vor. Die Planung für das HRB ist im Los 1 ausgeschrieben. Für den Bau ist die Verlegung der bestehenden Landesstraße L 1149 auf einer Länge von ca. 900 m, die Herstellung von zwei neuen Knotenpunkten in Form von Kreisverkehren mit Anschluss an das bestehende Straßennetz notwendig (Planung im Los 2). Die Planungsleistungen in diesem Los 4 umfassen die Leistungen der Fachplanung Technischen Ausrüstung ab LPH 5 HOAI bis Fertigstellung für verschiedene Bauwerke: Neubau des HRB Gaab (gesteuertes mittleres Becken im Hauptschluss; gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum IGHR 447.000 m³; mit 470 m Erddamm und einer Dammkronenbreite von 4 m und Höhe des Absperrbauwerks über Gewässersohle 8,27 m; mit Offenem Auslassbauwerk - Stahlbeton-Massivbauwerk mit Flügelwänden in den Dammkörper integriert – mit 12 m Bauwerksbreite, 53,6 m Bauwerkslänge und 8,38 m Bauwerkshöhe über Gewässersohle; mit Hochwasserentlastungsanlage (Dammscharte) mit einer Überfallbreite von 45,5 m; mit Betriebsgebäude). / Im Zuge des Straßenbaus ist die Umverlegung einer Abwasserdruckleitung, die Umverlegung der Trinkwasser-Förderleitung PE-HD 200 x18,2 mm (PN 16), der Trinkwasser-Fallleitung PE-HD 315 x 28,6 mm (PN 16), der Umbau des Wasserverteilerschachts beim Kreisverkehr Fornsbach eventuell mitzuplanen. / Die Planungsleistungen sind nach den geltenden technischen Vorschriften und den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erbringen. / Wesentlich ist neben der ständigen Abstimmung mit dem AG die Abstimmung mit allen anderen Planungsleistungen sowie allen weiteren Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Straßenbauverwaltung, Leitungsträgern etc.)

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Projektteam PlanungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Projektteam AusschreibungGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Projektteam BauüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Projektteam Tragwerksplanung MassivbauwerkeGewichtung (Punkte, genau) 25
Qualität
Projektteam Standsicherheitsnachweise ErdbauGewichtung (Punkte, genau) 25
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Projektteam Technische Ausrüstung - Planung Anlagengruppe 4 – StarkstromanlagenGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Projektteam Technische Ausrüstung - Planung Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische AnlagenGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Projektteam Technische Ausrüstung - Planung Anlagengruppe 8 – Automation bei IngenieurbauwerkenGewichtung (Punkte, genau) 20
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: „ ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Wasserverband Murrtal
Anschrift
Stiftshof 20, 71540 Backnang
Kontakt
info@wasserverband-murrtal.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0507758d-1460-4583-9563-21dec4903141.