Planungsleistungen für die Kindertagesstätte Billigheim-Ingenheim
Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim · Billigheim-Ingenheim, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen E86117415veröffentlicht 29.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- Schimpfsches Haus - Fachplanung Technische AusrüstungStadt Neustadt an der Weinstraße für die VG Lambrecht (Pfalz) im Auftrag für die Ortsgemeinde Neidenfels · Neustadt an der WeinstraßeFrist 08.12.2026
- JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - GeneralplanervergabeLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung · MainzFrist 08.12.2026
- Neubau Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindewerke in Bernkastel-Kues / Andel: Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und FreianlagenVerbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues · Bernkastel-KuesFrist 30.11.2026
- Verbandsgemeinde Bad Breisig - Erweiterung (Anbau) und Umbau des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Brohl, Los 1: Leistungen der Objektplanung Gebäude und FreianlagenVerbandsgemeinde Bad Breisig · Bad BreisigFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Billigheim-Ingenheim76831, Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Referenzen10 %
- Konzepte40 %
- Performance im Verhandlungsgespräch10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI, für den Neubau der Kindertagesstätte in Billigheim-Ingenheim, sowie die zu der Kindertagesstätte erforderlichen Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI.
Beschreibung des Loses
Projektbeschreibung: Um den zukünftigen Betreuungsbedarf decken zu können, plant die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim den Neubau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte. Die Bedarfsplanung sieht derzeit den Zuwachs von 65 neuen Plätzen (25+25+15) als notwendig. Auch einjährige Kinder sollen im Bedarfsfall aufgenommen werden. Die KiTa soll auf dem großen Gelände der ortsansässigen Grundschule, der Klingbachschule, zentral im Ortsteil Ingenheim gelegen, gebaut werden. Die ehemals in den 70er Jahren gebaute Klingbachschule, damals noch als Grund- und Hauptschule konzipiert, hat durch den Wegfall der Hauptschule ungenutzte räumliche Kapazitäten und vor allem im Außenbereich große Freiflächen, die einen Neubau der KiTa direkt auf dem Schulgelände möglich machen. Mit der Wahl des Standortes der neuen KiTa auf das Schulgelände, soll für die Kinder ein zentraler Ort des Aufwachsens und Lernens entstehen, Synergieeffekte zwischen Kindertagesstätte und Grundschule sollen räumlich und pädagogisch herausgearbeitet werden und gelebt werden. Der Neubau der KiTa soll in energetischer Sicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Die energetische Sanierung des Schulgebäudes ist jedoch nicht Teil der Aufgabe. Aufgabenstellung: Es werden Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) und der Außenanlagenplanung inkl. Erschließungskonzept durch Busse angefragt und zusammen vergeben. Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten unter Federführung des Architekten sind ausdrücklich zugelassen. Im Zuge der Planung ist in den ersten beiden Leistungsphasen im Variantenvergleich zu prüfen, ob der Neubau sinnvollerweise direkt an das bestehende Schulgebäude anzubauen ist, um damit einen direkten Zugang zum Schulgebäude herzustellen oder ob der KiTa- Neubau als Solitärgebäude auf dem Gelände platziert wird. Faktisch könnten freie Räume der Schule für die KiTa umgenutzt und integriert werden, dies ist im Zuge der ersten Planungsschritte zu prüfen und in wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht abzuwägen. Sollten sich Möglichkeiten im Vergaberecht ergeben, ist eine Planung und Ausführung in Modulbauweise denkbar. Eine Entscheidung hierzu kann im Laufe der ersten Planungsphasen in Zusammenarbeit zwischen Planer und Bauherr getroffen werden. Auftragsgegenstand Die geforderten Leistungen entsprechen dem Leistungsbild der HOAI. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Im Rahmen der Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien des Landesjugendamtes RLP gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind maßgeblich. Es werden Grundleistungen der LPH 1-9 gefordert, in den LHP 1 und 2 werden folgende ‚Besondere Leistungen‘ benötigt: - Standortanalyse - ggf. eine Bestandsaufnahme in Teilbereichen - Durchführen von Wirtschaftlichkeitsanalysen. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Zudem werden besondere Leistungen beauftragt. Es wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren ist beabsichtigt, die aus der Leistungsbeschreibung Anlage 12 ersichtlichen besonderen Leistungen zu beauftragen. Die Planung der Aufzugsanlage obliegt dem Objektplaner. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 1-9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner mit zu erbringende Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschreiben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe abweichend von der Gebäudeplanung die Leistungsphasen 1-4 umfasst. Die Ausschreibung von Objekt- und Innenraumplanung und dazugehörender Freianlagenplanung und Erschließung erfolgt zusammen, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Dieser Ausschreibung nachgelagert erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis Mitte 2025 erbracht werden. Danach soll unmittelbar ein Förderantrag gestellt werden. - Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant. - Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2027 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Referenzen
- Qualität
- Konzepte
- Qualität
- Performance im Verhandlungsgespräch
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegen … ganz lesenkürzer
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bietergemeinschaft Werkgemeinschaft Landau Architektur und Innenarchitektur Sebastian | Seegmüller PartGmB, Landau | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstr. 29, 76831 Billigheim-Ingenheim
- Website
- landau-land.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landau-land.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- BERDI Planung GmbH5 Zuschläge
- Dillig Architekten GmbH4 Zuschläge
- Faktorgruen Landschaftsarchitekten3 Zuschläge
- IGB Ingenieurbüro Palm3 Zuschläge
- PAV Ingenieure3 Zuschläge
- a|sh sander.hofrichter architekten GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.01.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1028dabb-8495-48c9-bc87-394566db4d72.