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Planungsleistungen für die Kindertagesstätte Billigheim-Ingenheim

Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim · Billigheim-Ingenheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen E86117415veröffentlicht 29.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Referenzen10 %
  • Konzepte40 %
  • Performance im Verhandlungsgespräch10 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI, für den Neubau der Kindertagesstätte in Billigheim-Ingenheim, sowie die zu der Kindertagesstätte erforderlichen Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI.

Beschreibung des Loses

Projektbeschreibung: Um den zukünftigen Betreuungsbedarf decken zu können, plant die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim den Neubau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte. Die Bedarfsplanung sieht derzeit den Zuwachs von 65 neuen Plätzen (25+25+15) als notwendig. Auch einjährige Kinder sollen im Bedarfsfall aufgenommen werden. Die KiTa soll auf dem großen Gelände der ortsansässigen Grundschule, der Klingbachschule, zentral im Ortsteil Ingenheim gelegen, gebaut werden. Die ehemals in den 70er Jahren gebaute Klingbachschule, damals noch als Grund- und Hauptschule konzipiert, hat durch den Wegfall der Hauptschule ungenutzte räumliche Kapazitäten und vor allem im Außenbereich große Freiflächen, die einen Neubau der KiTa direkt auf dem Schulgelände möglich machen. Mit der Wahl des Standortes der neuen KiTa auf das Schulgelände, soll für die Kinder ein zentraler Ort des Aufwachsens und Lernens entstehen, Synergieeffekte zwischen Kindertagesstätte und Grundschule sollen räumlich und pädagogisch herausgearbeitet werden und gelebt werden. Der Neubau der KiTa soll in energetischer Sicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Die energetische Sanierung des Schulgebäudes ist jedoch nicht Teil der Aufgabe. Aufgabenstellung: Es werden Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) und der Außenanlagenplanung inkl. Erschließungskonzept durch Busse angefragt und zusammen vergeben. Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten unter Federführung des Architekten sind ausdrücklich zugelassen. Im Zuge der Planung ist in den ersten beiden Leistungsphasen im Variantenvergleich zu prüfen, ob der Neubau sinnvollerweise direkt an das bestehende Schulgebäude anzubauen ist, um damit einen direkten Zugang zum Schulgebäude herzustellen oder ob der KiTa- Neubau als Solitärgebäude auf dem Gelände platziert wird. Faktisch könnten freie Räume der Schule für die KiTa umgenutzt und integriert werden, dies ist im Zuge der ersten Planungsschritte zu prüfen und in wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht abzuwägen. Sollten sich Möglichkeiten im Vergaberecht ergeben, ist eine Planung und Ausführung in Modulbauweise denkbar. Eine Entscheidung hierzu kann im Laufe der ersten Planungsphasen in Zusammenarbeit zwischen Planer und Bauherr getroffen werden. Auftragsgegenstand Die geforderten Leistungen entsprechen dem Leistungsbild der HOAI. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Im Rahmen der Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien des Landesjugendamtes RLP gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind maßgeblich. Es werden Grundleistungen der LPH 1-9 gefordert, in den LHP 1 und 2 werden folgende ‚Besondere Leistungen‘ benötigt: - Standortanalyse - ggf. eine Bestandsaufnahme in Teilbereichen - Durchführen von Wirtschaftlichkeitsanalysen. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Zudem werden besondere Leistungen beauftragt. Es wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren ist beabsichtigt, die aus der Leistungsbeschreibung Anlage 12 ersichtlichen besonderen Leistungen zu beauftragen. Die Planung der Aufzugsanlage obliegt dem Objektplaner. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 1-9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner mit zu erbringende Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschreiben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe abweichend von der Gebäudeplanung die Leistungsphasen 1-4 umfasst. Die Ausschreibung von Objekt- und Innenraumplanung und dazugehörender Freianlagenplanung und Erschließung erfolgt zusammen, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Dieser Ausschreibung nachgelagert erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.

Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis Mitte 2025 erbracht werden. Danach soll unmittelbar ein Förderantrag gestellt werden. - Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant. - Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2027 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Referenzen10 %
Konzepte40 %
Performance im Verhandlungsgespräch10 %
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzepte
Qualität
Performance im Verhandlungsgespräch

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegen … ganz lesenZunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktstr. 29, 76831 Billigheim-Ingenheim
Kontakt
vergabestelle@landau-land.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1028dabb-8495-48c9-bc87-394566db4d72.