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Planungsleistungen für die Errichtung einer CO2-Verflüssigungsanlage im Kompostwerk Weißenfels • Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 (Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste) • Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 (Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste)

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen · Mertendorf OT Görschen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen W-90 / 03 / 2024 (P)veröffentlicht 13.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 886 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen-Anhalt (26 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate01.10.2024 – 01.02.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kriterium 8: Honorar/Preis30 %
  • Kriterium 2: Projektabwicklung und Vorgehensweise20 %
  • Kriterium 3: Qualitätssicherung-Kostencontrolling15 %
  • Kriterium 6: Präsenz der Objektüberwachung vor Ort15 %
  • Kriterium 5: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten10 %
  • Kriterium 4: Terminsicherung5 %
  • Kriterium 1: Kurze Vorstellung des Büros3 %
  • Kriterium 7: Qualität und Aussagekraft der Präsentation2 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.02.2027
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Am Standort Weißenfels wird die Umstellung der derzeitigen Nutzung des erzeugten Biogases durch Blockheizkraftwerke auf eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) und eine Biomethaneinspeiseanlage (BGEA) geplant. Die für die BGAA erforderliche Wärme soll durch eine Biomassefeuerungsanlage (BMFA) bereitgestellt werden. Für die beschriebenen Anlagen liegen bereits Genehmigungsbescheide vor und sie befinden sich in der Ausführungsplanung. Die Anlage soll weiterhin durch eine Kohlenstoffdioxid-verflüssigungsanlage (KVA) ergänzt werden. Hierbei soll das in der BGAA aus dem Biogas abgeschiedene CO2 verflüssigt und nutzbar gemacht werden. Derzeit werden eine Biomassefeuerungsanlage und eine Biogasaufbereitungsanlage für den Standort geplant, welche die Blockheizkraftwerke ablösen sollen. Die Biogasaufbereitungsanlage entfernt CO2 aus dem Rohbiogas und generiert so das CO2, welches durch die CO2-Verflüssigungsanlage als Produkt gewonnen werden soll, anstatt es wie üblich in die Atmosphäre zu entlassen. Um einen breiten Abnehmerkreis zu erhalten, soll das CO2 auf Lebensmittelqualität gemäß EIGA- Klassifizierung gereinigt werden. Das CO2 soll in Lagertanks zur Verladung in Tanklastzüge bereitgestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Kriterium 8: Honorar/Preis30 %
Kriterium 2: Projektabwicklung und Vorgehensweise20 %
Kriterium 3: Qualitätssicherung-Kostencontrolling15 %
Kriterium 6: Präsenz der Objektüberwachung vor Ort15 %
Kriterium 5: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten10 %
Kriterium 4: Terminsicherung5 %
Kriterium 1: Kurze Vorstellung des Büros3 %
Kriterium 7: Qualität und Aussagekraft der Präsentation2 %
Preis
Kriterium 8: Honorar/PreisDer Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkten normiert: − 3 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. − 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. − Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. − Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Der Preis bleibt auch bei diesem Verfahren ein wichtiges Kriterium für den Auftraggeber. Der Auftraggeber erwartet hier ein Honorarangebot mit Aufschlüsselung der einzelnen Leistungsphasen, sowie die Aufführung aller Grundlagen, Besondern Leistungen und Nebenleistungen (sh. Hinweise zur Angebotser-stellung). Die angegebenen Stundensätze fließen mit dem jeweilig dreißzigfachen Wert in die Honorarwertermittlung ein. Es fließen alle angebotenen Summen in die Honorarermittlung ein (sh. Hinweise zur Angebotserstellung) und werden gewertet, selbst wenn diese optionalen Leistungen nicht beauftragt werden. Die einzelnen Leistungsbereiche werden in den Hinweisen zu der Angebotserstellung benannt. Die Honorarermittlung ist nachvollziehbar und nachrechenbar einzureichen.
Qualität
Kriterium 2: Projektabwicklung und VorgehensweiseProjektabwicklung und Vorgehensweise / Gewichtung: 20 Der Bewerber hat eine schriftliche Einschätzung der Problemdarstellung der zu bearbeitenden Aufgabenstellung vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zuvergebenden Leistung darlegen. Aussage über das Bestehen von Kenntnissen der gültigen Vorschriften und Richtlinien für Verflüssigungsanlagen von Biogas. Hier kann die Veranschaulichung an einem Referenzobjekt erfolgen. - 0 Punkte: Das Erkennen der Aufgabenstellung und der sich ergebenden Projektanforderungen erfolgt nur oberflächlich - 1 Punkt: Die Aufgabenstellung und die sich ergebenden Projektanforderungen wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen - 2 Punkte: Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurde so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen ist gut dargelegt. - 3 Punkte: Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele sicher erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen wurde umfassend dargelegt
Qualität
Kriterium 3: Qualitätssicherung-KostencontrollingQualitätssicherung-Kostencontrolling / Gewichtung: 15 Die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens hat eine sehr hohe Priorität. Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Entwurfsablauf, in Bezug auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen darzustellen. Nach Vorlage des zur Ausführung vorgesehenen Entwurfes ist der weitere Projektablauf in Bezug auf die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens darzustellen. Dabei spielen die Prüfungen und Bewertungen von Nachträgen und Nebenangeboten eine wesentliche Rolle. Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, welche organisatorischen und methodischen Verfah-rensweisen er beabsichtigt anzuwenden, um zielgerichtet die Kostenkontrolle und –einhaltung zu gewährleisten. - 0 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements wurde nicht nachvollziehbar dargelegt - 1 Punkt: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements ist im Wesentlichen und nachvollziehbar dargelegt - 2 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle erfolgt so, dass diese umfänglich und zielgerichtet vorgenommen wird. Der Qualitäts– und Kostenrahmens sowie das Nachtragsmanagement wird gut dargelegt - 3 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle ist optimal strukturiert, dass das Ziel der Einhal-tung des Qualitäts– und Kostenrahmens sowie des Nachtragsmanagment sicher zu erwarten ist.
Qualität
Kriterium 6: Präsenz der Objektüberwachung vor OrtPräsenz der Objektüberwachung vor Ort / Gewichtung: 15 Die Bauausführung erfolgt auf Grund des Projektumfanges und der damit verbundenen Termindichte sehr komplex. Daher werden im Zuge der Bauausführung kurzfristige Aktions-, Reaktions- und Doku-mentationsfristen erwartet. Die örtliche Präsenz der Bauüberwachung ist durch eine repräsentativen Einsatzkoordinierung darzulegen. - 0 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass die Objektüberwachung vor Ort und die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche nach Bedarf erfolgt. - 1 Punkt: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante;tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens einmal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. - 2 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante;tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens zweimal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. - 3 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante; tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens viermal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung oder darüber hinaus
Qualität
Kriterium 5: Erwartete Zusammenarbeit mit den BeteiligtenErwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten / Gewichtung: 10 Der Projekterfolg ist in der Regel unmittelbar mit einer guten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Weiteren an der Planung des Gesamtvorhabens Beteiligten verbunden. Weiterhin ist die Kommunikation mit den prüfenden Behörden, den Fördermittelgebern und den Planern der entsprechenden Leistungsphasen erfolgsentscheidend. Dies ist durch den Bieter schriftlich darzustellen. - 0 Punkte: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel nur unwahrscheinlich erreichbar erscheint - 1 Punkt: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel erreichbar erscheint - 2 Punkte: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern bzw. Prüfbehörden und den weiteren Beteiligten wurden aufgeführt - 3 Punkte: Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer positiven Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern bzw. Prüfbehörden und den weiteren Beteiligten wurden plausibel erörtert und dargelegt.
Qualität
Kriterium 4: TerminsicherungTerminsicherung / Gewichtung: 5 Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Projektablauf zeitlich darstellen. Dabei sind insbesondere Erläuterungen wichtig, wie Erstellung von Zwischenberichten und wie bei Abweichen von der zeitlichen Abfolge (z.B. Ablaufstörungen) reagiert werden soll. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, ob erwartet werden kann, dass mit dieser Methodik der Endtermin erreicht werden kann. Es ist ein Nulllaufplan für die Termine Fertigstellung Planungsleistungen zu erstellen. Insbesondere Termine zur Fertigstellung Genehmigungsunterlagen, Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterla-gen sind zu benennen. - 0 Punkte: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt oberflächlich; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen die Einhaltung der Termine unwahrscheinlich erscheinen - 1 Punkt: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt allgemein gehalten; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Termine als möglich erscheinen lassen - 2 Punkte: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel erreichbar erscheint - 3 Punkte: Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt sehr detailliert strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel sicher erreichbar erscheint
Qualität
Kriterium 1: Kurze Vorstellung des BürosKurze Vorstellung des Büros / Gewichtung: 3 Der Bewerber hat in schriftlicher Form das Büro bzw. die Bietergemeinschaft vorstellen. Dabei ist die Struktur des Firmengeflechts erkennbar darzustellen. Weiterhin ist das Projektteam vorzu-stellen und die einzelnen Mitarbeiter mit ihrer verantwortlichen Funktion zu benennen. - 0 Punkte: Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Das Firmengeflecht war nicht erkennbar. - 1 Punkt: Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Dem Projektteam wurden nur oberflächlich Funktionen zugeordnet - 2 Punkte: Gute Vorstellung der Struktur und des Projektteams. Klare Strukturen erkennbar. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde dargelegt - 3 Punkte: Sehr gute Darstellung des Projektteams und der Firmengeflechts. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde an Hand persönlicher Referenzen und Erfahrungen nachgewiesen
Qualität
Kriterium 7: Qualität und Aussagekraft der PräsentationQualität und Aussagekraft der Präsentation / Gewichtung: 2 Hier erfolgt die Bewertung der eingereichten schriftlichen Projektdarstellung in Hinblick auf die Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit und komplexen Darlegung der erwarteten projektspezifischen Ansätze. - 0 Punkte: Die Präsentation ist allgemein gehalten. Eine Struktur ist nicht erkennbar - 1 Punkt: Die Präsentation beinhaltet projektspezifische Ansätze. Eine grobe Struktur der Präsentation ist erkennbar - 2 Punkte: Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und gibt die Punkte der Angebotsaufforderung im Wesentlichen wieder. Die Präsentation ist ausführlich strukturiert - 3 Punkte: Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und beinhaltet Aussagen, welche den Inhalt der Angebotsaufforderung noch erweitern. Die Präsentation ist sehr ausführlich strukturiert

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
01.02.2027
Verlängerung
Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 4 ; 5 - 7 und 8 - 9 zu beauftragen. Sollte ein positive … ganz lesenDie Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 4 ; 5 - 7 und 8 - 9 zu beauftragen. Sollte ein positiver Förderbescheid für das Projekt nicht in Aussicht gestellt werden, behält sich der Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) das Recht vor, auf die weitere Durchführung der Maßnahme zu verzichten. In diesem Fall wäre der aus dieser Ausschreibung resultierende Auftrag mit Stufe 1 (LPH 1-3) beendet. Der AG behält sich ebenfalls das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. negative Förderentscheidung, Änderung der Rahmenbedingungen in Bezug auf die Gesetzgebung, die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes haben) nach jeder Leistungsphase zu kündigen. Der Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) ist nicht berechtigt, ein höheres Honorar zu verlangen, wenn der Auftrag in mehreren Phasen erteilt wird. Ebenso hat der AN keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn nachfolgende Leistungsphasen nicht beauftragt werden.
Optionen
Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonst … ganz lesenZugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 89/48 /EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV §43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ berechtigt ist. Als Projektsprache während der gesamten Vertragslaufzeit gilt ausschließlich deutsch in Wort und Schrift.
Hinweis
1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht ü … ganz lesen1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden. 2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit. 3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden. 4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen. 5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. 6. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten. 8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht. 9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf der Vergabeplattform. 10. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Arcanum Energy Systems GmbH & Co. KG, Holzwickede–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

313vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
180.882 €Zuschlagswert im Median
59.569 € – 348.694 €mittlere Hälfte, 172 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen-Anhalt (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 04.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28cfbadc-9b45-4e89-a301-fe68b75ad540.